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Neues Jahr, neue Gesetze – das ändert in der Schweiz 2020

A gathering of inflatables
Heisse Sommer locken viele aufs kühle Nass: Gummiboot-Parade auf dem Vierwaldstättersee bei Luzern. Für die Menschen in den Booten ist die Promille-Obergrenze, die vor sechs Jahren eingeführt worden war, schon wieder Geschichte. Keystone

Ab 1. Januar schlagen sich höhere AHV-Beiträge aufs Portemonnaie nieder. Dafür müssen sich Paare, die heiraten, mit weniger Bürokratie herumschlagen. Neu ist mit den kantonalen Steuerrabatten für Unternehmen Schluss. Dies aufgrund von Druck aus dem Ausland. Dafür können sie von Vergünstigungen wie der Patentbox oder einem erhöhten Forschungsabzug profitieren.

Eine Übersicht über die Erlasse, die am 1. Januar 2020 in der Schweiz in Kraft treten:

AHV: Im Mai 2019 hat das Stimmvolk die AHV-Steuervorlage an der Urne angenommen. In der Folge steigt der AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen.

Banken: Für Grossbanken gelten strengere Eigenmittelvorschriften. Für die UBS und die Credit Suisse beläuft sich der Mehrbedarf auf rund 24 Milliarden Franken. Kleine und besonders gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser profitieren von administrativen Vereinfachungen und Einsparungen.

Unternehmen: Die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Statusgesellschaften werden abgeschafft. Die Schweiz reagiert damit auf internationalen Druck. Gleichzeitig werden international akzeptierte Vergünstigungen eingeführt, darunter die Patentbox und der erhöhte Forschungsabzug.

Gewalt: Der Bund engagiert sich stärker gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Neu gibt es eine Rechtsgrundlage für Präventionsprojekte und Sensibilisierungskampagnen. Mit den dafür vorgesehenen Mitteln kann der Bund eigene Programme und Projekte durchführen, aber auch private Organisationen unterstützen.

Verjährung: Bisher sind Ansprüche aus Personenschäden nach zehn Jahren verjährt. Diese Frist stellte sich zum Beispiel für Asbestopfer als zu kurz heraus. Die Verjährungsfrist wird daher auf 20 Jahre verlängert.

Umweltgifte: Das Fungizid Chlorothalonil wird verboten. Die Zulassung hat der Bundesrat schon Mitte Dezember verboten, ab Anfang 2020 dürfen Produkte mit dem Wirkstoff nicht mehr eingesetzt werden. Grund ist, dass negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können.

CO2: Für Personenwagen gilt neu ein Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Importeure, die diesen Durchschnittswert nicht erreichen, zahlen eine Sanktion. Für Autokäuferinnen und -käufer soll die verbesserte Energieetikette für mehr Transparenz sorgen. Der neue Zielwert muss darauf angegeben werden.

CO2-Emissionshandel: Die Schweiz und die EU verknüpfen ihre Emissionshandelssysteme. Schweizer Unternehmen können ihre Emissionsrechte damit künftig auch im grösseren EU-Markt handeln. Bisher umfasst das Schweizer Emissionshandelssystem etwas mehr als 50 emissionsintensive Industrieanlagen. Wegen der kleinen Teilnehmerzahl funktionierte der Schweizer Markt bisher nur bedingt.

Energie: Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden reduziert. Die Einspeisevergütung sinkt auf 9 Rappen pro Kilowattstunde, der Grundbeitrag der Einmalvergütung von 1400 auf 1000 Franken. Damit macht der Bundesrat Gelder für einen rascheren Abbau der Wartelisten frei.

Bussen: Ordnungsbussen sind künftig auch ausserhalb des Strassenverkehrs möglich. Beispiele für Verstösse, die im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, sind das Rauchen in öffentlichen Räumen, Cannabis-Konsum, Telefonieren auf dem Velo oder der unsachgemässe Transport von Waffen. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken.

Boote: Die Promillegrenze für Gummibootfahrer wird aufgehoben. Diese war erst vor sechs Jahren eingeführt worden. Grund für die Aufhebung ist, dass die Freizeitkapitäne kaum kontrolliert werden können. Weiterhin gilt aber, dass das Boot nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden darf. Der Zustand muss im Einzelfall abgeklärt werden.

Ehe: Heiratswillige Brautleute stossen auf weniger bürokratische Hürden. Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehevorbereitung und Trauung wird gestrichen. Damit kann direkt nach dem positiven Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauung durchgeführt werden. An den Voraussetzungen für die Eheschliessung ändert sich nichts.

Banknoten: Alte Banknoten können unbegrenzt lange eingetauscht werden und nicht nur während 20 Jahren wie bisher. Die neue Regelung gilt für Banknoten ab der sechsten Serie, die 1976 ausgegeben wurde. Bisher konnten Noten während der Frist zwar noch bei der Nationalbank umgetauscht, aber nicht mehr für Zahlungen verwendet werden.

Steuern: Hausbesitzer können ab 2020 von neuen Abzügen bei der direkten Bundessteuer profitieren. Auslagen für energiesparende Investitionen und Rückbaukosten können auf drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden. Es handelt sich um eine Massnahme zur Umsetzung der Energiestrategie.

Internet: Die Mindestgeschwindigkeit in der Internet-Grundversorgung wird von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht. Die Mindestgeschwindigkeit für den Upload steigt von 0,3 auf 1 Mbit/s. Die Vorgabe umsetzen muss die Swisscom, welche die Konzession für die Grundversorgung besitzt.

Krebsregister: Krebserkrankungen werden in der ganzen Schweiz vollständig und einheitlich im nationalen Krebsregister erfasst. Ärzte und Spitäler müssen genau definierte Daten liefern. Die Kantone sind verpflichtet, ein Krebsregister zu führen oder sich einem bestehenden Register anzuschliessen.

Teure Medikamente: Im Risikoausgleich der obligatorischen Krankenversicherung werden neu pharmazeutische Kostengruppen berücksichtigt. So können Patientinnen und Patienten ermittelt werden, die an kostenintensiven chronischen Krankheiten leiden. Die Versichertenstruktur der einzelnen Kassen wird dadurch besser ausgeglichen, was die Jagd nach jungen, gesunden Versicherten weniger interessant macht.

Tierschutz: Das Schreddern lebender Küken wird verboten. Bis anhin wurden in einigen Brütereien männliche Tiere mit dieser Methode getötet. Weiterhin erlaubt ist die Tötung mit CO2.

Bauernhof-Kontrollen: Tierhaltungs-Kontrollen in problematischen Landwirtschaftsbetrieben werden verstärkt. Künftig müssen 40 Prozent der Kontrollen unangemeldet erfolgen. Problematische Betriebe werden regelmässiger, unproblematische dafür weniger oft kontrolliert.

Schafe und Ziegen: Alle Tiere werden in einer Datenbank erfasst, wie sie bereits für Kühe besteht. Vor dem 1. Januar 2020 geborene Tiere müssen mit einer zweiten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Für Schafe ist eine elektronische Ohrmarke Pflicht, während bei Ziegen der Tierhalter zwischen Ohrmarken mit oder ohne Mikrochip wählen kann.

Armee-Hilfseinsätze: In Notfällen kann die Armee zivile Behörden und Private rascher und einfacher unterstützen. Unter anderem werden die hohen Anforderungen an die Haftpflichtversicherung gesenkt, die bisher für die Nutzung von Helikoptern gegolten haben.

Finanzausgleich: Der Finanzausgleich unter den 26 Kantonen wird angepasst. Grund dafür ist, dass die Nehmerkantone heute mehr Geld erhalten als ursprünglich geplant, während die Geberkantone zu viel bezahlen. Das wird nun teilweise korrigiert. Das Geld, das der Bund dabei einspart, wird auch in Zukunft für den Finanzausgleich eingesetzt.

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