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Wer herrscht über die Meinungsfreiheit?

"Zensiert und verborgen": Das "Furchtlose Mädchen", eine bekannte Statue vor der New Yorker Börse, mit Schutzmaske. Darauf sind die Logos der US-Tech-Giganten Twitter, YouTube, Facebook, Apple, Amazon und Google. Keystone / John Angelillo

Nach den schockierenden Ereignissen rund um den Machtwechsel im US-Präsidentenamt und dem "digitalen Impeachment" von Ex-Präsident Trump durch Twitter, Facebook und Youtube stellt sich die Frage, wie die Demokratie gestärkt und die Tech-Giganten gezähmt werden können. Wir präsentieren erste Lösungsansätze aus den USA, Europa und der Schweiz.

Der Sturm auf das US-Capitol am 6. Januar war ein Schock.

Angefeuert vom abgewählten Präsidenten höchstpersönlich, versuchte ein Mob, die offizielle Bestätigung von Nachfolger Joe Biden zu verhindern.

Die nachfolgenden Sperrungen der Konten des abgewählten US-Präsidenten durch Tech-Giganten Twitter, Facebook und Youtube machten deutlich: Die Kontrolle der Meinungsfreiheit ist zur grossen Machtfrage geworden.

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Auf dem Spiel stehe nichts weniger als die Zukunft der Demokratie, sagte Dirk Helbing, Professor für Computational Social Science an der ETH Zürich, auf dem Schweizer Online-Magazin “Persoenlich.com”Externer Link: “Wenn die pluralistische Zivilgesellschaft nicht die Oberhand gewinnt, ist es mit der Demokratie vorbei. Wir müssen unsere Probleme mit einem Ideenwettbewerb lösen, nicht mit Gewalt oder totalitären Massnahmen.”

Der Stein, der alles ins Rollen brachte

Wie konnte es soweit kommen? 1996 verabschiedete der US-Kongress eine Ergänzung zum sogenannten “First Amendment” der US-Verfassung, das die Meinungsäusserungsfreiheit garantiert. “Section 230” (“Abschnitt 230”) des “Communications Decency Act” sichert den grossen Tech-Konzernen Immunität für alle Inhalte zu, die Nutzerinnen und Nutzer auf deren Online-Plattformen veröffentlichen. Kurz: es ist ein Haftungsausschluss.

  • “Privatisierung der Demokratie”: In den liberalen Demokratien befindet sich die Kontrolle über die Meinungsfreiheit zu grossen Teilen bei privaten Tech-Giganten.
  • Machtfaktor: Was auf den Online-Plattformen passiert, hat Folgen in der realen Welt.
  • Leichtes Spiel: Die Tech-Konzerne agieren global, aber ohne globale Regulierung.
  • David gegen Goliath: Staaten, die eine Regulierung der Riesen anstreben, müssen dies bilateral tun.
  • “Überwachungskapitalismus”: Die privaten Tech-Konzerne haben nichts mit Demokratie und Meinungsfreiheit am Hut. Das einzige, was sie interessiert, sind Userdaten und Werbeeinnahmen. Geheime Algorithmen sorgen für die grössten Synergien.
  • Oberhand zurückgewinnen: Die Staaten müssen in diesem Wettbewerb die Regeln festlegen. Sonst wird das News- und Informationssystem als “Blutkreislauf der Demokratie” vollends abgekoppelt und für andere Zwecke ge- oder missbraucht.
  • Weil alle Tech-Giganten in den USA beheimatet sind, würde eine dortige Regulierung starke Signale an andere Länder aussenden.
  • Faktor Zeit: Nach 15 Jahren unregulierter Entwicklung drängt die Zeit, das Primat der Governance vor die kommerziellen Interessen zu stellen.

Damit war die Büchse der Pandora zur ungehemmten Publikation von Inhalten aller Art auf dem Internet geöffnet, sagt die Schweizer Tech-Journalistin Adrienne Fichter, die auf netzpolitische Themen spezialisiert ist.

Liegt der Schlüssel zu einer Lösung – und damit sind wir wieder in der Gegenwart – also bei “einer Änderung oder Streichung dieses “Persilscheins”?

Regulierung in den USA

Ja, sagt der Amerikaner Stephen Hill, ehemaliger Direktor des Center for Humane Technology und Buchautor. Es sei Zeit für einen Neustart, schreibt er in einem Essay Externer Linkauf der Online-Publikation Zocalo Public Square.

Die Aufhebung des “obskuren Gesetzes” durch den Kongress brächte zwar noch keine perfekte Lösung. “Aber sie würde Big Tech Media verantwortungsbewusster, überlegter und potenziell haftbar machen für die schlimmsten ihrer toxischen Inhalte, einschliesslich illegaler Inhalte wie Kinderpornografie”, so Hill.

Im Innern des Capitols feiern Angehörige von rechtsextremen Bürgermilizen ihren Sturm auf die höchste Institution der US-Demokratie. Erst nach Stunden waren die “heiligen Hallen” wieder geräumt. Saul Loeb / AFP


Er plädiert dafür, dass die US-Regierung die Digital-Konzerne an die Kandare nimmt, wie sie es mit den Telefon-, Eisenbahn- und Energieunternehmen vorgemacht hatte. Konkret fordert er folgende Schritte:

  • Die Geschäftstätigkeit von Facebook & Co. muss an eine digitale Lizenz gebunden werden, die genaue Regeln und Vorschriften definiert.
  • Tech-Konzerne müssen Userinnen und User zuerst um Erlaubnis fragen, bevor sie irgendwelche Daten sammeln;
  • Anreize zur Umstellung auf Bezahlmodelle mit Abonnementsgebühren, um die Nutzerzahlen zu senken.
  • Stopp von Engagement-Techniken wie personalisiertem Hyper-Targeting von Inhalten wie Werbung.
  • Aufbrechen des Oligopols der Tech-Giganten und Stückelung in viele kleinere Netze.

Genau hier sieht auch Marietje Schaake Handlungsbedarf.

“Die Tech-Konzerne sind zu mächtig, vor allem die Handvoll riesiger Player, die Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen betreiben”, sagt die Präsidentin des Cyber Peace Institute in Genf und Direktorin für internationale Politik am Cyber Policy Center der Stanford University.

SWI #Meinungsfreiheit-Serie

Im Prinzip sollte alles glasklar sein. Sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) als auch im UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) heisst es in Artikel 19: “Jede und jeder hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut jeder Art zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, sei es mündlich, schriftlich oder in gedruckter Form, durch Kunst oder durch ein anderes Medium seiner Wahl.”

In Europa bestätigt die Europäische Menschenrechts-Konvention (1950) die Meinungsfreiheit als rechtsverbindliches Recht (Artikel 10). Die Schweiz verankert diese Grundfreiheit in Artikel 16 ihrer Verfassung von 1999.

In der Praxis bleibt jedoch vieles umstritten. Regierungen auf der ganzen Welt schützen das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht, sondern unterminieren es zunehmend. In anderen Teilen der Welt nutzen Einzelne und Gruppen den Begriff “Meinungsfreiheit”, um diskriminierende und hasserfüllte Äusserungen zu rechtfertigen. Doch obwohl sie ein universelles Recht ist, ist die Meinungsfreiheit kein absolutes Recht. Sie zu gewährleisten und anzuwenden, ist immer eine Gratwanderung.

In einer neuen Serie befasst sich SWI swissinfo.ch mit diesen verschiedenen Aspekten, Herausforderungen, Meinungen und Entwicklungen rund um die Meinungsfreiheit – sowohl in der Schweiz als auch weltweit.

Wir bieten eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger, sich zum Thema zu äussern, bieten Analysen von renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und beleuchten Entwicklungen auf lokaler und globaler Ebene. Und natürlich sind die Leserinnen und Leser eingeladen, sich noch in diesem Frühjahr an der Diskussion zu beteiligen und ihre Stimme zu erheben.

“Sie sind nicht nur in der Lage, Massen von Konsumenten zu bewegen, sondern auch Massen von Wählerinnen und Wählern. Diese Macht muss nun angegangen werden”, sagt Schaake im Interview mit SWI swissinfo.ch*. Auch die Holländerin befürwortet eine Regulierung analog zu jener von Banken, Pharmaunternehmen oder der Automobilindustrie.

“Auf der einen Seite braucht es klare Verpflichtungen und Standards seitens der Unternehmen. Auf der anderen Seite müssen bei Verstössen Aufsichtsgremien und Regulierungsbehörden ernsthafte Sanktionen verhängen können. Diese Stellen müssen sowohl das Knowhow und die Macht als auch die Kapazität haben, solche Massnahmen durchzusetzen und zu untersuchen, was vor sich geht.”

Ganzheitlicherer Ansatz

Im Gegensatz zu Hill hält Claire Wardle von First DraftExterner Link, einer globalen Initiative gegen Desinformation, nicht viel von einer Streichung von Paragraphen mit dem Haftungsausschluss. “Ohne einen solchen Schutz könnten Plattformen dazu gedrängt werden, sowohl wahre als auch falsche Informationen zu entfernen”, sagt Wardle zu SWI swissinfo.ch. “Statt uns auf die Beseitigung von Falschinformationen zu konzentrieren, sollten wir uns mehr Gedanken darüber machen, warum die Menschen überhaupt solche veröffentlichen und verbreiten.”

Laut Wardle sollte der Staat ein “gesünderes Nachrichtenumfeld” fördern, indem er lokale Anbieter unterstützt. “Da lokale Nachrichtenanbieter sterben, strömen immer mehr Menschen in die sozialen Medien, um sich dort mit Nachrichten zu versorgen.”

Eine Lösung auf globaler Ebene hält Wardle durchaus für möglich. “Die UNO hat Standards zum Schutz der Meinungsfreiheit gesetzt, an denen sich viele Plattformen orientieren. So könnte auch ein Mechanismus zur globalen Rechenschaftspflicht der Konzerne möglich sein.”

Dynamik in Europa

Die Europäische Kommission – die Exekutive der EU – hat Ende 2020 das “Gesetz über digitale Dienste” vorgelegt, mit dem die globalen Tech-Giganten stärker zur Verantwortung gezogen werden sollen. Der Grundsatz des Entwurfs: Was in der realen Welt verboten ist, soll auch im Cyberspaceverboten sein.

Für Digital-Spezialistin Adrienne Fichter steht darin eine Neuerung im Vordergrund: “Das Gesetz brächte ein einheitliches Handeln entlang definierter und institutioneller Prozeduren. Mit Anlaufstellen, verbindlichen Fristen und der Möglichkeit, den Rechtsweg an staatlichen Gerichten zu beschreiten.”

Fichter weist aber darauf hin, dass Google bereits erbitterten Widerstand gegen den Regulierungsplan angekündigt habe.

In der Tat sähen sie sich auf einen Schlag mit dem geballten Widerstand von 27 Staaten konfrontiert. Zudem, so die Hoffnung Brüssels, würde das EU-Regelwerk zum neuen Benchmark, an dem sich auch andere Länder orientieren müssten.

Schweiz: Eigener Ansatz zur Regulierung

Wie die meisten Länder hat auch die Schweizer Regierung bisher auf Selbstregulierung gesetzt. Doch auch in Bundesbern tut sich etwas. “Die Bundesverwaltung klärt zurzeit ab, inwiefern ein schweizerischer Governance-Ansatz in Bezug auf Online-Plattformen notwendig und möglich ist”, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage von SWI swissinfo.ch.

Ausgehend von einem Bericht von 2019 prüften die Behörden nun aktuell, inwiefern der Einsatz von Künstlicher Intelligenz beziehungsweise von Algorithmen durch Suchmaschinen oder Soziale Medien die öffentliche Meinungs- und Willensbildung beeinflussen würden. Mit der Publikation des entsprechenden Berichts sei aber frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen, so das Bakom.

Die Schweizer Behörden würden den Gesetzgebungsprozess in der EU im Bereich digitale Dienste aufmerksam beobachten. Noch sei es aber zu früh für eine Einschätzung, wie relevant die von Brüssel vorgeschlagene Regulierung für die Schweiz sein könne.

Immerhin verrät das Bakom so viel: Im kommenden Bericht, würde nicht “in erster Linie die Notwendigkeit einer Angleichung von Schweizer Recht an EU-Recht, sondern eines schweizerischen Governance-Ansatzes” geprüft.

Druck aus dem Parlament

Bewegung gibts auch im Schweizer Parlament. Nationalrat Balthasar Glättli reichte eine Motion ein, die für internationale Online-Plattformen in der Schweiz ein Zustellungsdomizil fordert. “Mein Vorstoss wäre relevant für Schweizer Personen, die das Gefühl haben, unkorrekterweise gesperrt zu werden, die aber über die üblichen Meldemechanismen online nicht weiterkommen,” sagt Glättli.

Dies gelte umgekehrt auch für Personen aus der Schweiz, die sich etwa gegen rassistische Beschimpfungen oder persönliche Ehrverletzung wehren möchten.

Für Martin Steiger, Spezialist für Recht im digitalen Raum, geht Glättlis Vorschlag in die richtige Richtung, wie er in einem Interview mit swissinfo.ch sagte: “Hätten sie hier einen solchen ‘Briefkasten’, könnten sich betroffene Personen schneller zur Wehr setzen.” National- und Ständerat haben die Motion angenommen, nun ist der Bundesrat am Zug.

Glättlis Ratskollege Jon Pult verlangt in einem Vorstoss von letztem Dezember vom Bundesrat Auskunft zur politischen Werbung im Internet. Zudem will er wissen, ob die Regierung allfälligen Bedarf einer Regulierung von personalisierten Kampagnen sieht.

*Das Interview mit Marietje Schaake führte meine Kollegin May Elmahdi-Lichtsteiner.

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