Der Bundesrat lässt einen Entscheid des Europäischen Gerichts im Fluglärmstreit mit Deutschland nicht stehen und zieht ihn an den Europäischen Gerichtshof weiter. Die deutsche Verordnung schränke den Flughafen Zürich ein und diskriminiere die Fluggesellschaft Swiss.
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swissinfo.ch und Agenturen
Mit der Anfechtung des Entscheids der ersten Instanz schöpfe der Bundesrat alle Rechte aus dem bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU aus, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit.
Mit ihrem Weiterzug wolle die Regierung die Unverhältnismässigkeit der deutschen Flugbeschränkungen und die Diskriminierung der Airline Swiss geltend machen und die Rechte des Luftverkehrsabkommens wahren.
Die Flugbeschränkungen diskriminierten die Swiss als Hauptnutzerin des Drehkreuzes Zürich. Sie sei damit gegenüber ihrer Konkurrenz beim Zugang zum EU-Luftverkehrsraum benachteiligt, was eine indirekte Diskriminierung darstelle, schreibt der Bundesrat.
Das Europäische Gericht (EuG) hatte am 9. September eine Schweizer Nichtigkeitsklage im Fluglärmstreit mit Deutschland abgelehnt und die Einschränkungen für Anflüge auf Zürich für rechtmässig erklärt.
Die Klage richtete sich gegen einen Entscheid der EU-Kommission. Diese hatte 2003 entschieden, dass die deutsche Verordnung, die frühmorgens und abends Anflüge über deutsches Gebiet verbietet, verhältnismässig sei.
Seinen Ursprung hat der Gerichtsfall in einer Beschwerde, welche die Schweiz unter Berufung auf das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU 2003 bei der EU-Kommission eingereicht hatte.
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