Die Sprachfrage im Prozess gegen neun mutmassliche Mitglieder der Zigaretten-Mafia vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist entschieden: Die Verhandlungen werden laut Bundesgericht auf Deutsch geführt.
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Damit sind die Verteidiger der Angeklagten mit ihrer Beschwerde vor dem höchsten Schweizer Gericht in Lausanne abgeblitzt.
Sie hatten Italienisch als Verhandlungssprache verlangt, da keiner der neun Angeklagten deutscher Muttersprache ist. Wäre das Bundesgericht auf diese Forderung eingegangen, wäre der auf 4. Mai angesetzte Prozess vor dem Bundesstrafgericht wohl geplatzt.
Das Bundesgericht hielt in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest, dass ein Sprachwechsel kurz vor Beginn des Prozesses nicht opportun gewesen wäre, zumal das gesamte Ermittlungsverfahren in den vergangenen sechs Jahren auf deutsch geführt worden sei.
Die neun Angeklagten – vier Schweizer, drei Italiener, ein Spanier und ein Franzose – werden der Geldwäscherei und der Unterstützung einer kriminellen Organisation beschuldigt. Sie sollen zwischen 1994 und 2001 am Schmuggel von 215 Mio. Stangen Zigaretten von Montenegro nach Italien beteiligt gewesen sein.
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