Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Personenfreizügigkeit gefährdet Bilaterale I

Personenfreizügigkeit: Gewerkschaften befürchten Lohndumping. Keystone

Die Opposition gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit könnte die ersten Bilateralen Abkommen Schweiz/EU gefährden.

In den nächsten beiden Wochen befasst sich das Parlament mit diesem emotional geladenen Thema.

“Lohndumping” heisst das Stichwort. In den letzten Monaten haben vermehrt Geschichten über Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten, die zu Tiefstlöhnen in der Schweiz arbeiten, in den Schweizer Medien die Runde gemacht. Dies hat bei vielen Arbeitnehmern zu Ängsten und Verunsicherungen geführt.

Entsprechend hart fahren derzeit die Gewerkschaften mit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit ins Gericht. Sie drohen mit dem Referendum gegen deren Ausdehnung auf die neuen EU-Länder und warnen vor Lohndumping und Missbräuchen.

Damit spielen sie bewusst mit dem Feuer, um weitergehende Zugeständnisse herauszuholen. Denn ein Nein bei einer allfälligen Volksabstimmung würde das gesamte Paket der Bilateralen Verträge I bachab schicken.

Flankierende Massnahmen

Beim freien Personenverkehr handelt es sich um ein Zusatzprotokoll zu den ersten Bilateralen Abkommen. Seit dem 1. Juni 2004 werden Schweizerinnen und Schweizer in den 15 alten EU-Ländern gleich behandelt wie EU-Staatsangehörige, was Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt betrifft.

Die Gewerkschaften pochen nun darauf, die auf die neuen EU-Länder ausgedehnte Personenfreizügigkeit sei für sie nur mit entsprechend angepassten flankierenden Massnahmen akzeptabel. Solche sind beispielsweise Kontingente, vorgeschriebene Mindestlöhne oder zusätzliche Kontrollmassnahmen.

“Entweder die Kantone unternehmen etwas gegen das Lohndumping, oder es kommt zum Referendum”, fordert etwa Vasco Pedrina, Co-Präsident der neuen Grossgewerkschaft UNIA.

Opposition von links und rechts

Den Forderungen der Gewerkschaften hat sich in letzter Zeit nun auch noch das Kleingewerbe angeschlossen. Auch dieses fürchtet sich vor der ausländischen Konkurrenz und verlangt Schutzmassnahmen.

Doch der Personenfreizügigkeit erwächst nicht allein aus der Arbeitswelt Opposition. Auch die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die mit ihr verbundene Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) drohen mit einem Referendum.

Sie befürchten eine Überschwemmung der Schweiz mit billigen ausländischen Arbeitskräften und schüren die Angst vor Arbeitsplatzverlust. Dahinter vermuten Beobachter jedoch einen Frontalangriff auf jede Annäherung an die EU.

Hickhack um Referendum

Dieses Spiel mit dem Feuer ist gefährlich, denn die Gegnerschaft riskiert mit ihrer Opposition gegen ein einzelnes Dossier gleich den Absturz des gesamten Pakets der Bilateralen I.

Falls ein Referendum gegen die Personenfreizügigkeit zu Stande kommt, stehen letztlich die gesamten ersten Bilateralen Abkommen in Frage. Weil die EU ein Nein als Diskriminierung der neuen Mitgliedsstaaten nicht akzeptieren würde, ist in diesem Fall die Kündigung des gesamten Vertrages denkbar.

Grund ist die so genannte “Guillotine-Klausel”, die bestimmt, dass die Kündigung eines einzelnen Abkommens das Ende des gesamten Vertragswerks bedeutet.

“Es ist unvorstellbar, wie weit die Schweiz in ihrer Zusammenarbeit mit der EU zurückgeworfen und schikaniert werden könnte, wenn die heute sehr positiven Resultate des Bilateralismus einfach wegfallen würden”, schreibt Peter Hasler, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeber-Verbandes, diese Woche in der “Neuen Zürcher Zeitung”.

“Wer dieses Spiel treibt, gefährdet die Schweizer Wirtschaft in hohem Masse”, befürchtet Hasler. Gerade die EU-Gegner trieben damit ein riskantes Spiel. Falls der bilaterale Weg mutwillig abgebrochen werde, bleibe als einziger Ausweg schliesslich nur noch der Beitritt zur Europäischen Union.

swissinfo, Christian Raaflaub

Die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Mitgliedstaaten wurde zeitgleich mit den Bilateralen Abkommen II verhandelt.

Die Personenfreizügigkeit mit den bisherigen 15 Staaten ist seit dem 1. Juni 2004 in Kraft. Sie wird schrittweise innerhalb von 12 Jahren eingeführt.

Mit der Drohung einer Referendums-Abstimmung gegen den freien Personenverkehr riskieren die Gegner den Absturz der ersten Bilateralen Abkommen.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft