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Nicht-Wiederwahl: Es wäre nicht das erste Mal

Wurden abgewählt: Ulrich Ochsenbein (1854) und Jean-Jacques Challet-Venel (1872). Keystone

Das politische System der Schweiz kennt weder das Misstrauensvotum noch die vorzeitige Auflösung des Parlaments.

Die Wahl der Bundesräte zu Beginn einer Legislatur stellt die einzige Möglichkeit dar, die Zusammensetzung der Regierung zu verändern.

Die Nichtwiederwahl eines oder mehrerer Mitglieder des Bundesrats ist kein Drama: Sie ist ein ganz legitimes Mittel in der liberalen Demokratie, wie sie seit der Bundesverfassung von 1848 in der Schweiz existiert.

Während der ersten Legislaturperioden war es sogar keineswegs selten, dass ein Bundesrat erst im zweiten oder dritten Wahlgang bestätigt wurde.

Fälle von Abwahl

Der 1848 gewählte Berner Ulrich Ochsenbein – ein Radikaler, der sich aus Opportunismus den Konservativen angeschlossen hatte – wurde 1854 nicht mehr wiedergewählt, weil die Liberalen ihm nicht mehr das Vertrauen aussprachen.

1872 musste der Genfer Jean-Jacques Challet-Venel seine Opposition gegen die Reform der Bundesverfassung mit einer Abwahl bezahlen.

Solange die Liberalen über eine absolute Mehrheit im Parlament besassen, gehörte die Abwahl zur Logik des politischen Systems. Die Dinge änderten sich am Ende des 19. Jahrhunderts, als sich das Parlament in mehrere Fraktionen aufsplitterte und die Katholisch-Konservativen in die Regierung eintraten.

Seit der Nationalrat gemäss Proporzsystem gewählt wird (1919), verfügt keine Partei mehr über eine absolute Mehrheit in der Bundesversammlung. Die Abwahl eines Bundesrats ist somit wesentlich schwieriger und risikoreicher geworden.

SVP lancierte bereits einen Versuch

Seit damals gab es erst einen offensichtlichen Versuch, einen Bundesrat abzuwählen. Das war 1999, als die Schweizerische Volkspartei (SVP) Christoph Blocher als Kandidat aufstellte, um die Wiederwahl der Sozialdemokraten Ruth Dreifuss und Moritz Leuenberger zu verhindern.

In den vergangenen Legislaturperioden gab es meist parteistrategisch wohlüberlegte Rücktritte der Bundesräte. Glasklar sah man dies 1999 bei Arnold Koller und Flavio Cotti. Ihr Doppelrücktritt erfolgte ein halbes Jahr vor den Wahlen, um die beiden CVP-Sitze im Bundesrat zu retten.

Zum Rücktritt gezwungen

Im 20. Jahrhundert wurden zwei Bundesräte zum Rücktritt veranlasst. Bundesrat Arthur Hofmann lancierte 1917 eine persönliche Initiative für einen separaten Frieden zwischen Deutschland und Russland. Er musste zurücktreten, weil er mit dieser Initiative die Schweizerische Neutralität kompromittiert hatte.

Aussenpolitische Gründe führten 1944 auch zum Rücktritt des Waadtländers Marcel Pilet-Golaz. Er hatte sich als Freund der Achsenmächte zu weit aus dem Fenster gelehnt. Damit war er zu einem Hindernis im Hinblick auf die Normalisierung der Beziehungen zu der Sowjetunion geworden.

Politische Skandale

Zwei weitere Politiker mussten ihre Bundesrats-Karrieren in Folge politischer Skandale beenden. Paul Chaudet, Chef des Militärdepartements, geriet 1966 unter die Räder der so genannten Mirage-Affäre (enorme Kostenüberschreitung beim Ankauf von Kampfflugzeugen).

Die Freisinnigen entschieden, ihn nicht mehr für die Vizepräsidentschaft der Eidgenossenschaft vorzuschlagen, weil sie negative Auswirkungen für die Eidgenössischen Wahlen von 1967 befürchteten. Chaudet legte daraufhin sein Amt nieder.

Die erste Bundesrätin der Schweiz, die freisinnige Elisabeth Kopp, trat sogar zweimal zurück. Im Dezember 1988 hatte sie zugegeben, ihren Ehemann über eine Strafuntersuchung gegen eine Firma unterrichtet zu haben, in der dieser Vizepräsident war. Sie reichte ihren Rücktritt für den 2. Februar 1989 ein. Doch dann trat sie bereits am 12. Januar 1989 mit sofortiger Wirkung zurück, als ein Parlamentsbericht sie der Amtsgeheimnis-Verletzung bezichtigte.

Politischer Niederlagen

Zwei Rücktritte aus dem Bundesrat gehen schliesslich auf politische Niederlagen zurück. 1934 legte Heinrich Häberlin seine Ämter nieder, nachdem ein Gesetz für die Staatssicherheit in einer Volksabstimmung gescheitert war. 1953 machte der Sozialist Max Weber den gleichen Schritt, nachdem seine Finanzreform verworfen worden war.

Ein Sonderfall bleibt das Ende des Freiburgers Jean-Marie Musy. Er trat 1934 unerwartet zurück, nachdem er seine Kollegen vergeblich von einem kollektiven Rücktritt des gesamten Gremiums zu überzeugen versucht hatte. Man vermutet bis heute, dass der Konservative und Rechtsnationale Musy mit seinem Schritt einer institutionelle Krise erzeugen wollte.

swissinfo, Marco Marcacci
(Übersetzung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Das Schweizer System kennt kein Misstrauensvotum.

Das Parlament kann nur zu Beginn der jeweiligen Legislatur den zu wählenden Bundesräten einen Denkzettel verpassen.

Die Abwahl von einem oder mehreren Mitgliedern des Bundesrats ist in der Bundesverfassung seit 1848 vorgesehen.

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