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Private Sicherheitsfirmen: Schweiz bleibt gute Adresse

Besonders aktiv waren private Sicherheitsfirmen in Irak. AFP

Für die in der Schweiz niedergelassenen privaten Sicherheitsfirmen gelten ab Januar neue gesetzliche Bestimmungen, die insbesondere verlangen, dass die Aktivitäten bekannt gegeben werden und ein Verhaltenskodex eingehalten wird. Trotzdem bleibe die Schweiz für diese Firmen mit zweifelhaftem Ruf attraktiv, sagen Experten voraus.

“Der erste Entwurf des eidgenössischen Gesetzes über die Dienstleistungen privater Sicherheitsfirmen im Ausland ging zu stark ins Detail. Ein Bodyguard, der für einen Sportler arbeitet, hätte all seine Dienstreisen deklarieren müssen. Das war viel administrativer Aufwand für nichts. Aber das Parlament hat die notwendigen Korrekturen vorgenommen, und jetzt sind wir zufrieden”, sagt Reto Casutt, Mediensprecher des Verbands schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU).

“Für traditionelle Schweizer Firmen ändert das Gesetz nichts. Aber Firmen, die in einer von Krieg oder kriegerischen Ereignissen heimgesuchten Region tätig sind, werden ihre Missionen deklarieren und sich an einen Verhaltenskodex halten müssen. Ich schätze, dass dieser Code eine intelligente Sache ist”, sagt er.

Ein durchlässiges Gesetz

Das neue Gesetz überzeugt aber nicht alle, vor allem nicht die politische Linke. Namentlich die Grünen zeigen sich ausgesprochen kritisch. “Das Gesetz über das Söldnerwesen ist ein wahres Sieb”, erklärt die Partei. Es lasse den privaten Sicherheitsfirmen “zu viel Spielraum”. Was die Bekanntgabe der Tätigkeiten betrifft, hätte die Linke ein restriktives Bewilligungsverfahren bevorzugt.

Auch Marco Sassòli, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Lausanne, teilt die Meinung, dass die neue Gesetzgebung nicht perfekt sei. “Das Gesetz verlangt nur eine Deklaration. Das ist ein wenig Augenwischerei”, sagt er gegenüber swissinfo.ch.  Welche Mittel hat die Schweiz, in dem ausgesprochen kurzen Zeitraum von nur 14 Tagen Überprüfungen vorzunehmen, vor allem im Ausland?”

Aber man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sagt er. “Mit dem Gesetz ändert sich einiges. Bisher gab es nur kantonale Gesetze, welche die Aktivitäten im Ausland nicht betrafen. Sicher, das Gesetz ist nicht ideal, ich hätte mir mehr davon versprochen. Aber es geht weiter als die Gesetze anderer Länder, die von privaten Sicherheitsfirmen weniger verlangen.”

Das Gesetz sei ein Fortschritt, meint auch Alexandre Vautravers, Direktor des Departements für internationale Beziehungen an der Webster-Universität in Genf und Chefredaktor der Revue Militaire Suisse. “Interessant ist die Gesetzgebung eher als Beispiel, weil sie die ‘guten Praktiken’ unterstützt. Aber diese Aktivitäten wie früher regeln zu wollen, das funktioniert nicht.”

Der Experte für Verteidigungsfragen bevorzugt das Deklarationsprinzip gegenüber einem Bewilligungsverfahren. “Die Linke hätte eine Art Lizenz gewollt”, sagt er. “Aber eine Lizenzvergabe würde bedeuten, dass die Schweizer Regierung diese Aktivitäten nicht nur bewilligt, sondern auch gutheisst oder sogar noch fördert. Das würde mehr Probleme verursachen, als lösen.”

No

Die Schweiz hat sich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) auf diplomatischer Ebene stark für die Ausarbeitung des Montreux-Dokuments engagiert, das die völkerrechtlichen Verpflichtungen von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen festhält, die in bewaffneten Konflikten im Einsatz sind.

Es enthält auch einen Verhaltenskodex (Best Practices), der den Staaten helfen soll, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Fünf Jahre nach der Verabschiedung des Dokuments durch die 17 ersten Unterzeichner-Staaten, hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten in Montreux Mitte Dezember 2013 ein Treffen (“Montreux+5”) organisiert.

Didier Burkhalter, der Chef der Schweizer Diplomatie, hat in Montreux eine positive Bilanz gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben 49 Staaten und 3 internationale Organisationen (EU, OSZE, NATO) das Montreux-Dokument unterzeichnet und rund 710 Firmen den Verhaltenskodex unterzeichnet.

“Es bleibt aber noch viel zu tun, um den Beitritt verschiedener Regionen der Welt zu gewinnen”, sagte Burkhalter. Das nächste grosse Ziel ist Afrika mit einer regionalen Konferenz in Senegal im Jahr 2014.

Notwendigkeit zu handeln

Abgesehen von einigen kantonalen Gesetzen gab es bisher kein eidgenössisches Gesetz, das den Bereich der privaten Firmen regelt, die militärische Aktivitäten im Ausland ausüben. Aber nachdem sich die britische Firma Aegis 2010 in Basel niedergelassen hatte, erschien es vielen Vertretern der Branche, der Regierung und des Parlaments als nötig, das “Söldnerwesen”, das einen zweifelhaften Ruf hat, zu reglementieren.

Das neue Gesetz verbietet eine direkte Beteiligung an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland. Das Verbot betrifft sowohl die Rekrutierung von Söldnern wie das Anbieten von Personal. Abgesehen von den militärischen Operationen verbietet das Gesetz auch, dass die Firmen Aktivitäten nachgehen, welche schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen oder den Interessen der Schweiz schaden könnten.

Die in der Schweiz tätigen Firmen werden verpflichtet, ihre Auslandaktivitäten dem Departement für auswärtige Angelegenheiten zu melden. Die Behörden haben danach 14 Tage Zeit zu prüfen, ob diese gesetzeskonform sind. Ausserdem müssen sich die Firmen an einen Kodex halten, an dessen Einführung auf internationaler Ebene die Schweiz mitgeholfen hatte (Vgl. rechte Spalte).

Gesetzesübertretungen werden mit maximal drei Jahren Gefängnis oder Busse bestraft. Ausserdem werden die Behörden die Möglichkeit haben, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Dokumente zu kontrollieren, Material zu konfiszieren, um zu prüfen, ob eine Firma keine unrechtmässigen Aktivitäten ausübt.

Die Geschäftstätigkeit privater Sicherheitsfirmen erfährt einen starken Aufschwung. Die Dienstleistungen hätten 2007 ein Volumen von rund 139 Mrd. Dollar gehabt und könnten bis 2016 weltweit 244 Mrd. erreichen (+76%), sagte Didier Burkhalter in Montreux.

Über die Zahl der Firmen, die eine Niederlassung in der Schweiz haben, gibt es keine genauen Angaben. Je nach Quelle werden 10 oder 20 genannt. Umsatz- und Beschäftigten-Zahlen sind auch nicht erhältlich.        

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Vermutlich keine Abwanderung

Obwohl die Wirkung umstritten ist, wird die Schweiz eine Gesetzgebung haben, die strenger ist, als die meisten Gesetzgebungen anderer Länder. Deshalb stellte sich die Frage, ob Firmen mit Geschäftstätigkeiten auf der ganzen Welt nicht versucht sein könnten, Länder mit weniger restriktiven Regeln zu suchen. Die Aegis, die in erster Linie davon betroffen ist, hat auf die Fragen von swissinfo.ch nicht geantwortet.

Alexandre Vautravers glaubt nicht, dass die neue Gesetzgebung die Ausgangslage verändern wird. Die Schweiz werde weiterhin sehr interessant sein. “Was Aegis kennzeichnet, ist die Grösse. Die Firma versucht, im Sicherheitsbereich eine multinationale Gruppe zu werden. Für dieses Wachstum bietet die Schweiz ein gutes Sprungbrett. Ich sehe einige Vorteile: die Möglichkeit Treffen zu organisieren, die Nähe zu gewissen Kunden, namentlich zu grossen Industrieunternehmen, qualifiziertes Personal im Finanz- und Akquisitionsmanagement, ein für Firmen günstiger Rechtsrahmen.”

Der Experte glaubt nicht, dass die betroffenen Firmen wegziehen werden. Im Gegenteil: Die neue Gesetzgebung könnte ihnen das Leben sogar erleichtern.

“Ich bemühe mich zu wiederholen, dass es eher die Lobby der privaten Sicherheitsfirmen ist, die das Gesetzgebungsverfahren in Gang brachte. Sie hat ein Interesse daran, die Grenzen der Verantwortlichkeit gegenüber den Auftraggebern zu klären. Der Code erlaubt es, diese als verantwortlichen Partner erscheinen zu lassen. Die Perspektiven sind wahrscheinlich künftig interessanter. Der Markt wird grösser, weil es jetzt möglich ist, Dienstleistungen für Kunden anzubieten, die vorher vielleicht wegen der Unschärfe der geltenden Gesetze abgedämpft worden waren.”

Marco Sassòli teilt diese Einschätzung. “Es ist kontrovers. Der Verhaltenskodex ist ein Verkaufsargument. Die Sicherheitsfirmen, die ein ernsthaftes Imageproblem haben, können sich damit eine Art Jungfräulichkeit verleihen”, sagt der Professor.

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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