Die Anti-Minarett-Initiative gibt weiterhin zu reden. Das Bundesgericht hat eine weitere Beschwerde gegen das Resultat der Volksabstimmung vom 29. November 2009 zurück gewiesen.
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Der Beschwerdeführer hatte “staatsgefährdende Propaganda” geltend gemacht. Am 19. Januar 2010 war er an das Bundesgericht gelangt.
Er argumentierte, der Abstimmungskampf vor dem Urnengang vom 29. November 2009 sei durch die Verbreitung “staatsgefährdender Propaganda” im Sinne von Artikel 275bis des Strafgesetzbuchs möglicherweise verzerrt worden.
Die Lausanner Bundesrichter haben die Beschwerde als unzulässig eingestuft und sind gar nicht erst darauf eingetreten, wie sie in ihrem Urteil festhalten.
Bereits im Dezember war das Bundesgericht auf Beschwerden gegen die Anti-Minarett-Initiative nicht eingetreten. Damals hatten die Beschwerdeführer aus Deutschland und aus der Romandie eine Aufhebung der Initiative verlangt, die ihrer Ansicht nach “diskriminierend” und “verfassungswidrig” war.
Noch offen ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Zulässigkeit der bei ihm erhobenen Beschwerden in gleicher Sache beurteilen wird. Der Gerichtshof hat bisher insgesamt sechs Eingaben zur Minarett-Initiative erhalten.
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