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“Die Intianten wollen an Schweizer Unternehmen rütteln”

guillaume tell
Das Gegner-Komitee wählte Wilhelm Tell als Sujet für die Plakatwerbung. responsabiliser-intelligemment.ch

Monika Rühl ist gegen die Konzernverantwortungs-Initiative, die am 29. November zur Abstimmung kommt. Die Direktorin von economiesuisse ist der Ansicht, dass die Vorlage die durch die Pandemie schon geschwächten Schweizer Unternehmen in grosse Schwierigkeiten bringen würde.

Am 29. November werden die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über die “Initiative für verantwortungsvolle Unternehmen” abstimmen. Der Text schlägt vor, einen Artikel in die Verfassung aufzunehmen, damit Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und die von ihnen kontrollierten Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten und für Verstösse haften.

Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der im Falle einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft treten wird. Die Vorlage verpflichtet Unternehmen dazu, über Menschenrechts-, Umwelt- und Korruptionsfragen Bericht erstatten zu müssen. Dazu kommen Sorgfaltspflichten im Bereich der Kinderarbeit und beim Abbau von Rohstoffen in Konfliktgebieten. Für die Unternehmensverantwortung sind jedoch keine neuen Regeln vorgesehen.

Monika Rühl ist Vorsitzende der Geschäftsleitung von economiesuisse, dem Dachverband der Schweizer Unternehmen. Ihrer Ansicht nach ist die Initiative gefährlich für die Wirtschaft. Ein Interview.

swissinfo.ch: Sie betonen, die Initiative sei ein “Experiment”, das weltweit seinesgleichen suche. Was unterscheidet die Ziele der Initiative von Regelungen in anderen Ländern?

Monika Rühl: Die Initiative stützt sich auf eine Kombination von drei Instrumenten: Eine umfassende Sorgfaltspflicht, die alle Menschenrechte, Umweltstandards und Geschäftsbeziehungen umfasst, dazu kommt die Haftung für Fehler ausländischer Firmen, die mit dem Schweizer Unternehmen eine wirtschaftliche Beziehung haben, sowie die Umkehr der Beweislast. Dies bedeutet: Im Falle eines durch einen Dritten im Ausland verursachten Schadens könnte gegen das Schweizer Unternehmen in der Schweiz Klage eingereicht werden, und das Unternehmen müsste dann nachweisen können, dass es all seine Geschäftspartner fehlerfrei analysiert und überwacht hat.

Die Haftung für ein Verschulden Dritter mit Umkehr der Beweislast ist weder international noch in Frankreich bekannt, obwohl die französische Gesetzgebung eine der striktesten der Welt ist.

Monika Rühl
Monika Rühl ist ausgebildete Diplomatin und hat in mehreren Bundesämtern gearbeitet. Seit 2014 ist sie Vorsitzende der Geschäftsleitung von economiesuisse. Der Dachverband der Schweizer Unternehmen ist Mitglied des Komitees gegen die Konzernverantwortungs-Initiative. ¬© Keystone / Anthony Anex

Welche Konsequenzen hätte die Annahme dieser Initiative für Schweizer Unternehmen?

Die Durchführung dieser Due Diligence für alle Geschäftsbeziehungen wäre mit exorbitanten Kosten für die Schweizer Unternehmen verbunden, die wegen der Corona-Krise bereits heute in grossen Schwierigkeiten stecken. Es besteht auch die Gefahr, dass in der Schweiz Entschädigungsklagen für das Fehlverhalten ausländischer Firmen im Ausland eingereicht werden, was im Prozessverlauf zu Erpressungen führen könnte, insbesondere in Ländern, in denen im Wettbewerb zwischen Unternehmen so ziemlich nichts ausgeschlossen ist.

“Davon profitieren würden Anwälte, die auf solche Fälle spezialisiert sind sowie Konkurrenzunternehmen.”

Klagen gegen Schweizer Unternehmen hätten negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und auf das Image unserer Unternehmen. Davon profitieren würden Anwälte, die auf solche Fälle spezialisiert sind sowie Konkurrenzunternehmen.

Da die Klagen nur Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards betreffen könnten, glauben Sie wirklich, dass viele Verfahren eingeleitet würden?

Die Initianten wollen in gewisser Weise an den Schweizer Unternehmen rütteln. Wer böse Absichten hegt, reicht nicht unbedingt eine Klage ein, um zu gewinnen, sondern um das Image eines Unternehmens zu schädigen. Solche Gerichtsverfahren können sich über Jahre erstrecken, und auch wenn ein Unternehmen letztlich nicht schuldig gesprochen wird, wird sein Ansehen Schaden erlitten haben.

Sie argumentieren, die Initiative würde eine kontraproduktive Wirkung in den Entwicklungsländern haben. Warum sollte das so sein?

Schweizer Unternehmen schaffen, auch durch ihre Direktinvestitionen, weltweit 2 Millionen Arbeitsplätze, ein Drittel davon in Entwicklungs- oder Schwellenländern. Viele Studien zeigen, dass der beste Ausweg aus der Armut darin besteht, Arbeit zu haben.

Sollten die Schweizer Unternehmen jedoch zur Ansicht kommen, dass die mit ihrer Tätigkeit auf diesen Märkten verbundenen Risiken zu hoch sind, könnten sie entscheiden, sich aus diesen Ländern zurückzuziehen: Darunter leiden würde dann die lokale Bevölkerung, da sie Arbeitsplätze verlieren würde.

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Wie sollte man denn sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen die Umwelt und die Menschenrechte im Ausland respektieren?

Wir teilen das Anliegen der Initianten: Schweizer Unternehmen müssen die Umwelt und die Menschenrechte respektieren. Aber wir sind uns nicht einig über die Mittel.

Die Unternehmen handeln bereits sehr verantwortungsbewusst und gehen Probleme konstruktiv an. Wir glauben, dass es einfacher ist, Lösungen im Dialog zu finden als mit Hilfe von Klagen vor Gericht.

Bei einer Ablehnung der Initiative würde der Gegenvorschlag automatisch in Kraft treten. Er würde die Anliegen der Initianten ebenfalls voranbringen, aber ohne Risiken für das Verhalten Dritter einzuführen, welche die Schweizer Unternehmen möglicherweise gar nicht kontrollieren können.

Der Gegenvorschlag würde neue Sorgfaltspflichten einführen sowie eine Verpflichtung zur Transparenz in mehreren Bereichen. Es handelt sich um ein modernes und verbindliches Gesetz, das die Schweiz zu einem Pionierland machen würde.

“Beim Gegenvorschlag handelt sich um ein modernes und verbindliches Gesetz, das die Schweiz zu einem Pionierland machen würde.”

Haben Sie zwei konkrete Beispiele dafür, wie Schweizer Unternehmen versuchen, im Ausland mehr Verantwortung zu übernehmen?

Schweizer Unternehmen sind weltweit sehr aktiv, beispielsweise bei der Abschaffung der Kinderarbeit im Kakaoanbau oder bei Massnahmen in Zusammenarbeit mit lokalen NGOs oder Goldraffinerien, um die Einhaltung der Menschenrechte in bestimmten handwerklichen Minen zu gewährleisten.

Glauben Sie nicht, dass es ohne verbindliche Massnahmen immer Unternehmen geben wird, die es vorziehen, einen maximalen Gewinn zu erzielen und die Augen vor Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zu verschliessen?

Schweizer Unternehmen operieren nicht in einem Rechtsvakuum. Ein im Ausland tätiges Schweizer Unternehmen muss sich an die verbindliche Gesetzgebung dieses Landes sowie an internationale Verpflichtungen halten. Wenn zum Beispiel ein Schweizer Unternehmen gegen indisches Recht verstösst, muss es sich vor indischen Gerichten rechtfertigen.

Der Logik der Initiative folgend, haben wir die Arroganz zu behaupten, dass Schweizer Recht und Schweizer Gerichte die Oberhand über die lokale Gesetzgebung haben sollten. Andere Länder sind jedoch genauso souverän wie wir.

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