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Nyffenegger zu vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilt

Der frühere Generalstabsoberst Friedrich Nyffenegger hat nur in einem Fall militärische Geheimnisse verletzt. Das Millitär- Appellationsgericht 2 A verurteilte Nyffenegger am Mittwoch (05.07.) zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten bedingt.

Das Gericht beurteilte die Vorfälle im Zusammenhang mit der Produktion des elektronischen Behelfs für Generalstabsdienste (EBG 95) milder als die erste Instanz im Dezember 1998.

Damals war Nyffenegger wegen Verletzung militärischer Geheimnisse in mehreren Fällen sowie Ungehorsams gegen militärische und behördliche Massnahmen zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Das mildere Strafmass hängt aber auch damit zusammen, dass das Appellationsgericht eine Zusatzstrafe ausfällen musste. Nyffenegger war im vergangenen Herbst vom Bundesstrafgericht im Zusammenhang mit der Organisation der Diamant-Feiern von 1989 zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, womit nun eine Gesamtstrafe von zehn Monaten resultierte.

Von den ursprünglich massiven Vorwürfen gegen den Generalstabsobersten aD blieb nicht mehr viel übrig. Nur in einem Fall wurde Nyffenegger wegen Verletzung militärischer Geheimnisse verurteilt. Er hatte zwei der CD-Rom mit teils geheimen Armeedaten ungesichert zu Hause aufbewahrt, angeblich um sie später dem Bundesarchiv zu übergeben.

Auch Auditor Beat Schnell hatte Nyffeneggers Verschulden in der Berufungsverhandlung weniger schwer eingestuft, als noch vor erster Instanz und eine bedingte Gesamtstrafe von 18 Monaten Gefängnis verlangt.

Strafmindernd wirkte laut Gerichtspräsident Bruno Suter die Vorverurteilung, der Nyffenegger ausgesetzt war und die ihn zum Landesveräter stempelte. Ganz ungeschoren kam der heute 64-Jährige aber nicht davon. In mehreren Fällen befand ihn das Gercht für schuldig, gegen militärische und behördliche Massnahmen verstossen zu haben.

Drei der vier Mitangeklagten freigesprochen

Freigesprochen wurden die beiden Beamten des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Martin Hügli und Rudolf Ringgenberg. Für sie stellte der Spruch unter dem Strich eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils dar, obwohl die Begründung teilweise abwich. Unter anderem kritisierte Suter, die Anklageschrift habe in einzelnen Punkten dem Anklageprinzip nicht genügt.

Einen Freispruch gab es auch für den Unternehmer Gustav Furrer, den das Divisonsgericht wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Strafe von einem Monat verurteilt hatte. Nyffeneggers früherer Vorgesetzte, der pensionierte Brigadier Paul Meyer, wurde vom Vorwurf der Geheimnisverletzung freigesprochen; einen Schuldspruch gab es dagegen wegen Ungehorsams. Er muss eine Busse
von 2’000 Franken bezahlen.

Nyffenegger glücklich über Abschluss des Verfahrens

“Ich bin über den Abschluss des Verfahrens sehr glücklich”, sagte Nyffenegger nach der Urteilseröffnung. Das Gericht bezeichnete er als fair und unvoreingenommen. Den Anfang der ganzen Angelegenheit habe er dagegen wie eine Massenkarambolage in einem Formel-1-Rennen in Erinnerung.

Ob das Urteil an den Militärkassationshof weitergezogen wird, stand vorerst nicht fest. Er werde zuerst Rücksprache mit dem Oberauditor nehmen, sagte Schnell. Möglicherweise werde ein Grundsatzentscheid in Fragen rund um die Geheimhaltung angestrengt, sagte er der AP. Das vom Gericht festgesetzte Strafmass könne er akzeptieren.

swissinfo und Agenturen

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