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Parlament bewilligt private Bahnpolizei

Securitrans-Polizisten dürfen auch weiterhin in den Bahnhöfen auf Streife. Keystone

Künftig können private Firmen die Sicherheit in öffentlichen Transportmitteln gewährleisten. Dies hat der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) entschieden.

Die private Bahnpolizei soll bewaffnet werden können. Ausserdem müssen Überwachungsvideos künftig 100 Tage aufbewahrt werden. Dies trotz Bedenken des Datenschutzes.

Das Ja des Nationalrats mit 118 gegen 62 Stimmen bedeutet, dass die Schweizerischen Bundesbahnen weiter die Securitrans patrouillieren lassen könne, an der die SBB eine Mehrheit von 51% besitzen.

Die privaten Bahnpolizisten dürfen auch vorläufige Festnahmen vornehmen. Den Entscheid, ob sie dabei auch Schusswaffen tragen dürfen, überliess der Nationalrat der Regierung.

Gerangel um Zuständigkeit

Die Auslagerung an Private war umstritten. Der Rat teilte die Organe in Transportpolizei und Sicherheitsdienst auf. Die Linke machte geltend, für Sicherheitsaufgaben seien einzig hoheitliche Organe zuständig. Nur eine Privatisierung des Sicherheitsdienstes wäre noch knapp akzeptabel, habe dieser doch eher Wachfunktion.

Mit verschiedenen Anträgen wollte die Linke, dass die Transportpolizisten zertifiziert und vereidigt sein müssen. Die Ratsmehrheit überliess die Ausbildung von Sicherheitsdienst und Transportpolizei aber dem Bundesrat.

Die Regierung muss ebenfalls regeln, ob die Transportpolizei mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden soll. Der Bundesrat hatte dies ausschliessen wollen.

Vorläufige Verhaftungen

Gegen den Willen des Bundesrates und der Kommission setzte der Nationalrat durch, dass die Transportpolizisten vorläufige Verhaftungen vornehmen dürfen. Der Bundesrat wollte Delinquenten der nächsten Polizei zuführen.

Vergeblich machte Verkehrsminister Moritz Leuenberger darauf aufmerksam, dass daraus erhebliche Abgrenzungsprobleme zu den Kantonspolizeien entstünden und die Kantone dies ablehnten.

Bänder 100 Tage aufbewahren

Überwachen Verkehrbetriebe ihre Fahrzeuge und Anlagen mit Videokameras, müssen sie die Aufzeichnungen neu 100 Tage aufbewahren. Mit diesem Entscheid stellte sich der Nationalrat beim zweiten am Dienstag beratenen Erlass zur Bahnreform gegen die Empfehlungen des Datenschutzes. Linksgrüne Anträge auf kürzere Fristen und eine Chiffrierung scheiterten.

Heute gilt bei den SBB eine Frist von 24 Stunden, für die konzessionierten Unternehmen gibt es keine Regelung.

swissinfo und Agenturen

Die Bahnreform II ist vom Bundesrat bereits vor 3 Jahren dem Parlament unterbreitet worden. Sie wurde dann aber Ende 2005 vom Nationalrat noch einmal an den Absender zurückgeschickt. Jetzt kommt sie in überarbeiteter Form wieder ins Parlament.

Kernpunkte sind die Revision des Sicherheitsdienstes, die Gleichstellung von Privatbahnen und SBB, die Anpassung an EU-Vorschriften und die Entflechtung der finanziellen Zuständigkeiten.

Die erste Bahnreform trat 1999 in Kraft. Dabei wurden die Aufgaben von Bund und SBB entflochten und der freie Netzzugang im Güterverkehr eingeführt.

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