Der Referenzzinssatz für die Mieten in der Schweiz bleibt bei 3,5 Prozent. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Satz am Montag zum zweiten Mal publiziert.
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Da sich der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, sind seit der letzten Bekanntgabe keine neuen Senkungs- und Erhöhungsansprüche entstanden, wie das BWO am Montag bekanntgab.
Die jüngste Hypothekarzinssenkung hat sich somit noch nicht auf den Referenzzinssatz niedergeschlagen. Dieser stützt sich auf den vierterjährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittssatz der inländischen Hypothekarforderungen und wird vierteljährlich publiziert.
Der Durchschnittssatz per 30. September lag bei 3,45%, verglichen mit 3,43% im entsprechenden Vorjahresquartal.
Der hypothekarische Referenzzinssatz kam zum ersten Mal im vergangenen September zum Zug. Er tritt seit da an die Stelle der bisher in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken.
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