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Ausländer haben in der Schweiz wenig zu sagen

In Renens, Kanton Waadt, können auch ausländische Staatsangehörige am Urnengang teilnehmen. Keystone

Von den 8 Mio. Einwohnern der Schweiz sind 1,8 Mio. Ausländer. Vom politischen Prozess sind sie weitgehend ausgeschlossen. Dass sie nicht mitbestimmen dürfen, stelle die Legitimität einer Demokratie in Frage, sagt Migrationsexperte Gianni D'Amato.

Eine Demokratie, die jene von der politischen Mitsprache ausschliesse, die seit Jahrzehnten am wirtschaftlichen Fortschritt der Schweiz mitarbeiteten, sei weniger demokratisch als ein Staat, der dieses Recht gewähre, sagt D’Amato. Er ist Leiter des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien und Professor an der Universität Neuenburg.

swissinfo.ch: Die offizielle Schweiz betont immer wieder, wie wichtig die Integration der ausländischen Bevölkerung sei. Dennoch wird der ausländischen Bevölkerung die politische Partizipation praktisch verwehrt. Wieso?

Gianni D’Amato: Es gibt zwei unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf den Wert und die Bedeutung der Partizipation. Für die einen ist Partizipation quasi der Lottogewinn am Schluss eines langen Integrationsprozesses, das heisst, dass man die bürgerlichen Recht zuallerletzt über die Einbürgerung erhält.

Eine andere Sichtweise geht davon aus, dass aus der Partizipation, also der Teilhabe an Rechten, die Integration in die Gesellschaft erfolgt.

Diese zwei Sichtweisen sind auch in der Schweiz beobachtbar. Während in der Westschweiz, wo fünf Kantone das Ausländerstimmrecht kennen, Partizipation als Voraussetzung für die Integration gilt, geht man in der deutsch- und der italienisch-sprachigen Schweiz eher davon aus, dass man sich zunächst integrieren soll, und danach schaut man weiter.

swissinfo.ch: Wo steht die Schweiz in Sachen politische Partizipation im europäischen Vergleich?

G.D’A.: Die Westschweiz steht an der Spitze im Europavergleich, die restliche Schweiz im hinteren Mittelfeld. Fortschrittlich sind die skandinavischen Länder, oder auch Belgien und Holland. Andere Länder wiederum kennen die Mitsprache von Ausländern nicht.

Innerhalb der EU ist der Status der Unionsbürger, der relativ neu ist, mit unglaublichen Rechten verbunden. Alle EU-Bürger haben das Stimm- und Wahlrecht in den Gemeinden und fürs Europa-Parlament. Die Idee, dass man von einem Staat zum anderen ziehen kann und nicht diskriminiert werden soll, ist eine epochale Errungenschaft.

swissinfo.ch: Wie kommt es, dass die Mitsprache der ausländischen Bevölkerung auf kommunaler oder auch kantonaler Ebene in der französisch-sprachigen Schweiz verbreiteter ist?

G.D’A.: Die Westschweiz hat eine andere politische Kultur in Bezug auf Vorstellungen von individuellen, dem Universalismus zugehörigen Rechten. Es gibt eine liberale Vorstellung von Zugehörigkeit, welche die Rechte garantiert und auf die Zukunft baut.

In der Deutschschweiz hingegen herrscht mehr ein auf Rousseau zurückführender Glaube, man müsse das Gemeinsame stärken. Hier geht es um eine republikanische Vorstellung, die zuerst garantieren möchte, dass Loyalitäten da sind, bevor man Rechte verdient.

swissinfo.ch: In den letzten Jahren wurden Initiativen für ein Ausländerstimm- und Wahlrecht in verschiedenen deutschsprachigen Kantonen wuchtig abgelehnt, eine im Kanton Zürich hängige Volksinitiative dürfte das gleiche Schicksal erleiden. Ist die Zeit noch nicht reif für die Partizipation der Ausländer?

G.D’A.: Die grundsätzliche Sichtweise in der Schweiz ist, dass die Staatsbürgerschaft wie auch die Partizipation als ein Privileg angeschaut werden, das nur Bürger mit den richtigen Einstellungen wahrnehmen können. Privilegien haben einen Wert, man möchte sie nicht teilen. Denn wenn Bürgerrechte an alle vergeben werden, nimmt der Wert dieses Privilegs ab.

swissinfo.ch: Sind auch Ängste vor dem Fremden, dem Unbekannten im Spiel?

G.D’A.: Es geht auch um ein Misstrauen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund, als könnten sie nicht verstehen, worum es in der Schweiz geht. Man meint, nur durch und nach einer Sozialisation in unserem Land könne man mitmachen. Diese Gründe werden genannt, wenn es darum geht, zu verhindern, dass die Migranten mitbestimmen können.

swissinfo.ch: Wie steht es eigentlich mit dem Interesse der ausländischen Bevölkerung: Wollen die Leute wählen und abstimmen?

G.D’A.: Man kann natürlich sehr wohl leben, ohne mitzureden zu müssen. Den einen ist es vielleicht wichtiger, einen Job zu haben und die Familie unterhalten zu können als sich mit lokalen und regionalen Fragen zu beschäftigen. Auch viele Schweizer interessieren sich wenig für das Politische, das Öffentliche.

Die Frage beinhaltet aber auch eine symbolische Komponente: denn mitbestimmen, mitreden heisst auch anerkennen, dass man existiert, dass man die Stimme erheben kann, sich für die eine oder andere Richtung positionieren kann. In  einer Demokratie ist man nur vollständig anerkannt, wenn man über politische Rechte verfügt.

swissinfo.ch: Wir leben also in einer Zweiklassengesellschaft?

G.D’A.: Wir leben nicht nur in zwei, sondern in mehreren Klassen: Es gibt die Autochthonen, die Schweizer und Schweizerinnen, dann die Schweizer im Ausland, die mitreden dürfen, aber die Konsequenzen ihrer Entscheide nicht tragen müssen, dann die Migranten, die in der Schweiz leben und die Konsequenzen tragen müssen, aber nicht mitreden dürfen. Und dann gibt es unter den Migranten sicher noch bevorzugte Gruppen wie die Expats, die von Verwaltung und Behörden sehr zuvorkommend behandelt werden.

Das hat auch mit dieser neuen Identifikation zu tun, dass man die einen will und die anderen ertragen muss. Den Geduldeten gegenüber ist man eher skeptisch, den anderen gegenüber ist man zwar auch skeptisch, aber sie sind nützlich, weil sie mehr als die anderen zum Wohlstand beitragen.

swissinfo.ch: Eine Alternative, die etwa in Zürich angeboten wird, sind Ausländerbeiräte. Bringt diese Variante etwas?

G.D’A.: Es ist besser als nichts, aber es ist nicht demokratisch: man nimmt die Migranten über bestimmte Repräsentanten wahr, die teilweise von den Behörden ausgewählt werden. Es sind die Vorzeigeausländer, die nicht stören, und die dann so sensibel sein müssen, um auf Probleme hinzuweisen, die kommen könnten.

Aber Demokratie lebt eigentlich vom Streit und nicht vom Wohlwollen. Das darf man nicht vergessen. Denn Streiten in der Demokratie ist eigentlich der Grundtenor, und wenn man nur so als Bittsteller, als Beirat zugelassen ist, ist das schon eine reduzierte Form.

Im Kanton Neuenburg können Ausländer seit 1849 auf Gemeinde-, seit 2002 auch auf kantonaler Ebene abstimmen.

Das kantonale Stimm- und Wahlrecht kennt auch der Kanton Jura.

Auf kommunaler Ebene können die Ausländer zudem in Freiburg, Waadt und Genf mitbestimmen.

In der übrigen Schweiz ist die politische Partizipation für Ausländer weniger verbreitet.

Nur gerade Graubünden, Basel-Stadt und Appenzell Ausserrhoden kennen es auf Gemeindebene.

Die Gemeinden in der Schweiz können die Mitsprache der ausländischen Bevölkerung nur einführen, wenn die Kantons-Verfassungen dies vorsehen.

Im Kanton Zürich ist eine Volksinitiative des Vereins Second@s Plus hängig. Sie wurde im August 2011 eingereicht und will das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene einführen.

Der Initiative werden wenig Chancen eingeräumt, zumal sie auch vom Zürcher Regierungsrat abgelehnt wird.

In der Schweiz seien die politischen Rechte traditionsgemäss stark mit dem Staatsbürgerrecht verbunden, so die Begründung.

Der Einbürgerungsprozess in der Schweiz ist allerdings kompliziert und langwierig (Bedingung: 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz für Erwachsene).

Die Überprüfung des Einbürgerungsgesuchs kann nochmals 2-3 Jahre dauern und bei Wohnortwechsel zieht sich das Verfahren je nach Kanton weiter in die Länge.

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