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Gefängnis für Hoeness – “Streng, aber gerecht”

Ein Engel im freien Fall: Uli Hoeness an der Generalversammlung des FC Bayern München am 13. November 2013. AFP

Die Presse ist sich einig: Beim Urteil gegen Uli Hoeness, Präsident des FC Bayern München, hat das Gericht weder zu hart noch zu weich geurteilt. Das Landgericht München hat den Ex-Fussballstar am 13. März zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er 28 Mio. Euro auf Schweizer Bankkonten versteckt hatte.

“Wasserprediger, Weintrinker”, “Das Urteil erscheint angemessen”, “Als Schweizer wäre Hoeness glücklicher”, “Strafe muss sein”, “Eine blinde Justizia für Uli Hoeness”, “Ein hartes, aber angemessenes Urteil”, “Ein ganz gewöhnlicher Krimineller”, “Nicht zu tief, nicht zu hoch”.

So titeln Schweizer und deutsche Zeitungen am Tag nach dem erstinstanzlichen Urteil gegen den gefallenen Ex-Fussballweltmeister, Bayern-München Präsident und Wurstfabrikanten. Dreieinhalb Jahre soll Uli Hoeness wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen hinter Gitter, hat das Münchner Landgericht entschieden.

“Uli Hoeness muss für seine Steuerhinterziehung hart büssen. Doch das Strafmass scheint angebracht”, schreibt das St. Galler Tagblatt. Indem er nicht das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass von fünfeinhalb Jahren ausgesprochen habe, berücksichtigte der Richter, dass sich Hoeness selbst angezeigt habe.

Einen Tag nach seiner Verurteilung hat Steuersünder Uli Hoeness am 14. März 2014 persönliche Konsequenzen gezogen. Er verzichtet auf die von seinem Hauptverteidiger angekündigte Revision gegen des Urteil und wird die verhängte Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten antreten. Ausserdem legt er seine Ämter beim FC Bayern München nieder.

“Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich”, wird er zitiert.

(Quelle: SDA)

“Doch das reichte nicht aus, um den Bayern-Präsidenten mit einer bedingten Strafe davonkommen zu lassen. Zu hoch ist die hinterzogene Summe von 28 Millionen Euro. Zu schleppend wurde das Gericht von Hoeness mit wichtigen Bankdokumenten versorgt.” Mit dem Münchner Urteil sei nun “nicht ein beliebter Fussball-Boss geschont”, aber auch “kein Exempel an einem Prominenten statuiert” worden. “Das ist gut so.”

Hoeness müsse die Haftstrafe nun als Chance betrachten: “Verbüsst er wie jeder andere auch eine Strafe, die von der nächsten Instanz erst noch bestätigt werden muss, wird man ihm verzeihen. Dann geht er vermutlich doch als jener Mann in die Geschichte ein, der den FC Bayern zur fussballerischen Weltmacht formte. Und nicht als Geldgieriger, der die Gesellschaft um Millionen prellen wollte.”

Auch für den Blick ist nach dem Münchner Urteil klar: “Einen Promi-Bonus gibt es dort jedenfalls nicht. Das weiss jetzt die ganze Welt.” Hoeness habe sich “grausam verzockt” und nach Gutdünken mal hier, mal dort den edlen Spender gespielt.

“Was würde passieren, wenn auch wir mit unseren Einkommen selber entscheiden würden, wem wir Geld bezahlen möchten und wie viel? Einem Freund, der Glückskette, dem Steueramt? Eben. Darum ist das Urteil so wichtig. Es besagt, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist, unabhängig von Status und Vermögen. Eine blinde Justizia – so soll es sein.”

“Massvoll hart, aber gerecht”

“Das Urteil von drei Jahren und sechs Monaten demonstriert, dass das Verbot der Steuerhinterziehung wirklich für jeden gilt – und dass niemand davonkommt, so prominent er auch sein mag”, kommentiert die Münchner Süddeutsche Zeitung. Denn eines sei klar: “Strafe muss sein.”

Das Urteil sei massvoll hart, aber gerecht. “Es wäre ungerecht gewesen, Uli Hoeness aus Respekt vor seiner sonstigen Lebensleistung oder aus Mitleid, Gnade und Barmherzigkeit nur ‘auf Bewährung’ zu verurteilen und ihm so die Schmach der Haft zu ersparen. Schmach ist eine Haftstrafe auch für andere, die nicht so prominent sind.”

“Keine Häme”

Das Münchner Gericht habe Hoeness weder wegen seiner “enorm grossen Verdienste um den deutschen Fussball” geschont, noch sei an ihm ein Exempel statuiert worden. “Gewonnen hat also der Rechtsstaat”, kommentiert die Basler Zeitung.

“Hoeness, der Wasserprediger und Weintrinker, ist aufgeflogen und muss – vorausgesetzt, der Bundesgerichtshof findet in nächster Instanz keine Verfahrensfehler – für seine Betrügereien zu Recht hinter Gitter. Häme über ihn auszuschütten, wäre allerdings nicht angebracht.”

Es bleibe seine Tragik und sein eigenes Rätsel, “warum ein Mann, der sich die Basis zu seinem Vermögen ehrlich erarbeitete, einmaligen beruflichen Erfolg und höchstes Ansehen genoss, sich in ein Doppelleben begeben und über Jahre hinweg tagtäglich so viele Kapitaltransaktionen vollziehen konnte, dass seine Schweizer Bank dem Gericht 70’000 Blätter als Beweismaterial abliefern musste.”

Am 5. Januar 1952 als Sohn eines Fleischers in einfachen Verhältnissen im deutschen Ulm geboren.

1970 beginnt er seine professionelle Fussballkarriere beim FC Bayern München, mit dem er in der Folge jeden erreichbaren Titel gewann.

Mit der deutschen Nationalmannschaft wurde er 1972 Europameister und 1974 im eigenen Land Weltmeister.

1979 beendete er seine Fussballkarriere und wurde beim FC Bayern München zum jüngsten Bundesliga-Manager aller Zeiten.

Unter seiner Ägide gewannen die Bayern 16 Mal die Deutsche Meisterschaft, 9 Mal den DFB-Pokal und je einmal den UEFA-Polak und die Champions League.

Im November 2009 wurde Hoeness zum Präsidenten des Klubs berufen. Im gleichen Jahr wurde er in die “Hall of Fame des deutschen Sports” aufgenommen. Seit März 2010 ist er zudem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft FC Bayern.

Als Geschäftsmann gründete er 1982 in Nürnberg ein erfolgreiches Unternehmen für Wurstwaren, die Howe Wurstwaren KG. 2010 warfen Gewerkschafter Hoeness vor, er bezahle seine Mitarbeiter zu tiefe Löhne und verbiete einen Betriebsrat.

Geringere Strafe in der Schweiz

Einen hypothetischen Vergleich mit der schweizerischen Gesetzgebung wagt die Aargauer Zeitung. “Als Fussballer wäre die Schweiz für Hoeness wohl schnell zu klein geworden. Als Steuerhinterzieher hingegen wäre er hierzulande glücklicher geworden”, schliesst ihr Kommentator.

Die Eidgenossenschaft sei “für Steuerhinterzieher nach wie vor ein Paradies”. “Wäre Hoeness in der Schweiz steuerpflichtig, wäre eine Gefängnisstrafe ausgeschlossen. Denn in der Schweiz droht nur bei Steuerbetrug ein Freiheitsentzug. Dieser setzt aber voraus, dass Urkunden gefälscht wurden. Das war bei Hoeness – nach heutigem Wissensstand – nicht der Fall.”

Schweiz auf der Anklagebank

Sowohl Der Bund wie auch der Tages-Anzeiger kommen zum Schluss, neben Hoeness sei auch die Schweiz, respektive deren Bankgeheimnis auf der Anklagebank gesessen.

Nur dank dem schweizerischen Bankgeheimnis “konnte Hoeness sein Konto vor den deutschen Behörden verstecken. Genauso wie die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer”, schreibt Der Bund.

“Ein Investmentbanker bei Vontobel hatte geholfen, das steuerfreie Zockermodell umzusetzen, und war dafür seit 2001 in Dauerkontakt mit dem Steuersünder gestanden. Die Schweizer Privatbank duckte sich während dieses Prozesses wohlweislich weg”, heisst es im Tages-Anzeiger.

“Asozial wie andere Kriminelle”

Ins Gericht mit der Schweiz geht auch Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe. “Noch vor zehn Jahren war das Schwarzgeldkonto in der Schweiz ein Kavaliersdelikt, das in einschlägigen Villenvororten häufig sogar als legitime Notwehr gegen den nimmersatten Staat gesehen wurde. Entdeckungsrisiko? Gering. Schuldbewusstsein der Täter? Null.”

Gesellschaftlich zeige das Urteil, “wie sich unser Blick auf Steuerhinterziehung geändert hat”. Es mache deutlich: “Steuerhinterzieher verhalten sich genauso asozial wie andere Kriminelle auch.”

“Entscheidend beigetragen haben zu diesem gesellschaftlichen Wandel die Ankäufe von Kontodaten und auch der politische Druck auf die Schweiz und deren Banken. Die stellen ihren deutschen Kunden inzwischen ziemlich rigoros den Schwarzgeld-Koffer vor die Tür. Das Risiko für die Täter ist dadurch deutlich gestiegen.”

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