Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Schweiz-EU: 2012 als Jahr der Ungewissheiten

Für die EU stellt die Klärung der Beziehungen zur Schweiz zurzeit keine Priorität dar. Keystone

2012 wird für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ein wichtiges Jahr werden. Bern und Brüssel müssen sich in institutionellen Fragen einigen. In Bezug auf die Übernahme von EU-Recht und die Steuerabkommen sind hitzige Debatten zu erwarten.

Die “Klärung der institutionellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU” gehört zu den zehn europapolitischen Prioritäten für das Jahr 2012, welche die Schweizer Regierung Anfang Dezember präsentiert hat.

Seit dem Abschluss eines ersten Freihandelsabkommens mit der EU im Jahr 1972 ist das Vertragsnetz zwischen Bern und Brüssel immer dichter geworden.

Heute bestehen rund 120 bilaterale Abkommen. Sie reichen von äusserst spezialisierten Verträgen, etwa der Zusammenarbeit bei statistischen Fragen, bis zu Abkommen, welche das Leben der Bevölkerung unmittelbar betreffen, etwa die Personenfreizügigkeit oder das Schengen-Abkommen.

Darüber hinaus verhandeln die Schweiz und die EU zurzeit über rund ein Dutzend Dossiers, die keineswegs von sekundärer Bedeutung sind, etwa das Dossier zu Steuerfragen.

Die EU hat angesichts der dramatischen Finanzsituation ihrer Mitgliedsstaaten ein vitales Interesse an diesem Thema. Aber auch Fragen zum  Elektrizitätsmarkt, zu Landwirtschaft und zum Emissionshandel stehen auf der politischen Agenda.

“In bestimmten Sektoren war es bisher unproblematisch, keine Verträge zu haben”, meint Jean Russotto, ein Schweizer Anwalt, der seit 40 Jahren in Brüssel lebt. Doch mit dem Ausstieg aus der Atomenergie und der zunehmenden Bedeutung erneuerbarer Energiequellen werde beispielsweise der Energiesektor extrem wichtig.

Die Schweiz ist ein wichtiges Kreuzungsland für den Transport und den Handel von Energie. “Ohne Abkommen wird es für Schweizer Unternehmen schwieriger, im EU-Raum arbeiten  zu können”, hält Russotto fest.

Grundsätzliche Fragen  

Doch zurzeit sind die Verhandlungen festgefahren. Die EU will nämlich, dass vor dem Abschluss neuer bilateraler Einzelverträge grundsätzliche institutionelle Fragen geklärt werden.

Die wichtigste Frage ist, ob die Schweiz automatisch in den Bereichen, die durch bilaterale Abkommen geregelt sind, die gesetzlichen Anpassungen der EU übernimmt. Denn das EU-Recht – der Acquis communautaire wird ständig weiterentwickelt. Auch die bilateralen Verträge müssen entsprechend angepasst werden.

Bisher wird die Anpassung in gemischten Ausschüssen vorgenommen. Doch diese haben angesichts der vielen Dossiers immer mehr Mühe, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Und Brüssel will diese Situation nicht länger hinnehmen. 

Doch die Meinungen gehen auseinander. “Die EU will eine automatische Anpassung ans EU-Recht,  während die Schweiz keinen Blankocheck unterschreiben will”, sagt Giorgio Pompilio, Sprecher des Integrationsbüros im Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Globaler Ansatz

Die Schweiz sperrt sich nicht grundsätzlich gegen eine Anpassung an EU-Recht. Schon heute werden die Schweizer Gesetze zum Teil autonom an die europäische Gesetzgebung angepasst.

Doch die Schweiz stellt Bedingungen. Sie will in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, wie etwa beim Schengen-Abkommen. Zudem soll bei der Anpassung auf Schweizer Eigenheiten Rücksicht genommen werden, etwa die Möglichkeit, in bestimmten Fragen das Referendum zu ergreifen.

In Brüssel stossen die Schweizer Anliegen bisher auf wenig Gehör. Die Idee eines Schiedsgerichts, das Richter aus der EU und der Schweiz vereint, um die Anwendung der Verträge zu überwachen und allfällige Abweichungen zu ahnden, wurde vom bisherigen EU-Botschafter in Bern, Michael Reiterer, genauso zurückgewiesen wie von Gianluca Grippa, Leiter der für die Schweiz zuständigen Abteilung im Europäischen Auswärtigen Dienst. Man sieht darin eine Konkurrenz zum Europäischen Gerichtshof.

“Ich habe den Eindruck, wir beobachten den Dialog zwischen Gehörlosen”, meint Jean Russotto. Mit dem Ergebnis, dass der Status quo beibehalten wird. Angesichts der Interessen, die auf dem Spiel stehen, kann dies laut Russotto aber kein dauerhafter Zustand sein.

Steuerabkommen

Der Schweizer Anwalt gibt sich aber vorsichtig optimistisch, dass im Jahr 2012 doch ein neuer “globaler Ansatz” gefunden werden kann. Als Katalysator könnte seiner Meinung nach das Steuerdossier fungieren, das von der Zinsbesteuerung bis zu den Doppelbesteuerungsabkommen und der Unternehmenssteuerpolitik der Kantone reicht.

“In gewisser Weise hat die EU in diesen Bereichen ein Interesse an der Schweiz. Denn sie möchte  bestimmte Steuerprivilegien in einigen Kantonen aufheben, aber auch die mit Deutschland und Grossbritannien ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen aushebeln”, so Jean Russotto.

Oder anders gesagt: Die Steuerkarte könnte Bern möglicherweise als Joker spielen. “Wenn die Schweiz im Steuerdossier gut verhandelt, könnte ihr die EU meiner Meinung nach im Gegenzug in institutionellen Fragen  entgegen kommen”, glaubt Russotto.

Ein weiteres heisses Dossier, das auf den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU lastet, ist die Frage der Personenfreizügigkeit. Gleich drei Volksinitiativen, für die zurzeit Unterschriften gesammelt werden, wollen der  Personenfreizügigkeit einen Riegel schieben.

Die SVP-Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung” verbietet explizit den Abschluss von internationalen Verträgen, welche die Autonomie der Schweiz in der Gesetzgebung beschneiden. Bisher abgeschlossene Verträge müssen im Falle einer Annahme der Initiative  in diesem Sinne angepasst werden.

Bis zu einer Volksabstimmung werden aber noch einige Jahre ins Land ziehen.

Denn die Sammelfrist für die nötigen 100‘000 Unterschriften läuft erst Ende 2012/Anfang 2013 ab.    

Die Schweizer Stimmbürger wurden bisher drei Mal an die Urne gerufen, um sich zur Personenfreizügigkeit zu äussern.

2000 nahmen 67, 2 Prozent  der Stimmenden das erste Paket der Bilateralen Verträge an, das die Personenfreizügigkeit beinhaltet.

Fünf Jahre später sagten 56 Prozent Ja zu einer Ausweitung der Verträge auf die 10 neuen EU-Staaten.

Die letzte Abstimmung erfolgte im Jahr 2009. Damals nahm das Volk mit 59,6 Prozent Ja-Stimmen den Vorschlag an, den Vertrag auch auf Bulgarien und Rumänien auszudehnen.

Wichtige Wirtschaftsvertreter und die Mehrheit der Politiker haben die Personenfreizügigkeit stets  als wichtigen Faktor für das Wachstum der Wirtschaft verteidigt.

Doch in jüngster Zeit haben die Gegner der Freizügigkeit zugelegt, insbesondere wegen der Zunahme der Wohnbevölkerung und der daraus resultierenden Knappheit an Wohnraum.

Die Personenfreizügigkeit hat auch die Löhne unter Druck gebracht.

Gemäss einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) respektieren im Jahr 2010 rund  41 Prozent der Arbeitgeber nicht die in Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Mindestlöhne. 2009 lag diese Quote noch bei 30 Prozent.

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft