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Nationalratskommission bejaht Bewaffnung bei friedenssichernden Einsätzen

Die Schweizer Armee soll bewaffnet an friedenssichernden Einsätzen im Ausland teilnehmen können. Die sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates hat die entsprechende Änderung im Militärgesetz angenommen.

Die Schweizer Armee soll künftig bewaffnet an friedenssichernden Einsätzen im Ausland teilnehmen können. Die sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates hat die entsprechende Änderung im Militärgesetz mit 14 zu vier Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen, wie die SIK am Dienstag (25.01.) mitteilte.

Die Revision des Militärgesetzes besteht aus zwei Teilen, beide bundesrätlichen Vorlagen übernahm die SIK praktisch unverändert. Mit Beschluss A genehmigte sie die Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland, wie Kommissionspräsident Boris Banga (SP/SO) vor den Medien im Bundeshaus sagte. Mit Beschluss B befürwortete sie die Bewaffnung von Schweizer Friedenstruppen im Ausland.

Ein Antrag für ein explizites Verbot der offensiven Gewaltanwendung und der friedenserzwingenden Massnahmen wurde mit 14 zu neun Stimmen abgelehnt. Dies obwohl für den Bundesrat und die Kommission klar sei, dass nur friedenssichernde Einsätze in Frage kämen, sagte Banga. Bundesrat Ogi habe auf die generell übervorsichtige Haltung der Schweiz verwiesen, die eine Beschränkung auf die Friedenssicherung gewähre. Die Kommission habe hingegen keine unnötigen Fesseln anlegen wollen, die später bereut würden. Auch bei friedenssichernden Einsätzen sei die Grenze in gewissen Situationen nicht immer eindeutig zu ziehen. Der Antrag auf ein explizites Verbot der friedenserzwingenden Einsätze wird allerdings im Plenum nochmals gestellt.

Für die bewaffneten Auslandeinsätze braucht es ein Mandat der UN, der OSZE oder der Konfliktstaaten. Damit folgte die SIK auch hier dem Bundesrat und lehnte eine Beschränkung auf ein UN- oder OSZE-Mandat ab, wie dies eine Minderheit beantragte. Ebenso wollte die Kommission einen Einsatz nicht zwingend von der Zustimmung der Bundesversammlung abhängig machen. Sonst würden kurzfristig organisierte Einsätze wie im Sommer in Albanien verunmöglicht. Beim Beschluss A scheiterte ein Antrag, der Staatsverträge für die Ausbildung im Ausland verlangte.

Die Vorlage wird laut Banga mit sieben Minderheitsanträgen im März in den Nationalrat gelangen, darunter ein Nichteintretens- und ein Rückweisungsantrag, die in der SIK klar scheiterten. Die Opposition von rechts und von links sei sich in der Kommission nicht so einig gewesen, wie dies vor den Beratungen den Anschein gemacht habe. Nachdem die SIK aber fast alle Minderheitsanträge abgelehnt habe, könnte die Vorlage im Nationalrat auf deutlich mehr Widerstand stossen, sagte Banga.

GSOA erneuert Referendumsdrohung

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSOA) erneuerte auf Grund der SIK-Beschlüsse ihre Referendumsdrohung. Die Kommission gebe der Armee einen Blankocheck, indem sie die Beteiligung an eigentlichen Kampfeinsätzen ermöglichen wolle. Die SIK habe sich nicht an die Anträge einer Arbeitsgruppe der Bundesratsparteien FDP, CVP und SP und somit die friedenspolitischen Forderungen der GSOA gehalten. Damit werde eine Annäherung an die internationale Interventionsstrategie der Nato befürwortet und der fehlenden Legitimation einer Schweizer Armee ohne Feind Rechnung getragen. Bereits im vergangenen Mai hatte Christoph Blochers Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) das Referendum angekündigt.

SRI und Agenturen

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