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NFA: Wer tut was im Bundesstaat?

Der Finanzausgleich soll sicherstellen, dass alle Gliedstaaten im Bundesstaat ihre Aufgaben erfüllen können, ohne die Bürger übermässig mit Steuern zu belasten.

Es geht sowohl um den Ausgleich zwischen Bund und allen Gliedstaaten (Kantonen)wie auch um den Ausgleich zwischen den einzelnen Gliedstaaten.

Es wird unterschieden zwischen dem Finanzausgleich im weiteren Sinn, der die Aufgaben- und Finanzverteilung regelt, und dem Finanzausgleich im engeren Sinn, bei dem es um den Feinausgleich geht, nach Zuteilung von Aufgaben und Steuerquellen.

Eine weitere Unterscheidung betrifft den direkten Finanzausgleich, das heisst die Zuteilung zweckfreier Finanzmittel, und den indirekten Finanzausgleich über zweckgebundene Beiträge oder Subventionen.

Der bundesstaatliche Finanzausgleich wird hauptsächlich durch die Einnahmenstruktur des Bundes getragen, nämlich die Abschöpfung der Steuerkraft der finanzstarken Kantone durch die direkte Bundessteuer.

Der geltende Finanzausgleich wurde 1959 eingeführt und sollte die Wohlstandsunterschiede zwischen den einzelnen Kantonen wettmachen. Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen erfolgt gemäss einem Finanzkraftschlüssel, der von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren festgesetzt wird. Die kantonale Finanzkraft wird jeweils für zwei Jahre durch den Bundesrat auf Grund von bestimmten Kriterien bestimmt.

Die von beiden Räten beschlossene Flurbereinigung im Zuge der NFA führt zur folgenden neuen Aufgabenteilung:

Bundesaufgaben

1. Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee 2. Denkmal-, Heimat- und Ortsbilderschutz national 3. Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen 4. Tierzucht 5. Individuelle Leistungen der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) 6. Individuelle Leistungen der Invaliden-Versicherung (IV) 7. Unterstützung der gesamtschweizerischen Betagten- und Behindertenorganisationen.

Verbundaufgaben von Bund und Kantonen

1. Stipendien auf Hochschulstufe 2. Vermessung 3. Jagd und Fischerei 4. Hochwasserschutz 5. Wald 6. Natur- und Landschaftsschutz 7. Hauptstrassen (schwer finanzierbare Grossprojekte) 8. Öffentlicher Regionalverkehr 9. Flugplätze 10. Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 11. Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 12. Ergänzungsleistungen zur Existenzsicherung.

Kantonsaufgaben

1. Sonderschulung 2. Stipendien bis und mit Sekundarstufe II 3. Turnen und Sport in der Schule 4. Lehrmittel für Turnen und Sport 5. Luftreinhaltung und Lärmschutz mit Mitteln aus der Mineralölsteuer ohne National- und Hauptstrassen 6. Raumplanung (Finanzierung) 7. Denkmal-, Heimat- und Ortsbilderschutz regional und lokal 8. Hauptstrassen (normale Vorhaben) 9. Niveauübergänge und andere Verkehrstrennungs-Massnahmen 10. Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten 11. Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Werkstätten und Institutionen für die berufliche und medizinische Eingliederung 12. Ergänzungsleistungen für Heim- und Pflegekosten 13. Unterstützung der Hilfe und Pflege zu Hause.

Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

1. Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Behinderten 2. Straf- und Massnahmenvollzug 3. Agglomerationsverkehr 4. Abwasseranlagen und Gewässerschutz 5. Abfallbewirtschaftung 6. Universitäten 7. Fachhochschulen 8. Spitzenmedizin und Spezialkliniken 9. Kultureinrichtungen wie Theater, Opernhäuser, Bibliotheken, Museen.

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