Polizeigericht verschärft Strafe gegen schwedischen Raser
(Keystone-SDA) Mit 290 Stundenkilometern bretterte ein 38-jähriger Schwede letzten August bei Düdingen über die A12. Das kommt ihn teuer zu stehen: Ein Polizeirichter des Sensebezirks verurteilte ihn deswegen am Dienstag in Abwesenheit zu 300 Tagessätzen à 150 Franken, die Hälfte davon bedingt.
Der Mann war letzten April per Strafverfügung zunächst zu 180 Tagessätzen verurteilt worden, die Hälfte davon bedingt auf zwei Jahre. Gegen diesen Entscheid rekurrierte er, weil er die 27’000 Franken, die er bezahlen sollte, als zu viel erachtete.
Nun verschärfte der Polizeirichter die Strafe deutlich. Unter dem Strich – nach Abzug des Bussgelddepots und einer Kaution – schuldet der Raser dem Staat jedoch nur noch etwas mehr als 200 Franken.
Der Mann liess sich am Dienstag unter Vorweisung eines Arztzeugnisses durch einen Anwalt vertreten. Dieser beantragte eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Staatsanwalt wollte 300 Tagessätze – 200 davon bedingt – à 300 Franken durchsetzen. Der Richter entschied sich schliesslich für 300 Tagessätze zu 150 Franken, die Hälfte davon bedingt.
Erschwerend wirkte sich ein Videofilm aus, in welchem der Schwede, dazu noch mit einem Kind im Wagen, bei einer weiteren Raserei gefilmt wurde. Die Existenz dieses Films war von der Zeitung «Le Matin Dimanche» enthüllt worden.