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Neue Eigenkapital-Vorgaben im Kreditgeschäft

Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich BIZ koordiniert Basel II. Keystone

Banken und Unternehmen begrüssen die neue bundesrätliche Eigenmittelverordnung, die im Einklang mit internationalen Vorgaben steht. Sie trat Anfang Januar in Kraft.

Kleinere Finanzinstitute und KMUs hatten im Vorfeld befürchtet, dieses “Basel II” genannte Rahmenwerk würde ihnen den Zugang zu Krediten erschweren.

Das neu geltende regulatorische Grossprojekt der Eigenkapital-Vereinbarung (“Basel II”) ersetzt eine Vereinbarung aus dem Jahr 1988 (“Basel I”), die dieselbe Zielsetzung hatte.

Es geht dabei um ein weltweit einheitliches Regelwerk, das festlegt, wieviel Eigenkapital Finanzinstitute abzweigen müssen, um mögliche Risiken bei Kreditvergaben oder Investitionen aufzufangen.

“Basel I” war in der Folge der globalen Bankenkrise, die Anfang der 80er-Jahre begonnen hatte und bis in die 90er-Jahre dauerte, eingeführt worden. Hunderte von Finanzinstituten kamen ins Straucheln, weil ihre gewährten Kredite nicht mehr zurückbezahlt werden konnten.

Das jetzt eingeführte, differenziertere Risk Assessment der Eigenmittel nimmt Rücksicht auf Grösse und Branche der jeweiligen Finanzinstitute. “Basel I” hingegen war eine einheitliche Verordnung ohne Rücksichtnahme auf Art und Grösse der Risiken.

Dieser neue “À la carte-Ansatz” lässt es den Banken offen, zwei Versionen eines internen Regulationssystems oder eine günstigere Standard-Version einzuführen, die Minimum-Standards bei den Eigenkapital-Reserven vorsieht.

In schweizerisches Recht umgesetzt

Die neue Eigenkapitalvereinbarung (“Basel II”) dient als weltweit gültiger Rahmen. Sie wurde vom internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ausgearbeitet. Mitte 2006 wurde das Projekt beendet.

In schweizerisches Recht umgesetzt worden ist sie durch die bundesrätliche Eigenmittel-Verordnung und durch Rundschreiben der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Die inländische Regulierung gilt seit Januar 2007 und ist auf die Schweiz angepasst.

Für jede Bankengrösse geeignet

Laut Schweizerischer Bankiervereinigung (SBV) ist dieser inländische “À-la-carte-Ansatz” für jede Grösse eines Finanzinstituts geeignet. “Wir glauben, dass ein Ausgleich gefunden wurde zwischen dem Aufwand, eine glaubwürdige Rahmensetzung zu garantieren, und der Minimierung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Finanzzentren”, sagt SBV-Sprecher James Nason gegenüber swissinfo.

Die Befürchtungen, dass “Basel II” die Kosten eines Kredits für die KMU erhöhen könnte, sind sowohl von Credit Suisse als auch von der Eidgenössischen Bankenkommission teilweise entkräftigt worden.

Die Schweizer Banken verfeinerten ihre Risikostrategien bei der Kreditvergabe bereits nach dem Fall der Immobilienpreise in den 90er-Jahren, dem eine Kreditkrise folgte.

Verfeinertes “Basel II”-Instrumentarium

Peter Neuhaus vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) glaubt, dass diese Strategie-Verfeinerungen von “Basel II” mögliche negative Auswirkungen auf den Kreditzugang aufwiegen.

“Die Probleme der 90er-Jahre sind nun alle gelöst”, sagt er gegenüber swissinfo. “Kreditzugangs-Restriktionen wird es sicher nicht geben. Wir sehen bei Basel II keinerlei Probleme.”

Laut SBV dürfte “Basel II” in der Schweiz kaum zu einem Big Bang führen wie das vielleicht in anderen Ländern der Fall sein wird. James Nason sagt: “Wir glauben nicht, dass die neuen Vorgaben in der Schweiz zu einem Kreditstau oder einer spürbaren Verteuerung führen werden.”

swissinfo, Matthew Allen
(Übertragung aus dem Englischen: Alexander Künzle)

Bei “Basel II” geht es um das Verhältnis zwischen Eigenkapital-Anteilen von Banken und ihrer Kredit-Exponierung.
Dieses Verhältnis musste international vereinheitlicht werden.
Es geht also um das internationale Retailgeschäft (und nicht um Private Banking).
Die Schuldenkrise der 80er-Jahre hatte viele Finanzinstitute überfordert, weil ihre Eigenmittel der Ausweitung ihrer Kredite nicht mehr folgen konnte.

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