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Nötiger oder überflüssiger Ausbau der Volksrechte?

Direkte Demokratie pur: Landsgemeinde in Appenzell. Keystone

Die Staatsvertrags-Initiative verlangt mehr Mitsprache bei aussenpolitischen Themen. Laut den Initianten muss der Aushöhlung der Souveränität ein Riegel geschoben werden. Das sei unnötig und bringe nichts, sagen die Gegner. Das Volk stimmt am 17. Juni ab.

Falls die Initiative angenommen würde, müssten alle völkerrechtlichen Verträge dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Sie wären dem obligatorischen Referendum unterstellt und müssten zwingend von Volk und Ständen gutgeheissen werden.

“Schlechte Verträge, wie das Schengen-Abkommen, könnten so eher abgewendet werden”, sagt Hans Fehr, Nationalrat der SVP und ehemaliger Geschäftsführer der AUNS gegenüber swissinfo.ch: “Wir haben heute die Situation, dass vereinfacht gesagt, lediglich ganz zentrale Weichenstellungen wie ein EU- oder NATO-Beitritt dem obligatorischen Referendum unterstellt sind.

Alle andern wichtigen Bereiche, wie die Kohäsions-Zahlungen, die Ausweitung der Personenfreizügigkeit oder das berühmte Rahmenabkommen mit der EU, sind es nicht. Das höhlt die Souveränität der Schweiz und unsere Volksrechte aus. Da wollen wir einen Riegel schieben.”

Bundesrat und Parlament dagegen

Am 5. Juni 2005 haben die Schweizerinnen und Schweizer das Schengen-Abkommen an der Urne gutgeheissen. Der knappen Volksmehrheit stand das Nein der Mehrheit der Kantonen gegenüber. Das Abkommen trat in Kraft, die Volks-Mehrheit genügte.

Bei “Schengen”, der Personenfreizügigkeit und anderen wichtigen aussenpolitische Entscheiden stand die rechtskonservative Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) auf der Verliererseite. In der Folge lancierte die AUNS die Volksinitiative “Staatsverträge vors Volk”, die am 17. Juni an die Urne kommt.

Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments lehnen die Volksinitiative ab. Die Initiative würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schmälern, weil Wirtschaftsabkommen erst mit ein paar Monaten Verspätung in Kraft treten könnten, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bei der Lancierung der bundesrätlichen Kampagne gegen die Initiative.

Unnötige Hürden

Dass die Initiative etwa das Inkrafttreten eines Freihandelsabkommens verzögern würde, lässt Hans Fehr nicht gelten: “Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt keine Verzögerung, sondern man hat ein grosse Interesse daran, gute Verträge auszuhandeln, rasch zu voranzugehen und die Volksabstimmung zu gewinnen.”

Das Anliegen töne zwar verführerisch, würde aber zu aussenpolitischen Leerläufen und unnötigen Urnengängen führen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Auch unbestrittene Abkommen müssten nach einer Annahme der Initiative obligatorisch Volk und Ständen vorgelegt werden, so Sommaruga.

Über “alles, was die Schweizer Bevölkerung als wichtig erachtet”, könne bereits heute abgestimmt werden, sagt CVP-Nationalrat Gerhard Pfister gegenüber swissinfo.ch und verweist auf die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen. “Insofern sind die Mitspracherechte des Volkes schon jetzt gewährleistet. Der Verdacht drängt sich auf, dass die Initianten nicht eine höhere Volksbeteiligung wollen, sondern mit dem Ausgang von Volksentscheiden nicht zufrieden sind und nun Hürden aufbauen wollen, um diese Entscheide in ihre Richtung zu drehen.”

Ängste beseitigen

Die Initiative schaffe mehr Probleme, als gelöst werden”, sagt Pfister und räumt ein, dass es “ein zunehmendes Misstrauen gegenüber der Aussenpolitik und der Kompetenz des Bundesrates” gebe. Das müsse “man ernst nehmen, aber ich glaube nicht, dass die Initiative in der Umsetzung ein probates Mittel wäre, um die Ängste zu beseitigen. Weil dann auch unbestrittene Vorlagen an die Urne kämen, würde “die Politverdrossenheit weiter steigen”, so Pfister.

Die Initiative verlangt eine Verfassungsänderung. Für eine Annahme sind das Volks- und das Ständemehr notwendig.

Die Initiative “Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)” wurde im Jahr 2007 von der AUNS lanciert und am 11. August 2009 der Bundeskanzlei übergeben.

Sie verlangt eine Änderung des Artikels 140 der Bundesverfassung.

Demnach müssten alle völkerrechtlichen Verträge Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, die

1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,

2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,

3. Rechtsprechungs-Zuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,

4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

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