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Potentatengelder: Vier Banken im Visier der Aufsicht

Das Geldwäschereigesetz verbietet die Annahme von Schwarzgeld. Keystone

Im Zusammenhang mit Potentatengeldern aus Nordafrika stehen vier Schweizer Banken im Verdacht, die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Die Finanzmarktaufsicht hat ein Verfahren eröffnet. NGO kritisieren, dass nicht alle Banken untersucht wurden.

Bei den vier Banken hat die Eidgenössische Finanzmarktaufischt (FINMA) “mutmasslich gewichtigere Verfehlungen” festgestellt. Es gebe konkrete Hinweise auf eine Verletzung der Geldwäscherei-Bestimmungen, schreibt die FINMA in einer Mitteilung.

Bei zwei der vier Banken vermutet die FINMA, dass diese Kunden vorsätzlich nicht als Potentaten behandelt haben, obwohl diese als solche identifiziert worden waren. In beiden Fällen geht die Aufsicht nun Hinweisen nach, wonach die Banken ihre Abklärungspflichten vermutlich zu wenig konsequent wahrgenommen hätten.

Die Namen der betroffenen Banken nannte die FINMA auch auf Nachfrage nicht.

Für Banken, die vorsätzlich Potentatengelder angenommen hätten, gebe es “kein Pardon”, sagt der Basler Geldwäscherei-Experte Mark Pieth: “Der Bericht der FINMA erwähnt zwei Fälle, bei denen bewusst Gelder nicht gemeldet worden seien. Wenn das effektiv der Fall ist, handelt es sich um Geldwäscherei und damit um eine kriminelle Handlung.”

Pieth räumt ein, dass es schwierig sei, das Geld von Potentaten aufzuspüren, denn diese würden die Herkunft ihrer Gelder mit Hilfe von Anwälten und Finanzintermediären die Herkunft der Gelder verschleiern. Dennoch kritisiert er, dass “die FINMA erst dann Untersuchungen einleitet, wenn ein Skandal ausbricht. Sie sollte etwas proaktiver vorgehen.”

Strohmänner-Problematik bleibt unbeantwortet

Als “mangelhaft” bezeichnet eine Koalition von finanzplatzkritischen Nichtregierungs-Organisationen (NGO) die Untersuchungen der FINMA. Der Bericht erlaube es nicht, das Verhalten der Banken adäquat zu beurteilen.

Die Aufsichtsbehörde habe nur Banken untersucht, die nach der vom Bundesrat beschlossenen Blockade Konten aus nordafrikanischen Staaten gesperrt und gemeldet hätten, kritisierte die Koalition. Nach ihrer Auffassung wäre es wichtig gewesen, auch bei den übrigen Banken nach nicht gemeldeten Potentatengeldern zu fahnden: “Nur so hätten krasse Verletzungen der Sorgfaltspflicht überhaupt entdeckt werden können.”

Ebenso beschäftige sich der FINMA-Bericht nur mit Vermögen von “politisch exponierten Personen” (PEP), die der Bundesrat auf seinen Sperrlisten genannt habe. Die Frage, ob Strohmänner oder Offshore-Gesellschaften ebenfalls Gelder in der Schweiz parkiert hätten, bleibe unbeantwortet, kritisiert die NGO-Koalition.

Im Mai 830 Millionen gesperrt

Die FINMA hat lediglich jene 20 Banken untersucht, die im vergangenen Frühjahr gemeldet hatten, dass sie Kundenbeziehungen in Tunesien, Ägypten und Libyen unterhielten. Aufgrund der politischen Umwälzungen in diesen Ländern hatte der Bundesrat damals Sanktionen verhängt und allfällige Gelder der gestürzten Machthaber Ben Ali und Mubarak sowie Gelder aus deren Umfeld sowie des Gaddafi-Clans sperren lassen.

Anfang Mai hatte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bekanntgegeben, dass insgesamt 830 Millionen Franken gesperrt worden seien. Davon sind 60 Millionen dem Dossier Tunesien, 410 Millionen Ägypten und 360 Millionen Libyen zuzuordnen.

Die FINMA nahm diese Sperrungen als Anlass zur Prüfung des Verhaltens der 20 Banken. Sie untersuchte die Banken darauf, ob sie ihre Melde- und Sorgfaltspflicht in Bezug auf diese Gelder erfüllt haben.

Kontobewegungen seit 1. Januar 2009

Die “Mehrheit” der insgesamt 20 untersuchten Banken haben ihre Pflichten im Umgang mit sogenannten “politisch exponierten Personen…korrekt umgesetzt”, hält die FINMA in ihrem Bericht fest. In diesen Fällen gilt die Untersuchung als abgeschlossen.

Unter anderem ging es darum herauszufinden, ob die Banken die Gelder überhaupt hätten entgegennehmen dürfen. Die Banken mussten der FINMA unter anderem Eröffnungsunterlagen, Kundenkorrespondenz, interne Notizen und Ausdrucke der Kontobewegungen seit dem 1. Januar 2009 zukommen lassen.

Geschäftsbeziehungen mit PEP sind grundsätzlich nicht verboten. Die Banken unterliegen dabei aber “strengen Sorgfaltspflichten”, die sich auf das Geldwäschereigesetz stützen.

Bewilligungsentzug ist möglich

Sie müssen zusätzliche Abklärungen treffen und unter anderem die Herkunft der Vermögenswerte, den Ursprung des Vermögens und die Hintergründe grösserer Zahlungseingänge abklären. Diese Abklärungen müssen dokumentiert sein.

Bei Verletzungen der Melde- und Sorgfaltspflicht kann die FINMA gegenüber Banken Massnahmen ergreifen. Das Spektrum reicht dabei von einer Rüge über das Aussprechen von Berufsverboten bis zu einem Bewilligungsentzug.

Die Schweiz hat langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Kundensegment der PEP(Politically exposed persons).

Kein Despot öffnet unter seinem eigenen Namen ein Konto: Sie beauftragen Verwandte, Rechtsanwälte oder andere Mittelspersonen, und sogar ihre Bodyguards oder Mätressen.

Im Fall des tunesischen Ex-Präsidenten Ben-Ali hat die Liste der Entourage rund 40 Personen umfasst.

Bei diesem Kundensegment müssen die Banken erhöhte Vorsicht walten lassen.
 
Das gilt nicht nur für Potentaten, sondern auch für gewählte Politiker. 

Es gibt heute PEP-Datenbanken, denen sich die Banken anschliessen können.
 

Die PEP-Kontrolle ist Bestandteil der jährlichen Prüfung der Banken. Dabei machen Revisionsgesellschaften Stichproben.

Problematisch für die Banken ist, dass ein heute als politisch geduldeter Potentat über Nacht zur Persona non grata werden kann.
 
Potentaten erhalten ihr Geld oft über Transaktionen im Ausland, etwa als Kick-Back bei Waffenexport-Geschäften.
 
Damit wird das illegale Geld unkontrolliert im Ausland erworben und später in der Schweiz deponiert, wo es zum Vorschein kommt und das Image des Finanzplatzes schädigt. 

(Adaption aus dem Englischen: Andreas Keiser)

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