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Ramadan: Genfer Regierung will Rekurs ignorieren

Hani Ramadan soll nicht wieder in Genf arbeiten dürfen. RTS

Die Genfer Kantonsregierung will Hani Ramadan nicht wieder anstellen. Dies trotz Entscheid der Rekurskommission, die seine Entlassung als ungerechtfertigt bezeichnete.

Der Französischlehrer wurde im Februar 2003 entlassen, weil er die Steinigung als Strafe bei Ehebruch rechtfertigte.

Die Genfer Kantonsregierung erklärte am Mittwochabend, dass sie eine neue Administrativ-Untersuchung gegen Ramadan eröffnet. Grund sind Aussagen des Leiters des islamischen Zentrums in Genf vom 4. April dieses Jahres gegenüber der Zeitung “Le Matin Dimanche”.

Ramadan habe darin auf der Rechtfertigung der Steinigung beharrt, erklärte Regierungspräsident Robert Cramer. Die Kantonsregierung ist sich nach eigenen Angaben bewusst, dass ihr Entscheid ein Entschädigungs-Verfahren auslösen könnte.

Die Rekurskommission für das Lehrpersonal im Genfer Bildungsdepartement hatte nämlich vergangene Woche die Entlassung Ramadans annulliert und dessen Wiederanstellung angeordnet.

Rekurs ohne Auswirkungen

Der Entscheid der Rekurskommission zwinge die Regierung nicht, Ramadan wieder in den Schuldienst aufzunehmen, sagte Cramer weiter. Ob dem Lehrer eine Entschädigung bezahlt werde, hänge vom Ausgang der neuen Untersuchung ab.

Mit ihrem Entscheid stelle die Kantonsregierung eine Gesetzesinstanz in Frage, und das sei in einem Rechtsstaat schlimmer als alles, was man ihm vorwerfen könne, sagte Hani Ramadan. Er werde den Rechtsweg beschreiten.

Die Rekurskommission für das Lehrpersonal im Genfer Bildungsdepartement hatte befunden, dass die Entlassung des Sekundarlehrers eine übertriebene Massnahme sei. Ramadan könne seine gleichzeitige Tätigkeit Leiter des islamischen Zentrums Genf nicht zur Last gelegt werden.

Für Polemik gesorgt

Für ihren Kündigungsentscheid hatte sich die Genfer Regierung auf einen Bericht des früheren Genfer Staatsanwaltes Bernard Bertossa gestützt. Darin bestätigte dieser eine Unvereinbarkeit der verschiedenen Rollen Ramadans.

Seine umstrittenen Äusserungen zur Steinigung von Ehebrüchigen machte Ramadan im Herbst 2002 in der französischen Zeitung “Le Monde”. Sie lösten in der Öffentlichkeit eine heftige Polemik aus.

Zum Zeitpunkt seiner Entlassung im Februar 2003 unterrichtete Ramadan an einer Orientierungsschule in Meyrin GE Französisch.

swissinfo und Agenturen

Hani Ramadan wurde in 1959 in Genf geboren; seit 1983 besitzt er die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Seit 1981 war Ramadan als Volksschul-Lehrer tätig, bis vor seiner Entlassung im Februar 2003 als Französischlehrer in Meyrin.

Seit 1995 ist er auch Direktor des Islamischen Zentrums Genf.

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