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Rentenanstalt-Chefs werden zur Kasse gebeten

Hauptsitz des Lebensversicherers in Zürich. Keystone Archive

Die Sechs Ex-Manager der Rentenanstalt/Swiss Life, die in die Affäre um die Anlagegesellschaft LTS verwickelt sind, müssen 350'000 Franken zahlen.

Diese hatten über die LTS, die sie zum Teil mit Geldern aus der Kasse der ehemaligen Rentenanstalt finanzierten, Gewinne von 11,5 Mio. Franken erzielt.

Swiss Life hat sich mit den ehemaligen Konzernleitungs-Mitgliedern aus der Zeit, als der Lebensversicherer noch Rentenanstalt/Swiss Life hiess, auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt.

Der Vergleich kam auf Vorschlag des Handelsgerichts des Kantons Zürich zu Stande, wie die Swiss Life am Mittwoch mitteilte.

Aus rechtlicher Verantwortung entlassen

Die ehemaligen Rentenanstalt-Manager stimmten dem Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu, um eine rasche Prozesserledigung zu ermöglichen.

Die Vergleichszahlung von 350’000 Franken entspricht 10% des vom grössten Schweizer Lebensversicherer ursprünglich eingeklagten Betrags von 3,5 Mio. Franken.

Damit sollten private Gewinne abgegolten werden, die sechs Mitglieder der Konzernleitung – darunter der frühere Verwaltungsrats-Präsident Manfred Zobl, der frühere Konzernchef Roland Chlapowski und der frühere Finanzchef sowie Chief Investment Officer Dominique Morax – in den Jahren 2000 bis 2002 mit dem Anlagevehikel Long Term Strategy AG (LTS) erzielt hatten.

Kontrollpflichten verletzt

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hatte die damalige Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt (Rentenanstalt/Swiss Life) im April 2003 verpflichtet, die mit LTS erzielten unrechtmässig Gewinne zurückzufordern.

Die Rede war von einem Gesamtgewinn von 11,5 Mio. Franken. Der Konzern habe bei der innerhalb der Gesellschaft angesiedelten LTS die Kontrollpflichten verletzt und die Interessen der Versicherten gefährdet, rügte das BPV als Aufsichtsbehörde.

Swiss Life strebte gemäss Mitteilung mit erster Priorität einen aussergerichtlichen Vergleich an. Der von einem Mediator erarbeitete erste Einigungsvorschlag wurde vom BPV nicht unterstützt. Deswegen leitete der Konzern am Zürcher Handelsgericht ein zivilrechtliches Verfahren mit einer Klagesumme von 3,5 Mio. Franken ein.

Strafuntersuchung hängig

Mit dem nun vom Gericht vorgeschlagenen und von beiden Seiten akzeptierten Vergleich über 350’000 Franken wird Swiss Life gemäss Mitteilung für den im Zusammenhang mit dem LTS-Engagement entstandenen Aufwand entschädigt. Damit sei das zivilrechtliche Verfahren in Sachen LTS abgeschlossen.

Noch im Gang ist eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsführung gegen die in die LTS-Affäre verwickelten Manager. Bei der für Wirtschaftsdelikte zuständigen Zürcher Staatsanwaltschaft wird unter anderem untersucht, ob und in welchem Umfang illegale Gewinne erzielt worden waren.

swissinfo und Agenturen

Die Swiss Life-Gruppe ist eine der grossen europäischen Anbieterinnen von Pensionslösungen und Lebensversicherungen.

Bei ihr sind rund 10’000 Mitarbeitende beschäftigt.

Zur Zeit der Affäre um die Finanzgesellschaft LTS hiess die Gruppe noch Swiss Life/Rentenanstalt.

Seit 2004 nennt sie sich nur noch Swiss Life.

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