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Referendum gegen Personenfreizügigkeit

Über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wird am 8. Februar abgestimmt. Das Referendum ist zustande gekommen.

Von den 51’941 Unterschriften, die bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden, sind 51’348 gültig. Das Referendum war von einem überparteilichen Komitee gegen die EU-Personenfreizügigkeit, den Schweizer Dekmokraten (SD), der Tessiner Lega und der Jungen SVP, eingereicht worden. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte beschlossen, auf das Referendum zu verzichten.

Das Parlament hat die Weiterführung und die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien in einen einzigen Bundesbeschluss gepackt. Das Volk wird sich künftig zu jeder weiteren Ausdehnung des Abkommens äussern können.

Dieser Lösung war ein langes Seilziehen zwischen den beiden Kammern vorausgegangen. Der Ständerat hatte von Anfang an die Paketlösung favorisiert, während Bundesrat und Nationalrat aus Gründen der Transparenz auf zwei getrennten Erlassen beharren wollten.

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