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Neues US-Gesetz im Kampf gegen Steuerflucht

Barack Obama bei der Unterzeichnung des neuen Gesetzes. Keystone

Neuer Schritt der USA im Kampf gegen die Steuerflucht: Laut einem Gesetz müssen ausländische Finanz-Institute ab 2013 ihre amerikanischen Kundenverbindungen bei der Steuerbehörde IRS offenlegen.

Die Steuer-Bestimmungen für die ausländischen Finanzinstitute, festgehalten im “Foreign Account Tax Compliance Act”, sind Bestandteil eines Gesetzes gegen die Arbeitslosigkeit, das der US-Senat in Washington am Mittwoch mit 68 zu 29 Stimmen verabschiedet hatte. Für die Vorlage votierten auch 11 Republikaner.

Das “Job”-Gesetz, wie es von den US-Medien bezeichnet wird, sieht vor allem Steuererleichterungen für Firmen vor, die Arbeitslose anstellen, sowie einige Infrastrukturprojekt. Die Massnahmen haben einen Kostenrahmen von rund 18 Mrd. Dollar. Das Gesetz werde es der Privatwirtschaft erleichtern, neue Jobs zu schaffen, sagte Präsident Barack Obama am Donnerstag bei der Unterzeichnung im Weissen Haus.

“Gegenfinanzierung”

Aus den verschärften Bedingungen für die ausländischen Finanz-Institute erhoffen sich die USA über die nächsten 10 Jahre Steuer-Mehreinnahmen von etwa 8,5 Mrd. Dollar, die zur Mitfinanzierung des Arbeitslosigkeit-Gesetzes benötigt werden.

Ausserhalb der USA, so in der Schweiz, sorgen die neuen Bestimmungen für ausländische Finanzinstitute für Schlagzeilen. US-Medien erwähnten hingegen in ihrer Berichterstattung über das neue Arbeitslosigkeits-Gesetz diesen Aspekt kaum bis gar nicht. Auch in Blogs wird vor allem darüber geschrieben, ob das Gesetz tatsächlich die erhofften neuen Arbeitsplätze generieren kann.

Sogar der New York Times, die oft und vertieft über den Kampf der USA gegen die Steuerflucht und über Themen wie das Schweizer Bankgeheimnis berichtet, waren die neuen Bestimmungen nur gerade einen Satz wert: “Die Massnahme (die Steuererleichterungen für Unternehmer, N.d.R.) wird teilweise durch eine Verschärfung der Vorschriften gegenüber Steueroasen finanziert”, hiess es am Donnerstag.

Kein Kommentar von CS und UBS in den USA

Credit Suisse und UBS äusserten sich am Donnerstag in New York vorerst nicht zu den neuen Gesetzes-Bestimmungen. Vor einem Kommentar wolle man die Vorgaben im Detail evaluieren, sagte ein CS-Sprecher in New York auf Anfrage von swissinfo.ch. Und eine UBS-Sprecherin erklärte, für erste Reaktionen solle man sich die an die Schweizerische Bankier-Vereinigung und die Swiss Funds Association (Anlagefonds-Verband) wenden.

Nicht spezifisch gegen Schweiz gerichtet

Noch sind viele Details offen und die konkreten Auswirkungen auf die Finanzplätze schwierig abzuschätzen, klar ist aber, dass sich das Gesetz nicht spezifisch gegen Schweizer Unternehmen richtet. Von dem neuen Gesetz, das einschneidende Konsequenzen auf Finanzmärkte weltweit haben dürfte, könnten weltweit Tausende von Finanzinstitutionen betroffen sein.

Bei der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie beim Schweizerischen Anlagefonds-Verband herrschte gemäss Schweizer Medienberichten vom Donnerstag zwar Erleichterung, dass die Schweiz nicht gezielt im Visier der neuen Gesetzgebung stehe. Dass Finanzinstitutionen weltweit betroffen seien, könne allerdings nicht darüber hinwegtrösten, dass die Auswirkungen als massiv eingestuft würden, schrieb die Neue Zürcher Zeitung.

Nicht überraschend

Das neue Steuer-Gesetz kam nicht grundsätzlich überraschend, hatten sich doch Kongress-Komitees schon länger damit befasst. In den vergangenen Monaten hatten internationale Branchenverbände versucht, den Vorstoss abzumildern, allerdings mit geringem Erfolg. Allein die Umsetzung dürfte immense Kosten für die betroffenen Finanzinstitutionen nach sich ziehen.

Die “Compliance” werde für alle Institute weltweit, unabhängig von der Ausgestaltung von Regelungen über das Bankgeheimnis, sehr anspruchsvoll werden, schreibt die NZZ. Betroffene Institute rund um den Globus müssten juristisch und organisatorisch erhebliche Umstellungen vornehmen.

Das Gesetz dürfte nach Ansicht aus Finanzkreisen aber auch dem US-Kapitalmarkt schaden, da es ausländische Investoren abschrecken werde.

Abkommen mit dem Finanzministerium

Die neuen Vorgaben sehen vor, dass ausländische Finanz-Gesellschaften, neben Banken auch Fonds und andere Institute, sich in einem bilateralen Abkommen mit dem US-Finanzministerium verpflichten müssen, der IRS detaillierte Angaben – Name, Adresse, US-Steuernummer sowie Konto- und Depotverbindungen – über ihre amerikanischen Kunden (US Persons) zu liefern.

Wenn ein Finanzinstitut kein solches Abkommen abschliesst, wird eine Quellensteuer von 30% auf sämtlichen Erträgen von US-Wertpapieren erhoben, die an dieses Finanz-Unternehmen fliessen. Dies betreffe Kundendepots und den Eigenhandel, schrieb die NZZ.

Kritik hat das Gesetz gemäss der NZZ auch bei American Citizens Abroad ausgelöst, der Organisation der Ausland-Amerikaner. Für viele von ihnen ist es in den letzten Monaten immer schwieriger geworden, im Ausland ein Bankkonto zu haben oder neu zu eröffnen.

Rita Emch, swissinfo.ch, New York

Bilaterale Abkommen zwischen Banken und der amerikanischen Steuerbehörde sind keine neue Entwicklung. Schon bisher haben viele Banken solche “Qualified Intermediary”-Abkommen (QI) abgeschlossen.

Amerikanische Kunden, die in US-Wertschriften investieren, ermächtigen dabei ihre Banken, der Steuerbehörde IRS ihre Identität bekannt zu geben. Auf den Dividenden und Zinsen entfällt dann der Abzug der Quellensteuer von 30%.

Das neue Gesetz kann als eine Ergänzung der QI-Programme betrachtet werden. Die bisher nur für natürliche Personen geltenden Vorgaben werden dabei auch auf juristische Personen ausgeweitet und betreffen einen viel grösseren Kreis von Finanz-Institutionen.

Der Verdacht der US-Behörden, dass die Schweizer Grossbank UBS gegen QI-Vorgaben verstossen hatte, lagen am Anfang des Steuerstreits der Bank mit dem IRS und hatten zur Aufnahme der Ermittlungen geführt.

Dabei wurde aufgedeckt, dass die UBS steuerpflichtigen natürlichen Personen geholfen hatte, ihre Identität hinter Offshore-Unternehmen wie Stiftungen zu verstecken. Daher sollen die neuen Vorgaben nun auch juristische Personen erfassen. Ein Schlupfloch wird damit gestopft.

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