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Prozess gegen eine “veritable Omertà”

Die Suva hat den Auftrag, eine steigende Anzahl von Asbestopfern zu entschädigen.

Der Deutschschweizer “Verein für Asbestopfer und Angehörige” versucht, den Opfern über den Rechtsweg zu helfen – und klagt über eine “veritable Omertà”.

Seit dem 1. März 1990 gilt in der Schweiz ein allgemeines Asbestverbot. Doch erst ab 2015 rechnet man mit einer Explosion der Fälle von Mesotheliom-Tumoren, die von Asbeststaub verursacht wurden.

Die grössten Pessimisten glauben, dass dabei viele auf der Strecke bleiben werden: “Die Latenzzeit für Asbestkrankheiten kann bis 40 Jahre dauern”, erklärt François Iselin vom Komitee für die Hilfe an Asbestopfer (Comité d’aide aux ouvriers victimes de l’amiante, CAOVA).

“Die Schweiz produzierte rund 100 Kilo Asbest pro Person und stand damit weltweit an der Spitze”, präzisiert der Architekt.

Die Zahl der Fälle nimmt bereits zu. Zwischen 1990 und 1999 hatte die Suva, die für Berufskrankheiten verantwortliche Schweizerische Unfallversicherungs-Anstalt, durchschnittlich 38 pro Jahr erfasst. Heute sind es bereits 50-70 jährlich.

200 Millionen Franken

Zwischen 1984 und 2001 registrierte die Suva 960 Fälle von Krankheiten, die von Asbest verursacht wurden und die in 597 Fällen zum Tod führten. In 646 Fällen zahlte sie Versicherungsleistungen von insgesamt über 200 Millionen Franken aus.

Für die Anwälte der Opfer ist das nicht genug. Deshalb wurde letztes Jahr in Zug der “Verein für Asbestopfer und Angehörige” (VAO) gegründet.

“In den USA führten die Prozesse dazu, dass die betroffenen Personen sich ihrer Rechte bewusst wurden”, erklärt Massimo Aliotta, einer der beiden Anwälte des VAO.

Aber in der Schweiz kennt man keine “Sammelklagen”. Und das Obligationenrecht hält fest, dass ein Angestellter seine Rechte nur während einer Frist von zehn Jahren ab Auflösung des Arbeitsverhältnisses geltend machen kann.

“Veritable Omerta”

“Wir fragen uns, ob diese Klausel angesichts der Latenzzeit der Krankheit im Fall von Asbest anwendbar ist. Diese Frage kann nur mit einem Urteilsspruch beantwortet werden.”

Problem: Die Schweizer Arbeiter scheinen nicht zivilrechtlich vorgehen zu wollen. “Es ist eine veritable Omertà (Gesetz des Schweigens)”, meint Aliotta. “Die Leute haben Angst. In Niederurnen ist die Familie Schmidheiny nach wie vor die grösste Arbeitgeberin.”

Heimgekehrte Saisonniers

Weil viele Saisonniers, die in ihre Heimat zurückgekehrt sind, nichts über die Risiken wissen, denen sie während ihres Berufslebens ausgesetzt waren, nahm die Suva mit ihren Amtskollegen bei der italienischen “Suva”, der INAIL, Kontakt auf.

So wurde die INAIL informiert, welche Verfahren jene Arbeiter, die in der Schweiz gearbeitet haben und bei ihnen versichert sind, anzuwenden haben.

swissinfo, Ariane Gigon Bormann, Zürich
(Übertragung aus dem Französischen: Charlotte Egger)

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