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Diese Schweizer bekamen erst in Strassburg recht

Eine Frau schaut ernst in die Kamera
Ursula Biondi wurde als 17-Jährige ins Frauengefängnis Hindelbank gesperrt – bloss weil sie schwanger war. Dank der Europäischen Menschenrechtskonvention ist dies heute nicht mehr möglich. Fabian Biasio

Die Schweiz brauche den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mehr denn je, sagt eine Nichtregierungs-Organisation. Und stellt Porträts von Menschen aus, deren Menschenrechte die Schweiz verletzt hat.

Die Nichtregierungsorganisation “Schutzfaktor MExterner Link” sorgt sich um die Menschenrechte in der Schweiz: Die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingereichte Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” ziele auf eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab. 

Schutzfaktor M

“Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns” ist eine 2014 lancierte Informationskampagne, die sich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz einsetzt. Erklärtes Ziel der Kampagne ist die Ablehnung der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” (siehe Box unten). Nach Einschätzung von Schutzfaktor M führe die Initiative zur Kündigung der EMRK und damit zur Aushebelung des Rechtsschutzes durch den EGMR.

Opfer von Rechtsverletzungen durch die Schweiz könnten sich nicht mehr vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Strassburg wehren, warnt Schutzfaktor M.

“Menschenrechte sind nicht nur in der Türkei oder in Russland politischen Angriffen ausgesetzt, sondern auch zunehmend in der Schweiz”, schreibt Schutzfaktor M. Mit einer Ausstellung will die NGO nun darauf aufmerksam machen, dass auch die Schweiz Menschenrechte verletzt und der EGMR alles andere als überflüssig ist. Der bekannte Fotograf Fabian Biasio hat neun Menschen portraitiert, deren Geschichten laut Schutzfaktor M deutlich machen, dass die Menschenrechte in der Schweiz nicht so selbstverständlich sind, wie viele denken.

Die Vernissage von “Meine Geschichte, mein Recht – bewegende Portraits aus der SchweizExterner Link” findet am 31. August im Haus für Religionen in Bern statt. Die dreisprachige Ausstellung wird anschliessend als Wanderausstellung durch die ganze Schweiz reisen. Wir zeigen vier Porträts.

Eine Frau blickt ernst in die Kamera
Fabian Biasio

Der Ehemann von Renate Howald Moor starb an Lungenkrebs, weil er bei der Arbeit jahrelang mit Asbest in Kontakt kam. Hans Moor hatte unter anderem für Alstom gearbeitet. Er wurde nie über die Gefahren von Asbest aufgeklärt, obwohl die Verantwortlichen davon gewusst haben.

Nach der tödlichen Diagnose verklagte Hans Moor die Firma Alstom auf Schadenersatz in der Höhe von 200’000 Franken. Am Sterbebett versprach Renate Howald Moor ihrem Mann, die Klage für ihn nach seinem Tod weiterzuführen. Die Schweizer Gerichte lehnten die Klage wegen Verjährung ab: Laut Richtern verjährten die Forderungen zehn Jahre nach dem letzten Kontakt mit Asbest. Nur: Zehn Jahre nach dem letzten Kontakt wusste Moor noch nichts vom Krebs.

Die Familie Moor wehrte sich vor dem EGMR. Mit Erfolg: Die kurze Verjährungsfrist schliesse Opfer von Spätschäden kategorisch vom Rechtsweg aus, argumentierte das Gericht. Die Schweiz muss nun die Verjährungsfristen anpassen.

Ein ernst dreinblickender Mann
Fabian Biasio

Der Journalist Daniel Monnat produzierte 1997 einen kritischen Dokumentarfilm über die Haltung der Schweiz zu Nazideutschland während des Zweiten Weltkriegs. Die Ausstrahlung des Films führte zu einer Beschwerde. Man warf Monnat einseitige Berichterstattung vor. In der Folge wurde die Zweitausstrahlung der Sendung verboten.

Monnat wehrte sich mit Erfolg vor dem EGMR. Dieser entschiedExterner Link, dass das Verbot die Meinungsäusserungsfreiheit verletze. Seit dem Urteil darf der Dokumentarfilm wieder gezeigt werden.

Ein Mann lächelt verhalten in die Kamera
Fabian Biasio

Hans Glor’s Sohn ist Diabetiker. Der junge Mann wollte trotz seiner Krankheit Militärdienst leisten, wurde aber für untauglich erklärt und zu einer Wehrpflichtersatzabgabe in der Höhe von jährlich 700 Franken verpflichtet. Nur Behinderte mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent seien von der Ersatzabgabe befreit, befanden Schweizer Behörden und Gerichte.

Vater Glor wehrte sich für seinen Sohn bis vor den EGMR. Das Gericht kam zum SchlussExterner Link, dass es möglich sein sollte, leicht behinderten Personen entweder in der Armee eine Funktion anzubieten, die sie trotz ihrem Gebrechen ausüben können, oder sie aber zum Zivildienst zuzulassen. Die Ersatzabgabe sei daher diskriminierend.

Seit dem Urteil muss das Schweizer Militär leicht behinderten Männern die Wahl zwischen Ersatzzahlungen oder einer geeigneten Funktion innerhalb der Armee geben.

Ein Mann blickt ernst in die Kamera
Fabian Biasio

Nach einem Unfall liess die Versicherung Pascal Falcy ohne gesetzliche Grundlage observieren. Der Privatdetektiv beobachtete ihn im Garten, beim Laufen mit dem Hund, beim Einkaufen oder unterwegs mit seiner Familie. Aufgrund der Observation strich die Unfallversicherung Falcy die Rente, weil sie davon ausging, dass er arbeitsfähig sei.

Die Versicherung kündigte zudem den Vertrag, was Einfluss auf die Entscheidungen weiterer involvierter Versicherungen hatte, insbesondere der Invalidenversicherung. Falcy wehrte sich gerichtlich mit Erfolg gegen diesen Entscheid.

In einem vergleichbaren Fall hat der EGMR die Schweiz verurteilt, weil im schweizerischen Recht eine rechtliche Grundlage für die Foto- und Videoüberwachung von Versicherten fehlt.

Selbstbestimmungs-Initiative

Die Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” (Selbstbestimmungs-Initiative)Externer Link wurde von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) lanciert, nachdem zwei Urteile des Schweizer Bundesgerichts für Aufsehen gesorgt haben.

2012 nahm das Bundesgericht einen beliebigen Ausschaffungsfall zum Anlass, um dem Parlament Vorgaben zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu machen: Das Gericht drohte, dass es im Einzelfall der EMRK den Vorrang vor dem Gesetz gewähren würde, sollte das Parlament die Ausschaffungsinitiative strikt umsetzen. In einem weiteren Urteil mischte sich das Bundesgericht in die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ein, indem es Vorgaben an den Gesetzgeber betreffend Vorrang des Freizügigkeitsabkommens mit der EU machte.

Die Selbstbestimmungs-Initiative sieht nun konkret vor, dass die Schweizer Bundesverfassung dem Völkerrecht grundsätzlich vorgehen soll (nicht aber dem zwingenden Völkerrecht wie beispielsweise dem Verbot von Folter, Sklaverei oder Angriffskriegen). Bund und Kantone dürfen zudem keine völkerrechtlichen Verpflichtungen eingehen, die der Bundesverfassung widersprechen. Und bei einem Widerspruch zwischen Verfassung und Völkerrecht soll die Schweiz die völkerrechtlichen Verträge ändern oder kündigen.

Eine breite GegnerschaftExterner Link ist der Meinung, dass die SVP es auf eine Kündigung der EMRK abgesehen hat. Das würde bedeuten, dass Urteile des Bundesgerichts – der höchsten richterlichen Instanz der Schweiz – nicht mehr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weitergezogen werden könnten. Die SVP hingegen behauptet, eine Kündigung der EMRK sei nicht das Ziel der Initiative.

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