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Polanski: USA üben Kritik, Schweiz zeigt Verständnis

Die Aufhebung von Roman Polanskis Hausarrest sorgte für grosse Schlagzeilen. swissinfo.ch

Der Entscheid der Schweizer Justiz, den Filmregisseur Roman Polanski freizulassen und nicht an die USA zu überstellen, ist dort auf Unverständnis gestossen und hat für zahlreiche Schlagzeilen gesorgt. Die Schweizer Presse reagierte differenzierter.

“Wir sind enttäuscht”, erklärte Philip Crowley, der Sprecher des US-Aussenministeriums am Montag in Washington.

Polanski werde eines schweren Verbrechens beschuldigt und die USA würden in dem Fall weiter auf Gerechtigkeit drängen.

Für das Argument der Schweiz, die das Auslieferungsgesuch der USA wegen eines Formfehlers abgewiesen hatte, zeigte Crowley kein Verständnis.

“Ein 13-jähriges Mädchen wurde von einem Erwachsenen vergewaltigt. Das ist doch keine Formfrage.”

Auch der Chef der Kriminalabteilung des US-Justizdepartements, Lanny Breuer, zeigte sich enttäuscht: “Wir waren der Ansicht, dass unser Auslieferungsgesuch dem Abkommen vollumfänglich entsprach, den rechtlichen Fakten treu blieb und der Tatbestand schwerwiegend war.”

Die Behörden würden nun prüfen, welche weiteren Schritte unternommen werden könnten.

Kritik auch aus Kalifornien

Steve Cooley, der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles, wo das Verfahren gegen Polanski hängig ist, will auch nach Ablehnung des Gesuchs durch die Schweiz die Auslieferung Polanskis fordern, sollte er in einem anderen Land festgenommen werden.

“Wir werden mit dem US-Justizdepartement weiter die Auslieferung von Roman Polanski planen, sollte er in einem Staat mit kooperierender Rechtsprechung festgenommen werden”, teilte Cooley mit.

Polanski nicht auszuliefern sei eine Unterlassung, die der Gerechtigkeit und den Opfern sexueller Gewalt insgesamt einen schlechten Dienst erweise. Die Entscheidung auf Grund einer kleinen Formsache käme einer Abweisung der Kompetenz des kalifornischen Gerichtes gleich, hiess es weiter.

Die Schweizer hätten keinen kleineren Nagel finden können, um ihren Hut daran aufzuhängen, sagte der Bezirksstaatsanwalt.

Zahlreiche Schlagzeilen in US-Medien

In US-Medien sorgte der Schweizer Entscheid im Fall Polanski den ganzen Tag über für Schlagzeilen. Die New York Times wies auf den kulturellen Graben zwischen Europa und den USA hin, der sich durch das Auslieferungsgesuch aufgetan habe.

Die Frage sei, ob Polanski Strafe genug geleistet habe, wie seine Unterstützer argumentierten, oder ob seine Berühmtheit und sein Talent die Schwere des Verbrechens verschleierten.

“Im Fall Polanski geht es um Vergewaltigung, nicht um rechtliches Gerangel. Einmal mehr ist Polanski aufgrund legalen Unsinns gerettet worden”, schrieb die Los Angeles Times.

Das Nachrichtenmagazin Time titelte auf seiner Webseite: “Schock: Schweizer lassen Polanski frei”. Der Entscheid garantiere Polanski praktisch, dass er der Gefängnisstrafe für den Rest seines Lebens ausweichen könne.

Emotionale Einträge

Viele Blogger und “Leserbrief”-Schreiber kritisierten die Schweiz, gingen aber kaum auf die Tatsache ein, dass es um einen Entscheid zu einem Verfahren zur Auslieferung an die USA ging und nicht um einen rechtlichen Entscheid über Schuld oder Unschuld des Regisseurs.

Auch an den US-Behörden, die nicht auf das Begehren der Schweiz eingegangen waren, weitere Dokumente zu dem Fall zu liefern, wurde Kritik laut. Der Schweiz sei so aufgrund ihrer Rechtsordnung nichts anderes mehr geblieben, als nicht auf das Auslieferungsbegehren einzugehen.

Schweizer Presse differenzierter

Teils kritisch, teils aber auch mit einigem Verständnis reagierten am Dienstagmorgen die Schweizer Zeitungen auf den Entscheid. Die Schlagzeilen reichten von “den Fehler erkannt” oder “Justiz im Rahmen des Vernünftigen” über “juristisch wackeliger Entscheid” bis “Es sind nicht alle gleich”.

Die Neue Zürcher Zeitung nahm in ihrem Kommentar zum Fall Polanski Bezug auf George Orwells Farm der Tiere: “Letztlich geht es um das Eingeständnis, dass bei übergeordnetem Interesse vor dem Recht nicht immer alle gleich sind. Einige sind etwas gleicher.” Die Politik habe sich “mit den richtigen Argumenten zum falschen Zeitpunkt” eingemischt.

“Wäre die Hauptperson in diesem Drama nicht Roman Polanski gewesen, sondern ein unbekannter Laienschauspieler – er würde jetzt vor einem US-Gericht stehen”, schrieb die Neue Luzerner Zeitung. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf habe eine politische Entscheidung gefällt, für die sie sich nun einen rechtlich sauberen Rahmen zurechtgelegt habe.

Dieser allerdings scheine auf wackligen Füssen zu stehen, kommentierte der Tages Anzeiger. Die Begründung der Ablehnung einer Auslieferung Polanskis an die USA “bricht mit der Tradition, Auslieferungsgesuche nur auf ihre formale Richtigkeit zu überprüfen”, so der Kommentator.

“Sie gewichtet die verweigerte Einsicht in ein Einvernahme-Protokoll so hoch, dass daraus gleich Zweifel an der Rechtmässigkeit des ganzen Verfahrens entstehen. Und sie gewichtet den Vertrauensschutz gegenüber einer Privatperson gleich hoch wie jenen zwischen Staaten.”

Im Zweifel für Angeklagten

Auch der Blick nahm in seinem Kommentar Bezug auf die Rechtmässigkeit: “Die Amis sind wichtige Belege schuldig geblieben. So war nicht zu widerlegen, dass Polanski seinerzeit die Strafe für die Vergewaltigung bereits verbüsst hat. Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist Recht.”

Und Der Bund ergänzte: “Dass ein 77-jähriger Mann für eine Tat hinter Gitter kommt, die er vor 33 Jahren begangen hat und deren Opfer ihm längst verziehen hat, sprengt den Rahmen des Vernünftigen. Zudem war das damalige Gerichtsverfahren in den USA nicht über jeden Zweifel erhaben.”

Widmer-Schlumpfs politischer Entscheid helfe allen, auch den Amerikanern, ihr Gesicht zu wahren: “Die angespannten Beziehungen der letzten Jahre haben also, so darf man hoffen, durch den Fall Polanski keinen weiteren Schaden erlitten.”

Und die Westschweizer Le Temps schrieb, die Justizministerin habe mit einer Änderung der Direktiven in ihrem Departement betreffend Ausführung von internationalen Haftbefehlen “gewusst, die richtigen Schlüsse zu ziehen”.

Rita Emch, New York und Christian Raaflaub, swissinfo.ch

Rajmund Roman Liebling, später Polanski, wurde als Sohn polnisch-jüdischer Eltern am 18. August 1933 geboren.

Er verbrachte die ersten drei Jahre in Paris, bevor die Familie nach Polen zurückkehrte.

1940 floh er aus dem Warschauer Ghetto. Seine Mutter starb in Auschwitz.

Sein erster Film “Knife in the Water” gewann auf Anhieb Preise.

1969 wurde Polanskis schwangere Ehefrau Sharon Tate und sechs weitere Menschen von Mitgliedern der Sekte von Charles Manson brutal umgebracht.

2003 gewann Polanski einen Oscar als bester Regisseur für “Der Pianist”. Ein Jahr vorher hatte er in Cannes die Goldene Palme gewonnen.

Roman Polanski hatte 1977 gestanden, eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben.

Das Mädchen war dabei unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

Noch vor seiner Verurteilung 1978 hatte er sich nach einem Aufenthalt von rund 45 Tagen in einer Gefängnisklinik zu einer psychiatrischen Abklärung abgesetzt und war nach Frankreich geflohen, wo er seither lebte.

Da ihm bei einer Rückkehr in die USA die Festnahme drohte, hatte er auch 2003 seinen Oscar für “Der Pianist” in Abwesenheit empfangen.

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