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Presseschau

Alles andere als einhellig reagieren die Schweizer Zeitungen auf den Entscheid des Bundesrates, Forschung mit embryonalen Stammzellen zu erlauben.

“Eile ist ein schlechter Ratgeber…”

… für die anstehende Diskussion über Embryonen-Forschung. Dies schreibt die “Berner Zeitung”, nachdem der Bundesrat die Forschung mit embryonalen Stammzellen erlauben will, allerdings zahlreiche Bedingungen stellt:

“Es muss nun ein gesellschaftspolitischer Konsens darüber gefunden werden, was höher zu gewichten ist, ein Embryo oder ein auf Genesung hoffender Schwerkranker.” Dazu müsse sich die Forschergemeinde nun unters Volk begeben, so die “Berner Zeitung” weiter.

Die “Neue Zürcher Zeitung” bejaht den Gesetzesentwurf, den der Bundesrat präsentiert: “Würde das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, katapultierte sich die Schweiz, was die Regulierung betrifft, in die obere Liga der Stammzellenforschung. (…) Für hiesige Forschung ist der Entwurf also ein begrüssenswerter Lichtblick.”

Der Berner “Bund” lobt Forschungsministerin Ruth Dreifuss für ihre Konsequenz:
“Statt die Verantwortung in einem zukunftsträchtigen, aber extrem heiklen Forschungsgebiet mit einer Importlösung einfach in den ethischen Wildwuchs der US-Labors abzuschieben, steht sie dazu.”

Für das “St. Galler Tagblatt” ist der Gesetzesentwurf zugunsten der Wissenschaft ausgefallen: “Der Embryo verliert seine Würde.”

Die “Aargauer Zeitung” kritisiert den Zeitpunkt der Publikation. Anderthalb Wochen vor der Abstimmung über die Fristenregelung und die Volksinitiative “Mutter und Kind” sei die Veröffentlichung des Gesetzes über Embryonenforschung unverständlich. Gegner und Zweifler der Fristenlösung würden darin bestärkt (…), “… dass Forscher und Gesetzgeber Hand an das ungeborene Leben legen wollen”.

Die “Basler Zeitung” versucht, die Verbindungen zwischen Fristenlösung und Stammzellenforschung zu entwirren. Zur Zeit werde über Schicksale von Embryos entlang zweier sehr unterschiedlicher Problembereiche diskutiert. Es sei zu hoffen, dass (…) “mit der Annahme der Fristenregelung am 2. Juni ein jahrzehntealtes Problem ad acta gelegt wird. Gleichzeitig beginnt eine voraussichtlich jahrzehntelange Debatte über die Frage, was Menschen mit ihrem eigenen Genom und demjenigen anderer (zukünftiger) Menschen machen dürfen”.

Kathrin Boss Brawand

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