Nicht ohne Guillotine-Klausel
EU-Botschafter Michael Reiterer zweifelt nicht daran, dass ein Nein bei der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit am 8. Februar zur Aufhebung der bilateralen Verträge führen würde.
Die Guillotine-Klausel kommt laut Reiterer sechs Monate nach Bekanntgabe des Resultats automatisch zur Anwendung.
"Es gibt keinen Raum für Spekulation oder zum Spiel auf Zeit", erklärte der EU-Botschafter in der Schweiz in einem Interview mit den Westschweizer Zeitungen 24 Heures und Tribune de Genève vom Samstag: Im Falle eines Neins zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien werde das erste Paket der Bilateralen mittelfristig hinfällig.
Reiterer kann sich zwar nicht vorstellen, dass es zwischen der Schweiz und der EU angesichts der räumlichen Nähe keine bilateralen Beziehungen mehr gäbe. Aber die Schweiz könne nicht damit rechnen, bei Neuverhandlungen ein besseres Resultat erzielen zu können, warnt der Botschafter.
Reiterer zeigt sich aber optimistisch, was den Ausgang der Abstimmung über die Weiterführung der Freizügigkeit und ihre Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien betrifft. "Die Schweizer werden zum dritten Male Ja zur Personenfreizügigkeit stimmen", glaubt Reiterer.

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