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Novartis: Unlauterer Wettbewerb?

Die beiden Produkte sind identisch. Keystone

Weil ein "neues" Novartis-Medikament bereits unter anderem Namen und günstiger auf dem Markt ist, reichten Konsumentenschützer Anzeige ein.

Ein Vergleich der Inhaltsstoffe der beiden Halsschmerz-Medikamente “Sangerol” und “Mebucasol f” zeigt klar: Es handelt sich dabei und die gleiche Wirkstoff-Kombination. Der einzige Unterschied ist der Preis: “Mebucasol f” ist rund anderthalb Mal so teuer wie das altbekannte “Sangerol”.

Irreführend

Novartis habe die Konsumenten mit dem sogannt “neuen” Halsschmerzmittel getäuscht, sagte Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), am Freitag vor der Presse.

Weil “Mebucasol” nicht kassenpflichtig ist, rührt Novartis für dieses Produkt nach den Worten von Sommaruga kräftig die Werbetrommel.

Novartis wird in der Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs – die neben der SKS auch vom Schweizerischen Apothekerverband mitgetragen wird – vorgeworfen, in der Werbung das Arzneimittel “Mebucasol” als neu anzupreisen. Diese Aussage sei irreführend.

Verschleierung

Die Stiftung für Konsumentenschutz wirft Novartis auch Verschleierung vor. Bei “Mebucasol” handle es sich nicht um ein Nachfolge-Produkt, das ein älteres Medikament ablöse. Vielmehr seien beide Medikamente parallel auf dem Markt und würden mit unterschiedlichen Namen, Verpackungen und Preisen angeboten.

“Das neue Medikament ist weder wirksamer noch sicherer, noch besser: es ist nur 43 Prozent teurer”, sagte Sommaruga. “Mebucasol f” sei ausserdem im Gegensatz zu “Sangerol” nicht kassenpflichtig. Aus diesem Grund könne Novartis für das neue Produkt Werbung machen.

“Keinen Rappen aufgewendet”

Die Pharma-Industrie habe häufig erwähnt, dass neue Medikamente auf Grund der hohen Forschungs- und Entwicklungskosten teurer seien, sagte Sommaruga. Novartis habe jedoch für “Mebucasol f” keinen Rappen aufgewendet.

Knackpunkt Zuständigkeit

Die SKS stellt ein Beispiel an den Pranger – und trifft damit den Unmut vieler Schweizerinnen und Schweizer über die allgemein immer weiter steigenden Gesundheitskosten.

Empört zeigte sich die SKS auch darüber, dass weder das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) noch die Heilmittelkontrolle eingeschritten seien. “Wir müssen nämlich davon ausgehen, dass diesen Stellen die Irreführung bekannt war”, sagte Sommaruga.

Über die nicht korrekte Anpreisung für das “neue” Medikament werden nun die Strafbehörden zu entscheiden haben. Die unterschiedlichen Preise allerdings erklären sich eben durch die Kassenpflichtigkeit von “Sangerol”.

Novartis rechtfertigt Preisunterschiede

Darauf weist auch Novartis in ihrem Communiqué vom Freitag hin, zu den konkreten Vorwürfen der SKS – vor allem der fälschlichen “Neu”-Anpreisung – wollte das Unternehmen keine Stellung nehmen. “Sangerol” und “Mebucasol” hätten bei der Markteinführung den gleichen Endverbraucherpreis von 14,85 Franken gehabt, so der Pharmakonzern. Novartis habe jedoch den vom BSV geforderten Preis von 10,20 Franken aus strategischen Gründen akzeptiert.

Preis ohne Arztrezept

Bei “Sangerol” würden alle Kosten für den Vertrieb des Produktes von den Krankenversicherungen getragen. Im Produktpreis seien dabei die Kosten für das Arztrezept nicht enthalten, da diese direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet würden.

“Mebucasol” dagegen werde nicht von den Krankenkassen vergütet. Im Preis von 14,85 Franken seien daher sämtliche Vermarktungskosten – zum Beispiel der Beratungsaufwand durch den Apotheker – durch den höheren Verkaufspreis abgedeckt.

Eva Herrmann und Agenturen

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