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Parlamentarische Initiative

Mit der parlamentarischen Initiative kann ein Mitglied des National- oder Ständerats dem Parlament (Bundesversammlung) den Entwurf für einen Verfassungsartikel, ein Gesetz oder eine Verordnung vorlegen. Das Projekt kann fertig ausformuliert oder nur in den Grundzügen entworfen sein.

Eine parlamentarische Initiative ist nicht mehr möglich, wenn zum gleichen Gegenstand bereits eine Vorlage unterbreitet worden ist.

Die Kommission der Ratskammer, in der die Vorlage eingegeben wurde, entscheidet darauf, ob sie weiterverfolgt werden soll. In diesem Fall geht die Vorlage den üblichen parlamentarischen Weg (Kommission des anderen Rats, Konsultationsverfahren, Unterbreitung an die beiden Ratskammern, usw.).

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