Nationalrat will keine Meldepflicht für Ärzte und Psychologen
(Keystone-SDA) Bern – Ärzte, Psychologen und Behörden sollen nicht melden müssen, wenn ein Armeeangehöriger sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte. Der Nationalrat will in diesem Punkt die vom Ständerat beschlossene Revision des Militärgesetzes entschärfen.
Für den Nationalrat widerspricht die von der kleinen Kammer formulierte Meldepflicht an das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dem Amts- und Berufsgeheimnis. Mit einer «Kann-Formulierung» will er es den zuständigen Stellen und Personen den Entscheid selber überlassen.
Weiter will die grosse Kammer das Strafrecht dahingehend ändern, dass alle schweren Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden sollen, auch wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. So sollen jugendliche Gewalttäter bereits bei der Rekrutierung erkannt werden. Der Vorschlag geht zurück auf eine parlamentarische Initiative.
In allen anderen Punkten folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat. Die rot-grüne Minderheit war mit allen Anträgen chancenlos. So lehnte es der Rat mit 115 zu 60 Stimmen ab, die Verpflichtung zum «Weitermachen» aus dem Gesetz zu streichen.
Ebenfalls nichts wissen wollte die Mehrheit der Nationalrätinnen und -räte vom Einzelantrag Luc Barthassats (CVP/GE), der im Geburtsjahr eines Kindes den Wiederholungskurs durch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub ersetzen wollte.
Mit 120 zu 38 Stimmen lehnte es der Nationalrat auch ab, die Maximalquote von 15 Prozent Durchdienern aus dem Gesetz zu streichen. Er trug damit dem Appel Maurers Rechnung, eine Aufhebung der Quote entspreche nicht der Realität.
In der Gesamtabstimmung winkte der Nationalrat die Militärgesetzrevision schliesslich mit 124 Stimmen bei 25 Enthaltungen durch.