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Erwin Sperisen erwartet Urteil der Genfer Justiz

Erwin Sperisen auf der Genfer Anklagebank (Zeichnung aus dem Gerichtssaal). Keystone

Das Schicksal des schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürgers Erwin Sperisen liegt in den Händen der Justiz des Kantons Genf. Dessen Staatsanwalt verlangt für den ehemaligen Polizeichef Guatemalas lebenslänglich wegen Zehnfach-Mordes. Der dreiwöchige Prozess endet am Freitag mit der Urteilsverkündigung.

Vor einem Jahrzehnt war Sperisen zum Chef der Nationalen Zivilpolizei (PNC) in einem Land ernannt worden, das sich bis heute nicht von einem totgeschwiegenen Völkermord und einem langjährigen Bürgerkrieg erholt hat.

Der damalige Polizeichef stellte sich nicht im Traum vor, dass er einmal in der Schweiz auf der Anklagebank sitzen und ein Genfer Staatsanwalt für ihn lebenslänglich verlangen würde.

Die Ermordung dreier salvadorianischer Parlamentarier 2007 durch Mitglieder der Nationalpolizei Guatemalas beendete seine Karriere abrupt und Sperisen zog es vor, das Land zu verlassen und in die Schweiz auszureisen. Am vergangenen Dienstag sagte er vor dem Gericht der Stadt Calvins aus: “Wegen Todesdrohungen musste ich Guatemala zusammen mit meiner Familie verlassen.”

Ex-Polizeichef von Guatemala in Genf vor Gericht (Tagessschau SRF 15. Mai 2014)

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Sperisen steht jedoch in der Schweiz nicht wegen des Todes der Parlamentarier vor Gericht, sondern wegen der Ermordung von drei ausgebrochenen Häftlingen des Gefängnis El Infiernito (2005) und der Erschiessung von sieben Gefangenen der Haftanstalt Pavón (2006).

Die zehn aussergerichtlichen Hinrichtungen sind in Guatemala bestens bekannt. Anlässlich eines Prozesses im August 2013 wurden subalterne Beamte verurteilt. Die Führungskräfte, die angeblich in beide Aktionen verwickelt sind, kamen straffrei davon, weil sie im Ausland leben, vielleicht aber auch, weil sie in Guatemala nie hätten vor Gericht erscheinen müssen.

Während fünf Jahren lebte Sperisen mit seiner Familie ruhig in der Schweiz. Doch 2012 wurde der ehemalige Polizeichef verhaftet und nach zwei Jahren Untersuchungshaft von Staatsanwalt Yves Bertossa unter Anklage gestellt. Dieser glaubte, genügend Beweismaterial zusammengetragen zu haben, um ihn wegen der zehn Morde anklagen zu können, in einem Fall als direkter Täter. Der Prozess endet am Freitag nach den letzten Plädoyers der Ankläger und Verteidiger.

Illegale Polizei-Kommandos

Bertossa gründet seine Anklage auf der Untersuchung der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft, welche diese in Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) getätigt hatte. Die Verteidigung Sperisens versuchte, die unabhängige Kommission bis zum Überdruss zu verunglimpfen. Diese wurde 2007 nach der Ermordung der salvadorianischen Parlamentarier ins Leben gerufen, um bei Untersuchungen der Straftaten der illegalen Kommandos der PNC Rechtshilfe zu leisten und das Gerichtwesen im fragilen Guatemala zu festigen.

Die in Genf als Zeugen befragten Experten der CICIG bestätigten, dass die Führungskräfte für Sicherheit in Guatemala – eingeschlossen Innenminister Carlos Vielmann, PNC-Chef Erwin Sperisen sowie dessen Stellvertreter Javier Figueroa – das Vorgehen dieser illegalen Kommandos nicht nur billigten, sondern auch von deren Taten Kenntnis hatten. Dies betraf insbesondere auch die aussergerichtlichen Hinrichtungen der Häftlinge der Gefängnisse von Pavón und El Infiernito. Dazu wurde Figueroa ebenfalls in Genf vernommen.

Die aussergerichtlichen Hinrichtungen von zehn Häftlingen in Guatemala in den Jahren 2005 und 2006 beschäftigt nicht nur die Justiz in der Schweiz, sondern auch jene in Österreich und Spanien.

Österreich

 

Javier Figueroa, von 2004 bis 2007 stellvertretender Polizeichef Guatemalas, heute politischer Flüchtling in Österreich.

2013 wurde er in Österreich wegen derselben Verbrechen wie sein Jugendfreund Erwin Sperisen unter Anklage gestellt.

Das lokale Volksgericht sprach in mangels an Beweisen frei.

Spanien

Carlos Vielmann, ehemalige Innenminister und direkter Vorgesetzter Erwin Sperisens, spanisch-guatemaltekischer Doppelbürger, lebt heute in Spanien.

Aufgrund seiner Doppelbürgerschaft kann ihm dort wegen der 10 aussergerichtlichen Hinrichtungen ebenfalls der Prozess gemacht werden.

“Gekaufte Zeugenaussagen”

Die Verteidigung Sperisens versichert, dass sämtliche gegen seinen Mandanten aussagenden Zeugen gelogen hätten.

Zu ihnen gehöre auch der Zeuge, der gesehen habe, wie Sperisen anlässlich eines Grosseinsatzes der PNC am 25.September 2006 zur Stürmung des Gefängnis Pavón, das seit mehr als zehn Jahren in der Hand er Häftlinge war, direkt auf den Gefangenen José Abraham Tiniguar geschossen habe.

“Man kann den Fall nicht mit unseren Genfer Massstäben messen”, sagte Anwalt Giorgio Campa, um verständlich zu machen, in welcher Situation sich der ehemalige Polizeichef befand, als sieben Häftlinge das Leben verloren, “auch wenn man nicht weiss, wer sie umgebracht hat.”

Auch im Falle der drei flüchtigen Häftlinge des Gefängnis El Infiernito im Dezember 2005 gibt es laut den Anwälten Sperisens keine Beweise, wonach dem Polizeichef bei dem in der Tat ausgeführten Einsatz der PNC Verantwortung zukomme.

Als Sperisen das letzte Mal vor der heutigen Urteilsverkündigung das Wort ergriff, sagte er ruhig: “Ich habe niemanden umgebracht und auch keine Mordbefehle erteilt. Ebenso wenig habe ich mich an der Planung von Morden beteiligt. Ich hoffe, dass Sie erklären können, dass mich niemand mit hundertprozentiger Sicherheit wegen dieser Vorkommnisse verurteilen kann, denn es gibt dafür überhaupt keine Grundlagen.”

Der Mann für besondere Fälle

Hauptankläger Yves Bertossa ermahnte die Strafrichter, dass sie nie soviel Beweismaterial mit Fotos, Videos und Zeugenaussagen wie im vorliegenden Fall zur Verfügung gehabt hätten und appellierte für den Urteilsspruch an ihren gesunden Menschenverstand und innere Überzeugung.

“Der Chef ist derjenige, der Entscheidungen trifft, und die Ausführenden sind diejenigen, die Befehle ausführen. Das gilt in Guatemala, in der Schweiz und überall auf der Welt”, betonte er, als er auf die Verantwortung des ehemaligen Polizeichefs für die zehn aussergerichtlichen Hinrichtungen hinwies.

“Diese Morde sind Staatsverbrechen, die geplant, organisiert und von den höchsten Instanzen Guatemalas beschlossen wurden”, sagte der Vorsteher der Abteilung für komplexe Fälle der Genfer Staatsanwaltschaft. Diese untersucht Fälle von internationaler Tragweite sowie Finanzdelikte.

“Der Staat tötet so zweimal, zehn Menschen und seine eigene Demokratie. Diese Massnahme ‘sozialer Säuberung’ gehört zu den schwerwiegendsten begangenen Vergehen und deshalb verlange ich für Herrn Sperisen lebenslange Haft”, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

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Aussergewöhnlicher Prozess

Die Medien in Genf haben den Prozessverlauf aufmerksam verfolgt, da es sich für die Schweiz um ein aussergewöhnliches Verfahren handelt: Zum ersten Mal steht ein Schweizer wegen schwerwiegendster Vergehen vor Gericht, die in einem Land begangen wurden, in dem fast systematische Straflosigkeit besteht.

Laut einem Verteidiger Sperisens versucht dieser Prozess Probleme zu lösen, welche die Schweiz nichts angingen.

Internationale Rechtshilfe ausschlaggebend

Beim Prozess handelt es sich jedoch ein normales Strafverfahren, da der Angeklagte schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger ist. Laut der Genfer Rechtswissenschaftlerin Sévane Garibian, die auf Menschenrechte und internationales Strafrecht spezialisiert ist, geht es somit um ein “ordentliches” Gerichtsverfahren.

Garibian weist darauf hin, dass das Gerichtsverfahren dank eines Rechtshilfe-Gesuchs zur Übermittlung der durch die CICIG untersuchten Beweismittel ermöglicht wurde. “Die internationale Rechtshilfe war im vorliegenden Fall für die Anklage ausschlaggebend”, so die Expertin von der Universität Genf.

Garibian betont auch, dass die Schweiz sich im Rahmen eines Programms für transitionelle Justiz an der Vergangenheitsbearbeitung in Guatemala beteiligt. “Der Genfer Prozess kann wegen der Staatsbürgerschaft des Angeklagten als Inkraftsetzung der Schweizer Strafgerichtsbarkeit und aus internationaler Sicht als Beitrag gegen die Straffreiheit wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen betrachtet werden.”

Weit weg von jeglicher Einflussnahme

Ramón Cadena, Geschäftsführer der Internationalen Juristenkommission für Zentralamerika (CIJ), hebt besonders diesen letzten Aspekt hervor. “Zum ersten Mal steht jemand unter Anklage, der in Guatemala über grosse politische Macht verfügte und zu Wirtschaftskreisen enge Beziehungen pflegte.”

Wegen des eisernen Systems der Straflosigkeit sei das in Guatemala selber unvorstellbar, weshalb dort Strafuntersuchungen auch nicht voran kämen. Deshalb ist sich Cadena sicher: “Es handelt sich um einen äusserst wichtigen Fall, da er den Kampf gegen Straflosigkeit in Guatemala verkörpert. Die Opfer versuchen immer, Gerechtigkeit zu erreichen und sei es dank der Rechtssprechung eines anderen Landes. Zudem geht es um schwere Vergehen.”

Cadena versichert, dass dieser Prozess von grosser Bedeutung sei, auch wenn Sperisen nicht aufgrund des Völkerrechts verurteilt werde. “Auf jeden Fall wird bewiesen, dass Gerechtigkeit möglich ist, wenn es unabhängige Richter gibt und keine externen Faktoren auf ein Gericht Einfluss nehmen können, wie in diesem Fall die guatemaltekische Privatwirtschaft tat.”

Er vernichtet jeden Zweifel an dem, was in Genf auf dem Spiel steht: “Auch wenn Sperisen keinen einzigen Schuss abgegeben haben sollte, muss seine Verantwortung für sein Wissen über die Vorkommnisse festgestellt werden.”

(Übertragung aus dem Spanischen: Regula Ochsenbein)

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