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Nur brave Wölfe sind willkommen

Er ist vom neuen Konzept nicht betroffen: Wolf im Tierpark Goldau. Keystone

In der Schweiz ist ein neues Wolfskonzept in Kraft. Es setzt vermehrt auf Beratung der Viehzüchter und Schaden-Verhinderung bei Schafherden.

Ein Wolf darf nun weniger Tiere reissen, bis er zum Abschuss freigegeben wird.

Seit seiner Rückkehr in die Schweiz im Jahr 1995 spaltet der Wolf die Geister. Auf der einen Seite stehen die Schafzüchter, die mit Angriffen des Raubtiers konfrontiert sind.

Auf der andern Seite pochen die Tierschutzorganisationen auf Schutzmassnahmen für das sowohl in Europa als auch in der Schweiz geschützte Tier.

Rote Köpfe im Parlament

Auch die Politik hat sich bereits mit dem Wolf beschäftigt: Nach langwierigen und oft emotionalen Debatten hatten die eidgenössischen Räte davon abgesehen, den Wolf von der Liste der geschützten Tierarten zu streichen.

Dafür stimmten sie einem Vorstoss zu, der eine Modifizierung des Konzepts Wolf Schweiz verlangte, um die Konflikte zwischen Nutztierhaltern und Wolf zu entschärfen.

Dieses neue Konzept ist nun zusammen mit einem neuen Konzept Luchs seit Mittwoch in Kraft. Es setzt den Schwerpunkt auf die Schadenverhütung bei Kleintierherden und die Unterstützung und Beratung der Viehzüchter.

Schnellerer Griff zum Gewehr

Die Kantone sollen mehr Verantwortung erhalten. So soll ein Kanton eine Abschussbewilligung erteilen dürfen. Dies, wenn ein Wolf entweder innerhalb von vier Monaten 35 Nutztiere gerissen hat oder innert einem Monat 25 Tiere.

Falls die Wolfsangriffe trotz der getroffenen Schutzmassnahmen im Folgejahr weitergehen sollten, kann diese Grenze bis auf 15 Tiere pro Jahr gesenkt werden.

“Dies entspricht einer Verschärfung der Schutzbestimmungen im Vergleich zum Konzeptentwurf, in dem noch eine Limite von 50 getöteten Tieren in vier Monaten für eine Abschussbewilligung festgesetzt worden war”, schreibt das verantwortliche Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL).

Entschädigung für Viehhalter

Weiter sehen die neuen Bestimmungen auch vor, dass die Schafzüchter im Schadenfall entschädigt werden. Der Bund übernimmt dabei 80% der Kosten, der jeweilige Kanton 20%.

Zur Unterstützung der Viehhalter wurde eine Koordinationsstelle für Herdenschutz geschaffen. Diese soll eine gute Zusammenarbeit der vier kantonalen Kompetenzzentren in den Risikozonen ermöglichen.

Die Erfahrungen in der Region der Surselva (GR), wo sich seit zwei Jahren ein Wolf aufhält, würden beispielsweise zeigen, “dass durch die Behirtung der Herden der Verlust von Nutztieren wirksam reduziert werden kann”, so das BUWAL.

Weniger Geld

Jährlich stehen dem BUWAL für die beiden Konzepte 820’000 Franken zur Verfügung. Dies, nachdem das Parlament im Entlastungsprogramm 2003 das Budget für das Raubtiermanagement gekürzt hatte.

Die wissenschaftlichen Begleitprogramme für beide Konzepte erhalten noch 790’000 Franken, dies sind 600’000 Franken weniger als vorgesehen.

swissinfo und Agenturen

Vor 100 Jahren wurde der Wolf in den Schweizer Alpen ausgerottet
Letzter Abschuss: 1954
1995: Erster Wolf im Wallis
2001: Wölfe auch im Graubünden und Tessin
Zwischen 1998 und 2001: Mindestens sieben Wölfe zugewandert
In Europa wurden in den letzten 100 Jahren keine Attacken auf Menschen registriert

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