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Steuerdelikte dem Strafrecht unterstellen?

Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will die Unterscheidung von Steuerbetrug und schwerer Steuerhinterziehung auch im Inland abschaffen.

Solange die Schweiz gegenüber dem Ausland an der Unterscheidung zwischen Betrug und schwerer Hinterziehung festgehalten habe, habe man nicht über die Aufhebung im Inland diskutieren können, sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview mit der NZZ am Sonntag.

Aber “jetzt, da die Unterscheidung gegenüber dem Ausland aufgehoben ist, ist die Zeit gekommen, auch im Inland darüber zu reden”.

Es sei aber offen, wie diese Neuerung umgesetzt werden könnte. Zum Beispiel könnten alle Steuerdelikte dem Strafrecht unterstellt werden, wobei fahrlässige Fälle straflos blieben.

Bereits heute erlaube es das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, bei schweren Steuerwiderhandlungen die Herausgaben von Bankinformationen zu erzwingen.

Es sei denkbar, dieses Gesetz so anzupassen, dass auch kantonale Steuerbehörden solche Verfahren eröffnen könnten.

Bereits anfangs letzter Woche hat sich der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, Christian Wanner, dafür ausgesprochen, die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung auch im Inland fallen zu lassen.

Es gehe nicht, dass ausländische Finanzbehörden in der Schweiz gegen Steuerhinterzieher vorgehen könnten, Schweizer Behörden jedoch nicht, sagte Wanner.

swissinfo.ch und Agenturen

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