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Recht auf Abtreibung: Wo steht die Schweiz?

Manifestation pour la défense du droit à l avortement à Genève
Ende Juni demonstrierten Dutzende Menschen in mehreren Schweizer Städten, darunter St. Gallen, Luzern und Genf (Foto), um ihre Empörung über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zum Ausdruck zu bringen und die "reproduktive Selbstbestimmung" zu verteidigen. Keystone / Magali Girardin

In den USA ist das Recht auf Abtreibung aufgehoben worden. Fakten und Zahlen zu den Schwangerschaftsabbrüchen in der Schweiz – und weltweit.

Am 24. Juni 2022 ist in den USA das Bundesrecht auf Abtreibung Geschichte. Der gleiche Oberste Gerichtshof, der es vor fast fünfzig Jahren mit dem Leiturteil Roe v. Wade anerkannt hatte, begrub es in einer historischen Kehrtwende.

Das Urteil macht freiwillige Schwangerschaftsabbrüche nicht illegal, doch es überlässt den einzelnen Staaten, ob sie sie zulassen oder nicht. Viele US-Staaten haben den Schwangerschaftsabbruch sofort unter Strafe gestellt, und es wird erwartet, dass kurzfristig mehr als zwei Dutzend Bundesstaaten den Schwangerschaftsabbruch verbieten werden. Diese Entscheidung hat einige Länder dazu veranlasst, ihre Praxis zu überdenken. Wie sieht es nun in der Schweiz aus?

  • Wie sehen die Gesetze aus?

In der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch seit 20 Jahren erlaubt. Am 2. Juni 2002 stimmte die Bevölkerung mit über 72% dafür, die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal zuzulassen. Die Entscheidung beendete eine jahrzehntelange Debatte. Ein erster Versuch erfolgte 1977, er scheiterte an der Urne knapp.

Das Gesetz, das auch als “Fristenregelung” bezeichnet wird, trat am 1. Oktober 2002 in Kraft und wurde im Schweizer Strafgesetzbuch verankert. Neben Situationen, in denen “eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der schwangeren Frau” medizinisch nachgewiesen wird, sieht Artikel 119 vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straffrei ist, “wenn die Frau schriftlich darum ersucht und geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet”.

Einige stören sich daran, dass der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch steht. Die grüne Nationalrätin Léonore Porchet, die auch Vorsitzende der Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz ist, reichte am 2. Juni eine parlamentarische Initiative Externer Linkein, in der sie die Aufhebung von Artikel 119 des Strafgesetzbuches und die Verankerung der Fristenregelung in einem anderen Gesetz fordert.

“Die Strafbarkeit der Abtreibung ist eine wichtige Ursache für das Stigma, das die Abtreibung in der Schweiz immer noch umgibt”, steht im Initiativtext. Abtreibung sollte nicht mehr als ‘Straftat mit Ausnahme von Ausnahmen’ betrachtet werden, sondern tatsächlich nur als eine Entscheidung aus gesundheitlichen Gründen.”

  • Wie ist Abtreibung in den Ländern der Welt geregelt?

In rund 20 Ländern, vor allem in Afrika und Lateinamerika, ist der Zugang zur Abtreibung völlig verboten. In rund 100 weiteren Ländern ist der Abort an äusserst restriktive Bedingungen geknüpft, möglich ist er nur wenn das Leben der Mutter gefährdet ist oder aus wichtigen gesundheitlichen Gründen.

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Bei sozioökonomischen Schwierigkeiten oder auf alleinigen Wunsch der Frau ist der Schwangerschaftsabbruch in rund 80 Ländern erlaubt, darunter fast überall in Europa. In den meisten Fällen liegt die Frist wie in der Schweiz bei 12 Wochen, in Deutschland oder Frankreich jedoch bei 14 Wochen und in Singapur sogar bei 24 Wochen, dies gemäss Daten des US-amerikanischen Center for Reproductive RightsExterner Link (CRR).

In den letzten 25 Jahren haben mehr als 50 Länder ihre Abtreibungsgesetze liberalisiert, wobei es in jüngster Zeit vor allem in Ländern mit einem nach wie vor starken Einfluss der katholischen Kirche zu Fortschritten gekommen ist – wie Irland (2019), Argentinien (2021), Mexiko (2021) oder Kolumbien (Februar 2022). Wie die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zeigt, bleibt das Recht auf Abtreibung jedoch fragil und in den letzten Jahren haben einige Länder ihre Praxis verschärft. Polen hat beispielsweise im Jahr 2020 den Schwangerschaftsabbruch im Falle einer schweren Missbildung des Fötus verboten.

  • Wie viele Abtreibungen gibt es in der Schweiz im internationalen Vergleich?

Die Abtreibungsrate in der Schweiz ist sehr niedrig, sie beträgt etwas mehr als 6 pro 1000 Frauen im gebärfähigen Alter, dies laut Bundesamt für Statistik BFSExterner Link. Neuere ModellrechnungenExterner Link der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Guttmacher-Instituts, eines amerikanischen Forschungszentrums, zeigen, dass die Schweiz neben Singapur eines der Länder mit den geringsten Abtreibungsraten ist.

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Für Clémentine Rossier, assoziierte Professorin am Institut für globale Gesundheit der Universität Genf (UniGE), sind diese Zahlen auf das “ausgezeichnete System der Sexualerziehung” zurückzuführen, das in Schweizer Schulen ab den unteren Klassen etabliert ist, sowie auf das “sehr gute Netz von Familienplanungszentren”, das unter dem Dach der Organisation Sexuelle Gesundheit SchweizExterner Link steht.

Nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren des Rückgangs wurde 2020 jedoch ein leichter Anstieg der Abtreibungsrate in der Schweiz festgestellt, auf fast 7 pro 1000. Laut der Expertin für reproduktive Gesundheit ist es angesichts des angstbesetzten Kontexts der Covid-Pandemie wahrscheinlich, dass mehr Menschen ihre Kinderplanung aufgeschoben oder in Frage gestellt und sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben.

  • Wer treibt in der Schweiz ab und unter welchen Umständen?

Im Jahr 2020 brachen in der Schweiz laut BFS etwas mehr als 11’000 Frauen ihre Schwangerschaft ab, darunter eine Minderheit von Teenagern. Clémentine Rossier erklärt: “Die Abtreibungen finden im gleichen Alter wie die Geburten statt, d.h. hauptsächlich Ende des 20. Lebensjahres. Neben Verhütungsunfällen steht ein grosser Teil der Abtreibungen im Zusammenhang mit Ambivalenzen rund um das kommende Kind. Diese können auch zu Missverständnissen in der Partnerschaft oder sogar zu einer Trennung führen.”

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Vier von zehn Abtreibungen betreffen Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. “Die Abtreibungsrate ist bei ausländischen Bevölkerungsgruppen höher, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass sie oft nicht so viel Sexualerziehung genossen haben wie in der Schweiz”, analysiert Clémentine Rossier. Die Forscherin fügt hinzu, dass sich der Zugang zu Verhütungsmitteln als schwieriger erweisen kann, wenn man in ein neues Land kommt.

Im Kanton Waadt, der detailliertere Statistiken als die Schweiz bereitstellt, betrifft die Inanspruchnahme des Schwangerschaftsabbruchs “alle Gesellschaftsschichten”, auch wenn “bestimmte Bevölkerungsgruppen proportional stärker gefährdet sind” als andere, wie die Universität Lausanne berichtetExterner Link.

Fast drei Viertel der Kantonsbewohnerinnen, die im Jahr 2020 einen Schwangerschaftsabbruch vornahmen, verfügten über eine höhere Schulbildung als die Pflichtschule, und fast drei Viertel befanden sich zum Zeitpunkt des Eingriffs in Ausbildung oder waren erwerbstätig. Mehr als vier von zehn lebten in einer Partnerschaft, mit oder ohne Kinder, fast ein Drittel lebte allein oder mit Kindern.

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Die grosse Mehrheit der Abtreibungen (77%) erfolgte in den ersten acht Schwangerschaftswochen, fast 20% zwischen der neunten und zwölften Woche. Etwa 500 Abtreibungen (weniger als 5%) fanden im Jahr 2020 nach dieser Frist statt, wobei bei etwa der Hälfte der Abtreibungen der Grund bekannt ist. Die meisten Gründe waren gesundheitliche Probleme der Mutter oder des Kindes, psychosoziale Schwierigkeiten, aber auch psychiatrische Störungen und in zwei Fällen Vergewaltigung.

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Die Abtreibungsrate variiert deutlich zwischen den Regionen, wobei die städtischen Gebiete am stärksten betroffen sind. So weist Genf mit 11‰ die höchste Rate des Landes auf, gefolgt von Basel (9‰). Der Grund für die höhere Abtreibungsrate in den Städten ist zum einen, dass dort mehr Menschen im gebärfähigen Alter und/oder Ausländer leben, und zum anderen, dass die ländlichen Gebiete im Allgemeinen konservativer sind. “Dort ist es wahrscheinlicher, dass man das Kind im Falle einer unvorhergesehenen Schwangerschaft behält”, sagt Clémentine Rossier.

  • Ist das Recht auf Abtreibung in der Schweiz gefährdet?

“Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA hat uns daran erinnert, dass es eigentlich keine allgemeingültige und endgültige Rechtsgrundlage für die Abtreibung gibt”, sagt Rossier. “Es handelt sich vielmehr um eine ethische Position, auf die man sich als Gesellschaft kollektiv einigt.” In mehreren Ländern wird daher seit einigen Tagen befürchtet, dass dieses Recht in Zukunft beschnitten werden könnte. In Frankreich wurde beispielsweise ein Gesetzesvorschlag eingereicht, der darauf abzielt, den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern.

Auch in der Schweiz gibt es abtreibungsfeindliche Kräfte, die vor allem von religiösen Gruppen und rechtskonservativen Parteien, insbesondere der Schweizerischen Volkspartei (SVP), repräsentiert werden. Clémentine Rossier betont jedoch, dass es sich um einige wenige Gruppen handelt und dass die Situation in der Schweiz nicht mit der in den USA vergleichbar ist, “wo die Abtreibung seit fünfzig Jahren von beiden Seiten völlig politisiert wird und viele andere Fragen kristallisiert”.

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Gastgeber/Gastgeberin Emilie Ridard

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Die Abtreibungsgegner:innen verfolgen weiterhin ihre Ziele. Die SVP hat im Dezember letzten Jahres zwei VolksinitiativenExterner Link gestartet, die darauf abzielen, die Zahl von Abtreibungen zu beschränken. Die erste, die von der Berner Abgeordneten Andrea Geissbühler lanciert wurde, will eine Bedenkzeit von einem Tag vor jedem Schwangerschaftsabbruch einführen, um “die Frauen vor übereilten Abtreibungen zu schützen”. Die zweite, von der Luzerner Abgeordneten Yvette Estermann vorangetriebene Initiative wendet sich gegen Spätabtreibungen und fordert, dass Abtreibungen nicht mehr möglich sein sollen, sobald “das Kind außerhalb des Mutterleibs atmen kann, eventuell mit Hilfe von Intensivpflegemassnahmen”.

Es ist noch zu früh, um sich ein Bild von der Volksmeinung zu diesen beiden Texten zu machen, die sich bis Juni 2023 in der Phase der Unterschriftensammlung befinden. In den letzten Jahrzehnten wurden jedoch alle Vorschläge, die das Recht auf Abtreibung einschränken wollten, vom Tisch gewischt. Der letzte, bereits 2014 von der SVP eingebrachte Vorschlag, die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenversicherung abzuschaffen, wurde mit fast 70% abgelehnt.

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