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“Die Schweiz muss ihren Mut unter Beweis stellen”

Arbeiterinnen des Konzerns Foxconn, die Produkte für Apple herstellen. Foxconn erlangte in letzter Zeit traurige Berühmtheit wegen einer Welle von Suiziden. Keystone

Ab Januar verhandelt die Schweiz mit China über ein Freihandels-Abkommen. 23 Schweizer Entwicklungs- und Menschenrechts-Organisationen verlangen, dass dieses Abkommen die Menschenrechte respektiert und fördert.

Anfang nächsten Jahres werden sich David und Goliath an den Verhandlungstisch setzen.

Das Freihandels-Abkommen, das die kleine Schweiz und der Wirtschaftsgigant China ins Auge fassen, ist ein weiterer Schritt zum Ausbau der gegenseitigen Beziehungen der beiden ungleichen Länder.

Die Beziehungen haben vor 60 Jahren mit der Anerkennung Chinas als souveräner Staat begonnen. Die Schweiz gehörte damals zu den ersten Ländern, die diplomatische Beziehungen mit Maos Reich aufgenommen hatten.

Seit 2002 ist China wichtigster Handelspartner der Schweiz in Asien. Dieses gute Einvernehmen beider Handelspartner verbessert sicherlich die Aussichten auf einen erfolgreichen Vertragsabschluss.

Im Vorfeld pochen aber zahlreiche Schweizer Entwicklungs- und Menschenrechts-Organisationen darauf, dass die Schweiz das Thema Menschenrechte in China nicht unter den Verhandlungstisch fallen lässt.

Es sollen verbindliche Menschenrechts-Klauseln ins Abkommen aufgenommen werden, fordern die vier Nichtregierungs-Organisationen Alliance Sud, Erklärung von Bern (EvB), Gesellschaft für bedrohte Völker und Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft.

Thomas Braunschweig, EvB-Experte für Handelspolitik, fordert die Schweizer Regierung auf, am Verhandlungstisch Mut zu zeigen, wie er im Interview sagt.

swissinfo.ch: Wie beurteilen Sie die Chancen für ein Freihandels-Abkommen mit Peking?

Thomas Braunschweig: Wir sind nicht gegen Verhandlungen, denn solche eröffnen der Schweiz die Möglichkeit, China an die Respektierung der Menschenrechte zu erinnern. Wir fordern aber, dass verbindliche Klauseln über die Einhaltung der Menschenrechte in den Vertrag aufgenommen werden.

Vorgängig aber müssen die Auswirkungen des Freihandels-Vertrags auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bevölkerung in einer Studie untersucht werden. Das Resultat soll darüber entscheiden, ob Verhandlungen gestartet werden oder nicht.

swissinfo.ch: Was könnten die Vorstudie und die Menschenrechtsklauseln konkret bewirken?

T.B.: Wir müssen realistisch bleiben. Es wird der Schweiz kaum gelingen, die Menschenrechts-Situation in China im Rahmen von Verhandlungen über ein Freihandels-Abkommen substanziell zu verbessern.

In diesem Punkt wird sich die Delegation Pekings kaum unter Druck setzen lassen.

Aber die Schweiz kann dennoch einen Beitrag leisten. Etwa indem sie zusichert, keine Waren einzuführen, deren Produktion nicht internationalen Standards entspricht.

Dazu gehören neben den Menschenrechten auch die Bestimmungen der ILO, der Internationalen Organisation für Arbeit.

Oder auch indem sie die grossen Schweizer Firmen überwacht, die in China namentlich in der Förderung von und dem Handel mit Rohstoffen tätig sind, damit diese nicht von günstigen Produktionskosten zulasten der Menschenrechte profitieren.

swissinfo.ch: Hat die Schweiz solche Massnahmen in die Verhandlungen zum Abkommen aufgenommen?

T.B.: Was die Evaluierung betrifft, haben wir das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verschiedentlich gebeten, solche Vorstudien zu machen, namentlich im Rahmen der Verhandlungen mit Vietnam oder Indien.

Aber die Regierung hat es dies abgelehnt. Sie hat argumentiert, dass solche Analysen zu teuer und aus methodologischer Sicht nicht sicher genug seien. Kurz, sie hat ziemlich leicht Entschuldigungen zur Hand.

Die UNO-Organe, die für Menschenrechte zuständig sind, verlangen seit mehr als 10 Jahren die Umsetzung solcher Analysen.

swissinfo.ch: Die Schweiz unterhält bereits enge wirtschaftliche Beziehungen mit China, wie geht sie dabei mit der Frage der Respektierung der Menschenrechte um?

T.B.: Auf Regierungsebene gibt es einen Dialog zwischen der Schweiz und China, der die Respektierung der Menschenrechte fördern soll.

Es geht um die Abschaffung der Todesstrafe, Minderheitenrechte, Religionsfreiheit oder auch um Wirtschaft und Menschenrechte, vor allem um die soziale Verantwortung der Unternehmungen.

Aber diese Diskussion zwischen der Schweiz und China ist bescheiden, weil es kaum konkrete Resultate gibt.

swissinfo.ch: Riskiert die Schweiz, dass China Druck ausübt, wenn sie zwingende Klauseln einführt?

T.B.: Das ist wahrscheinlich. Wir haben den Druck gesehen, der auf die Schweiz ausgeübt wurde, als sie die beiden Uiguren aus dem Gefangenenlager Guantanamo aufnahm.

Kürzlich hat man auch von Erpressungsversuchen gegenüber Norwegen erfahren nach der Verleihung des Nobelpreises an den Oppositionellen Liu Xiaobo, der sich in China in Gefangenschaft befindet.

Es ist problematisch, mit einem Land einen Vertrag abzuschliessen, das zu solchen Mitteln greift. Wie könnte die Schweiz auf solchen Druck reagieren? Würde sie ihren Überzeugungen treu bleiben oder sich den ökonomischen Interessen unterziehen?

Die Schweiz muss in jedem Fall Mut zeigen. Sie darf die Menschenrechte nicht der Wirtschaft unterordnen.

Der Bundesrat nehme die Menschenrechte und die Kernkonvention der ILO sehr ernst, sagt Christian Etter, Botschafter und Leiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste in der Direktion für Aussenwirtschaft beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegenüber swissinfo.ch zu der Eingabe der NGO.

Die Schweiz arbeite in mehreren Projekten in diesem Bereich mit China zusammen, auch in den Bereichen Umweltschutz, Verantwortung der Unternehmen, saubere Produktion und gute Arbeitsbedingungen in chinesischen Fabriken.

Das Freihandels-Abkommen mit China werde so ausgestaltet werden, dass diese Anstrengungen ergänzt und verstärkt würden: Es werde die wirtschaftlichen Beziehungen verstärken und einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten.

In den Bestimmungen sei festgelegt, wie das Abkommen als Ganzes angewendet werden solle; diese würden absichern, dass die Rechte und Pflichten der Menschen und Unternehmen in einer zweckdienlichen Art und Weise einbezogen würden.

22 FTA hat die Schweiz bisher mit 31 Ländern ausserhalb der EU abgeschlossen.

Die meisten dieser Abkommen sind im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen worden; mit China verhandelt die Schweiz aber bilateral.

Wenn die Verhandlungen erfolgreich ausgehen, wäre die Schweiz das erste europäische Land, das mit Peking ein FTA abschliesst.

Der chinesische Markt ist für Schweizer Produkte der grösste Absatzmarkt, nach der EU, den USA und Japan: Mehr als 300 Schweizer Firmen haben rund 700 Niederlassungen in China.

China ist der drittgrösste Importeur in der Schweiz.

Im November 2009 haben Doris Leuthard, die ehemalige Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschafts-Departements, und der chinesische Handelsminister Chen Deming eine Arbeitsgruppe mit einer Machbarkeitsstudie für ein FTA zwischen den beiden Ländern beauftragt.

Im August 2010 hat sich die Gruppe zugunsten eines Abkommens ausgesprochen.

Im November 2010 hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats ein Verhandlungsmandat unter zwei Bedingungen gutgeheissen:
1. In den Vertrag müsse ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung eingebaut werden, um den ökologischen und sozialen Faktoren Rechnung zu tragen und die Grundsätze der ILO zu respektieren.
2. Über die Auswirkungen des Vertrags auf die Landwirtschaft müsse informiert werden.

(Übertragung aus dem Französischen: Renat Künzi und Peter Siegenthaler)

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