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PRESSE/Atom-Risiko bleibt Siemens erhalten – Schiedsgericht verschiebt Votum

HAMBURG (awp international) – Der Entscheid der Internationalen Handelskammer im Streit der Konzerne Siemens und Areva verschiebt sich laut einem Pressebericht um einige Wochen. Eigentlich wollte die Kammer ihr Urteil am Donnerstag vor Ostern bekannt geben. “Das kann nun erste Maihälfte werden”, sagte eine mit der Situation vertraute Person der “Financial Times Deutschland” (FTD; Dienstagausgabe). Siemens und Areva zanken sich dem Blatt zufolge seit zwei Jahren über das Ende ihrer Atompartnerschaft. Zuletzt war noch der endgültige Preis offen, den Areva den Münchnern für ihren 34-Prozent-Anteil am Atom-Gemeinschaftsunternehmen Areva NP zahlen muss.
In dem seit 2009 laufenden Schiedsverfahren entschloss sich das Gericht nun nach FTD-Informationen, noch eine zweite Instanz hinzuziehen. Insider glauben, die Handelskammer wolle sich wegen der Nukleardebatte besser absichern. Siemens und Areva äusserten sich dem Blatt zufolge nicht zu Fristen. “Wir hoffen aber, dass es nicht mehr allzu lange dauert”, wird eine Areva-Sprecherin von der FTD zitiert. In dem Verfahren wird geprüft, ob Siemens den Vertrag gebrochen hat. Die Münchner hatten im März 2009 noch vor der endgültigen Trennung von Areva eine Absichtserklärung über eine Atomkraftkooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom unterzeichnet. Siemens hält dagegen, die Konkurrenzausschlussklauseln in dem Vertrag mit Areva verstiessen gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
Mitte März hatte Siemens seine 34 Prozent an Areva NP endgültig an Areva verkauft, nachdem ein von beiden Konzernen eingesetzter Gutachter einen Wert von 1,62 Milliarden Euro für das Paket ermittelt hatte. Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, kann sich dieser Preis laut FTD nachträglich noch um bis zu 40 Prozent erhöhen oder vermindern. Mit der Verschiebung habe Siemens etwas mehr Zeit, seine künftige Atomstrategie zu definieren. Anders als geplant könne der Konzern aber in seinem zweiten Geschäftsquartal voraussichtlich nicht die endgültigen Zahlen für Verkaufspreis und Buchgewinn einbuchen./jha/tw

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