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Neue Regeln gegen die Geldwäscherei

Verdächtiges Geld findet man nicht nur in Banken, sagt die FATF. Keystone

Der Begriff der Geldwäscherei wird erweitert und beschränkt sich nicht mehr nur auf den Bereich Banken. Das beschloss die Task Force gegen die Geldwäscherei, die FAFT.

Wegen der Ausweitung des Begriffes auf andere Bereiche muss die Schweiz Gesetze anpassen.

An der jüngsten Konferenz der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) in Berlin beschlossen mehr als 30 Industrienationen am Freitag neue Richtlinie gegen Finanztransfers aus dunklen Geschäften.

Der FATF gehört neben den EU-Staaten, den USA und Kanada auch die Schweiz an. Die Aufnahme von China und Indien wird zur Zeit geprüft.

Anzeigepflicht erweitert

Wurde Geldwäscherei bisher vor allem im Bereich der Banken und Parabanken angesiedelt, wurde nun in Berlin beschlossen, dass künftig auch Spielcasinos, Immobilienmakler und Juwelenhändler verdächtige Geldeingänge anzeigen müssen.

Bislang mussten sich, gemäss internationalen Standards, nur Banken und Geldinstitute dazu verpflichten. Auch die Finanzierung von Terrorgruppen soll in Zukunft härter verfolgt werden.

Für den amtierenden FATF-Präsidenten, den Deutschen Jochen Sanio, ist der wichtigste Beschluss, dass die Anzeigepflicht über den Bankensektor hinaus erweitert werden konnte.

“Geldwäscher sind Verwandlungskünstler”, sagte Sanio. Wenn man ihnen eine Möglichkeit der Geldwäsche verstopfe, suchten sie jeweils schnell andere Kanäle.

Empfehlungen nicht bindend

Auf Grund der neuen Empfehlungen der FATF gegen die Geldwäscherei müssen auch die Gesetze in der Schweiz angepasst werden.

Diese Anpassungen werden – zusammen mit weiteren Änderungen – dem Parlament als Paket unterbreitet, wie der Leiter der Schweizer Delegation bei der FATF, Giovanni Colombo, sagte.

Die Empfehlungen seien zwar für die Schweiz nicht völkerrechtlich bindend. Die Schweiz wolle aber den internationalen Standard beim Kampf gegen die Geldwäscherei erfüllen.

Bis die Gesetzte allerdings angepasst seien, werde schon eine gewisse Zeit vergehen, sage Colombo.

Generell beurteilte der Schweizer Delegierte das Verhandlungs-Ergebnis als erfreulich, weil es dem schweizerischen Konzept bei der Bekämpfung der Geldwäscherei weitgehend entspreche.

Verbrecherische Geldbeschaffung

Welches sind nun die wesentlichsten Neuerungen für die Schweiz, die aus den 40 Empfehlungen der FATF resultieren:

Einmal wird die Definition des Begriffes Geldwäscherei weiter gefasst. Dies um der internationalen Finanzkriminalität Rechnung zu tragen.

Dann, oft gehen der eigentlichen Geldwäscherei schwerste Verbrechen bei der Beschaffung voraus. Wenn auch die meisten dieser “Vortaten” im Schweizer Recht bereits geahndet werden, gibt es auch neue Straftaten.

So das illegale Einschleusen von Menschen, Fälschungen und Produktpiraterie, Insiderdelikte, Kursmanipulationen sowie Schmuggel.

Die Liste der Vortaten wird ebenfalls Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung notwendig machen.

Generell hofft man mit den Verschärfungen eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäscherei.

Die Schweiz war aktiv

Die Schweiz, die der FATF seit deren Gründung im Jahr 1989 angehört, beteiligte sich aktiv an den Revisionsarbeiten.

Einige der neuen Regeln entstanden in Anlehnung an die Schweizer Gesetzgebung, so dass diese bereits weitgehend den revidierten FATF-Empfehlungen entspricht, wie es in einer Stellungnahme der Eidgenössischen Finanzverwaltung heisst.

Die Schweizer Regierung begrüsse deshalb das Verhandlungsergebnis als guten Kompromiss, der für die Schweiz insgesamt positiv ausfalle.

Alle FATF-Mitglieder seien nun aufgerufen, die revidierten Empfehlungen auch umzusetzen, damit die Geldwäscherei noch wirksamer bekämpft werden könne.

swissinfo und Agenturen

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