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Neues Namensrecht: Nur SVP dagegen

Welcher Name soll künftig verwendet werden? swissinfo.ch

Der Vorentwurf für ein neues Namens- und Bürgerrecht für Ehegatten stösst auf grosse Akzeptanz. Nur die SVP und das Gewerbe wittern einen Angriff auf die Familie.

Dass Frauen und Männer künftig auch nach der Heirat ihren Namen behalten sollen und der gemeinsame Familienname freiwillig würde, stört sie.

Eingereicht hat die parlamentarische Initiative “Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung” die sozialdemokratische Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer .

Im Juli hat die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen einen Vorentwurf zum Namen- und Bürgerrecht in die Vernehmlassung geschickt.

FDP und SP für Gleichberechtigung

Für die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die SP, aber auch für die Mehrheit der Kantone und Organisationen ist es unbestritten, dass das geltende Namensrecht einer Reform bedarf. Die heutige Regelung verstosse gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter.

Die FDP begrüsst deshalb das Prinzip der Unveränderbarkeit des Geburtsnamens, das eine Pflicht zum Namenswechsel oder zur Einigung auf einen gemeinsamen Namen ausschliesst.

Können sich die Eltern nicht über den Namen der Kinder einigen, soll das Kind den Namen der Mutter erhalten.

Gegen Geschlechter-Stereotypen

Auch die SP befürwortet das Prinzip, dass jede Person den bei der Geburt erworbenen Namen ein Leben lang trägt. Würde die heutige Namensregelung nicht revidiert, würde das die Geschlechter-Stereotypen in der Gesellschaft verstärken, wonach auf der freiwilligen Basis ein gemeinsamer Familienname gewählt werden könne.

Dies sei faktisch in der grössten Anzahl Fälle der Name des Mannes. Die SP fordert den Bundesrat deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetzesänderung so rasch als möglich in Kraft treten kann. Der Name einer Person gäbe somit in Zukunft nicht mehr Auskunft über den Zivilstand.

CVP hüllt sich in Schweigen

Überraschenderweise nicht zur Vorlage äussern wollte sich die Christlichdemokratische Partei (CVP), die sich als Familienpartei par exellence versteht.

Die Partei werde ihre Position und Vorschläge in der Parlamentsdebatte einbringen, erklärte CVP-Sprecherin Alexandra Perina-Werz.

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Vernehmlassung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Vernehmlassung oder das Vernehmlassungsverfahren ist die Konsultation von betroffenen und interessierten Kreisen (auch Mitwirkungsverfahren). Sie ist eine wichtige Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vorbereitung wichtiger Gesetze und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zur Stellungnahme eingeladen.

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SVP sieht Einheit der Familie in Gefahr

Die SVP wies den Vorentwurf zur Überarbeitung an die Kommission zurück. Es sei für sie aus Sicht der Einheit der Familie nicht akzeptierbar, dass es in Zukunft den Eheleuten freigestellt sein solle, überhaupt noch einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen.

Aus Gründen der Gleichberechtigung scheint es der SVP jedoch trotzdem sinnvoll , es in Zukunft den Brautleuten zu überlassen, welchen Namen sie als Familiennamen annehmen wollen.

Entscheidend sei aber der Grundsatz, dass auch in Zukunft zwingend ein gemeinsamer Name gewählt werden müsse. Gerade bei der heutigen Scheidungsrate von mittlerweile 50% scheine dies notwendig zu sein.

Weiter unterstützt die SVP wie alle anderen Vernehmlassungsteilnehmer die Neuerung im Bereich des Kantons- und Gemeindebürgerrechts, wodurch in Zukunft die Frau bei Eheschliessung nicht mehr zusätzlich die Bürgerrechte des Mannes erhält.

Allein Gewerbeverband dagegen

Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt das Vorprojekt der Rechtskommission als einzige grosse Interessengruppierung ab. Er sieht darin einen weiteren Schlag gegen die Familie als Einheit und Gemeinschaft.

Es regle in gewissem Sinn die Heirat im Sinne des Konkubinats. Zudem könne die Wahl des Namens Beziehungsprobleme schaffen.

swissinfo und Agenturen

Der Vorschlag zum neuen Namensrecht sieht vor, dass Frauen und Männer bei der Heirat ihren ursprünglichen Namen behalten.

Sie erhalten jedoch die Möglichkeit, entweder den Namen der Frau oder denjenigen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen zu wählen.

Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich soll es im amtlichen Verkehr nicht mehr geben. Im gesellschaftlichen Verkehr wären Allianznamen aber weiterhin erlaubt.

Erarbeitet wurden die Vorschläge von der Rechtskommission des Nationalrats, der grossen Parlamentskammer. Dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der sozialdemokratischen Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.

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