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Reiche Deutsche – nervöses Warten auf Steuerdeal

Finanzminister Hans-Rudolf Merz (vorne) könnte den Steduerdeal mit Deutschland schon am Donnerstag unterzeichnen. Keystone

Reiche Deutsche, die in der Schweiz Bankkonten haben, die sie vor dem deutschen Fiskus verstecken, hoffen, dass ein neues Abkommen zwischen den beiden Ländern sie vor kostspieligen Strafen verschonen wird.

Die Schweiz und Deutschland werden diesen Donnerstag eine Grundsatzvereinbarung für ein Abkommen unterzeichnen, mit welchem der Steuerstreit beigelegt werden soll. Damit können die konkreten Verhandlungen aufgenommen werden. Zudem werden die beiden Staaten das neue Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) unterzeichnen.

Details zum Abkommen zur Beilegung des Steuerkonflikts sind bisher offiziell nicht bekannt gemacht worden, doch wird berichtet, dass die Schweiz auf unversteuerten Geldern von Kunden aus Deutschland eine Abgeltungssteuer erheben soll – und zwar auf Altgeldern und auf künftigen Kapitalerträgen. Die betroffenen Kunden sollen dabei für die deutschen Steuerbehörden anonym bleiben.

Im letzten Jahr sind viele deutsche Kunden, die versteckte Konten in der Schweiz haben, ins Schwitzen geraten, nachdem deutsche Behörden CDs mit gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz gekauft hatten, welche die Identität der Kunden ans Licht bringen könnten.

Im jüngsten Fall bezahlte das Bundesland Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster 1,5 Mio. Euro (2,03 Mio. Franken) für eine CD mit rund 200 Datensätzen einer Schweizer Bank.

Im März dieses Jahres hatten deutsche Steuerfahnder Büros der Credit Suisse in Deutschland durchsucht. Die Ermittlungen sollen nach dem Kauf einer CD mit gestohlenen Kundendaten aufgenommen worden sein.

Kontroversen um gestohlene Daten

Die Praxis, für gestohlene Kundendaten zu bezahlen, hat zahlreiche Kontroversen ausgelöst. Vor rund zwei Jahren geriet Liechtenstein in eine ähnliche Lage, als dort Bankdaten gestohlen worden waren. Das Land sah sich danach gezwungen, mit Deutschland und Grossbritannien den Informationsaustausch bei Steuerdelikten auszuweiten.

Die Schweiz und Deutschland haben vor einigen Monaten ein neues Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt, das den OECD-Standards entspricht und Amtshilfe auch im Fall von Steuerhinterziehung und nicht nur bei Steuerbetrug vorsieht. Das Abkommen war im März paraphiert worden.

“Nicht billig, aber attraktiv”

Mit dem DBA allein sind die Probleme aber noch nicht vom Tisch. Die beiden Staaten verhandeln über ein zusätzliches Abkommen, mit dem der Steuerstreit beigelegt werden soll. Obschon bisher keine offiziellen Informationen dazu vorliegen, wurde in der Presse bereits über einige Details berichtet, wie der Konflikt beigelegt werden soll.

Von Interesse ist vor allem, wie man mit dem heissen Eisen der beim deutschen Fiskus nicht gemeldeten Vermögenswerte auf Schweizer Banken umgehen wird.

Laut Medienberichten würden Schweizer Banken ausrechnen, wie viel Gewinn die geheimen Konten deutscher Steuerzahler in den letzten 10 Jahren abwarfen und 35% dieses Betrages an die deutschen Behörden überweisen.

Zudem würden die Banken auf allen künftigen Gewinnen solcher Konten eine Abgeltungssteuer von 25% erheben. Das Ganze soll mit einer Klausel verbunden sein, dass die Kundendaten vertraulich bleiben und Deutschland darauf verzichten würde, sich bei Anträgen auf Schweizer Amtshilfe bei Steuerdelikten auf gestohlene Daten zu stützen.

“Die meisten Deutschen mit nicht deklarierten Konten auf Schweizer Banken wären wahrscheinlich glücklich über eine solche Lösung”, sagt der Schweizer Steuerexperte Toni Ammon gegenüber swissinfo.ch. “Es wäre zwar nicht billig, aber ich denke recht attraktiv für Leute, die so ihrer Steuerpflicht nachkommen, ihre Anonymität aber nicht verlieren würden.”

Ein Vorteil der Anonymität, fügt Ammon hinzu, wäre es, dass man so bei den Steuerbehörden nicht auffalle und damit das Risiko reduziere, in Zukunft besonders aufmerksam beobachtet zu werden.

Kosten abwägen

Die einzelnen Kunden müssten die potentiellen Kosten, die sich aus einem solchen Abkommen ergeben würden, abwägen gegen die Kosten, die ihnen entstünden, falls sie von den deutschen Steuerfahndern erwischt würden, wenn sie es nicht täten.

Derzeit müsste jeder Deutsche, der den Steuerbehörden ein bisher geheimes Konto meldet, rückwirkend auf mindestens 10 Jahre Steuern und Zinsen auf Erträgen zahlen, heisst es beim deutschen Ableger der internationalen Anwaltsfirma Allen & Overy.

Im Jahr 2009 wurde für Kapitalgewinne ein einheitlicher Satz von 25% eingeführt. Vorher wurden solche Gewinne mit einer Einkommenssteuer von bis zu 45% belegt.

Falls die ursprünglichen Vermögenswerte auf den Konten nicht deklariert worden waren, standen noch weitere Steuern an, so die Mehrwertsteuer.

Wer ein geheimes Konto hat und dabei erwischt wird, dem drohen in Deutschland bis zu 10 Jahre Haft.

Auswirkungen offen

Während Schweizer Banken sicher hoffen, dass ein erfolgreiches Steuerabkommen dazu beitragen würde, die grenzüberschreitenden Geschäfte mit deutschen Kunden zu normalisieren, befürchten einige Beobachter einen Abfluss von Kundengeldern aus der Schweiz in andere Länder.

Ob dies eintreffen werde, könne man erst abschätzen, wenn klar feststehe, wie hoch die rückwirkenden Steuern sein werden, welche die deutschen Kunden zahlen müssten, sagt der Steuerexperte Robert Waldburger von der Universität St. Gallen.

“Das Risiko besteht, dass deutsche Kunden ihre Gelder abziehen und in einem Drittland anlegen, um nicht rückwirkend Steuern zahlen zu müssen”, sagt Waldburger gegenüber swissinfo.ch. “Es wird aber davon abhängen, ob die definitiven Ansätze angemessen ausfallen.”

“Das Attraktive an einem solchen Abkommen wäre, dass die Kunden so deutsche Steuern zahlen würden, ohne dass sie ihre Namen und weitere Details offenlegen müssten. Jeder Einzelne müsste selber entscheiden, wie viel es ihm wert sei, nicht gegen das Steuerrecht zu verstossen.”

Einen anderen Aspekt, den man in Betracht ziehen müsse, sei der psychologische Aspekt, die Angst davor, aufzufliegen, erklärt Toni Ammon. Die meisten Leute, die ein nicht deklariertes Konto eröffneten, hätten rasch einmal Probleme damit. Diese wären sicher glücklich mit einem Kompromiss.

Michael Ambühl, der Chef des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen, der für die Schweiz die Verhandlungen leitet, gab in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger letzte Woche keine Details zu den Verhandlungen bekannt, sondern nur, dass die Grundsatzvereinbarung bis Ende Oktober unterschrieben werden könnte, wenn Finanzminister Hans-Rudolf Merz zurücktreten wird.

“Wir sind überzeugt, dass dieses System (einer umfassenden Quellensteuer mit Abgeltungscharakter, N.d.R.) effizient ist und für beide Seiten stimmt”, erklärte Ambühl.

Das Schweizer Bankgeheimnis ist seit 1934 rechtlich verankert. In den letzten 18 Monaten stand die Schweiz immer wieder unter Beschuss, weil sie Steuerhinterziehern aus dem Ausland helfe, deren Vermögen zu verstecken.

Im April 2009 hatte die OECD die Schweiz auf eine “Graue Liste” nichtkooperativer Steueroasen gesetzt. Im September 2009 wurde die Schweiz wieder von der Liste gestrichen, nachdem sie mit 12 Ländern neue Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt hatte, die einen erweiterten Informationsaustausch beinhalten: Neu erfolgt Amtshilfe nicht nur im Falle von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuer-Hinterziehung.

Auch erhalten ausländische Behörden nur aufgrund einer Anfrage und in konkreten Fällen Auskunft. Einen automatischen Informationsaustausch lehnt die Schweiz weiterhin ab.

Verschiedene Staaten hatten im vergangenen Jahr Steueramnestie-Programme lanciert, um Steuerbetrüger dazu zu bringen, ihre im Ausland deponierten Vermögen wieder rückzuführen.

Vor allem das aggressive Vorgehen der italienischen Behörden, die mutmassliche Steuerbetrüger überwachten und ihnen über die Grenzen hinweg folgten, hatte in der Schweiz zu Unmut geführt.

Am meisten Auswirkungen hatten aber Steuervergehen, die mit den Aktivitäten der UBS in den USA zusammenhingen. Im Februar 2009 wurde die Bank in den USA mit einer Busse von 780 Mio. Dollar bestraft nachdem sie zugeben hatte, US-Bürgern geholfen zu haben, Steuern zu hinterziehen.

Zudem musste die UBS den USA Daten zu mehr als 250 Konten übergeben und aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft aussteigen. Dafür wurde das Strafverfahren um 18 Monate zurückgestellt (Deferred Prosecution Agreement, DPA). Letzten Freitag stellte nun der zuständige Staatsanwalt beim Gericht den Antrag, das Verfahren ganz einzustellen.

Nur Tage nach der Einigung vom Februar 2009 erhoben die USA eine Zivilklage gegen Unbekannt. Dieses Verfahren – ein so genannter John Doe Summons – wurde im August 2009 ausgesetzt.

Dies nachdem die Schweizer Regierung in einem Vertrag mit der US-Regierung dem Transfer von Informationen über weitere 4450 UBS-Konten von US-Kunden zugestimmt hatte – ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis, um die UBS vor einem ruinösen Gerichtsverfahren zu bewahren.

Ebenfalls im letzten Jahr setzte sich ein ehemaliger Angestellter der Privatbank HSBC in Genf mit Kundendaten ab, die er den französischen Behörden übergab.

Und deutsche Behörden haben mehrere CDs mit gestohlenen Schweizer Bankendaten gekauft.

(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

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