Neue Grundlage für die Hochschulpolitik
Ein neuer Hochschulartikel in der Bundesverfassung soll Bund und Kantone zur Partnerschaft in der Universitäts- und Fachhochschulpolitik verpflichten. Der Bundesrat hat am Freitag einen Entwurf bis Ende Jahr in Vernehmlassung gegeben.
Der neue Hochschulartikel stellt die Verfassungs-Grundlage für die mit dem Universitätsförderungs-Gesetz eingeleiteten Reformen dar. Gleichzeitig soll eine günstige Ausgangslage für weitere Entwicklungen im schweizerischen Hochschulbereich geschaffen werden.
Der neue Artikel verpflichtet Bund und Kantone dazu, ihre Hochschulpolitiken landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Der Hochschulbereich wird als Einheit betrachtet, die verschiedene Trägerschaften umfasst.
Es sollen Schwerpunkte gesetzt und die Qualität sowie Innovations- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Hochschulen mit ihren rund 120'000 Studierenden gesichert werden.
"Kooperativer Föderalismus"
Der Hochschulartikel setze auf einen "kooperativen Föderalismus", sagte Bundesrätin Ruth Dreifuss. Bund und Kantone schreiben zur Umsetzung gemeinsame Kriterien fest, etwa für die Anerkennung von Studiengängen.
Weiter sollen die Hochschulen im Sinne von Minimalstandards über einen ähnlichen Grad von Autonomie verfügen. Die Zugangs-Bestimmungen werden angeglichen. Ziel ist eine möglichst grosse Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen und eine grössere Mobilität der Studierenden.
Einzelne Studiengänge und ganze Institutionen des höheren Bildungswesens sind künftig in einem gesamtschweizerisch normierten Anerkennungsverfahren in Form der Akkreditierung zugänglich.
Finanzierung bleibt Sache von Bund und Kantonen
Die bisherige Zuständigkeit des Bundes und der Kantone bei der Hochschulfinanzierung bleibt erhalten. Insbesondere sind die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) weiterhin eine Domäne des Bundes.
Die Träger der einzelnen Hochschulen seien frei, für ihre Institute zusätzliche Mittel aufzuwerfen, sagte Dreifuss. Eine Aufstockung der Bundesmittel für die Hochschulen wäre aber wünschenswert.
Einbezug der Fachhochschulen
Neu werden auch die Fachhochschulen in die Verfassungsgrundlage einbezogen. Ziel der neuen Hochschulpolitik sei eine engere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft, sagte Volkswirtschaftsminister Pascal Couchepin.
Internationale Anerkennung
Möglich werde auch eine bessere Anerkennung der Hochschul-Abschlüsse auf internationaler Ebene. Die Schweiz arbeite an dem neuen europäischen Raum im Hochschulbereich mit. Dazu gehöre auch, dass die Grade "Bachelor" und "Masters" angeboten würden.
Gemeinsamen Ansprechpartner erwünscht
Die Kantone stünden voll hinter der neuen Verfassungsgrundlage, sagte Hans Ulrich Stöckling, Präsident der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Allerdings hätten sich die Kantone auf Bundesebene einen gemeinsamen Ansprechpartner für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen gewünscht. «Frau Dreifuss und Herr Couchepin müssten fusionieren», sagte Stöckling.
Die Zuständigkeiten im Hochschulbereich sind zur Zeit auf das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Volkswirtschafts-Departement aufgeteilt.
Die EDK sei sich bewusst, dass die Abstimmung der kantonalen Hochschulpolitik einen gewissen Souveränitätsverlust bedeute. Letztlich überwiege aber das Interesse einer höheren Qualität.
swissinfo und Agenturen

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