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Die Schlinge um Rentner im Ausland zieht sich zu

Tram de Lisbonne
Ausländische Rentnerinnen und Rentner, die nach Lissabon ziehen, um dort ihren Ruhestand zu verbringen, werden für die ersten zehn Jahre ihres Aufenthalts in Portugal von der Steuer befreit. Patrick Frilet/Hemis via AFP

Die Eidgenössische Finanzkontrolle interessiert sich für die Pensionierten, die mit einer Schweizer Rente im Ausland leben, von ihren Gastländern aber nicht besteuert werden. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit schlägt die Verwaltung die Idee der Quellenbesteuerung vor.

Begünstigte einer Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) müssen diese in der Schweiz als Einkommen in der jährlichen Steuererklärung angeben. Die Bezüge werden dann als Einkommen besteuert.

Die Schweiz kann diese Steuer im Ausland nicht erheben. Doch Rentnerinnen und Rentner werden in ihrem Wohnland besteuert, falls dieses ein Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) oder Sozialversicherungs-Abkommen (SVA) mit der Schweiz abgeschlossen hat. So wird zum Beispiel eine AHV-Rente in Italien automatisch mit 5% besteuert.

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Quellenbesteuerung

Doch es gibt auch Begünstigte, die einer Besteuerung entgehen. Das ist in jenen Ländern der Fall, die kein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben oder Rentnerinnen und Rentner nicht besteuern, um solche anzulocken. So gab etwa Portugal viel zu reden, seit es entschieden hat, Rentenempfängern, die sich im Land niederlassen wollen, zehn Jahre lang die Steuern zu erlassen.

2014 wurden 800’000 Renten ins Ausland überwiesen, was etwa einem Drittel aller AHV-Renten entspricht. Nominal erhielten die Rentner im Ausland 14% des Rentenvolumens, was 5,6 Milliarden Franken jährlich entspricht. In einer vergleichenden Analyse des BesteuerungssystemsExterner Link sieht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kein Problem darin, weil “die überwiegende Mehrheit” von ihnen Steuern bezahle.

Doch 7% der Rentenbezüger im Ausland, die 9% der Auslandrenten erhalten, leben in Ländern, mit denen die Schweiz kein Abkommen abgeschlossen hat. 480 Millionen Franken, die an 57’000 Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden, könnten so überhaupt nicht besteuert werden, beklagt die EFK. Diese empfiehlt deshalb die Einführung einer Quellenbesteuerung der Renten. Das würde den Steuerbehörden jährlich zwischen 25 und 30 Millionen Franken mehr einbringen.

Sensible Debatte

Gegenwärtig ist dies nur eine Idee. Die EFK präzisiert in ihrer Analyse, es sei “vor einer etwaigen Änderung allerdings notwendig, die Auswirkungen auf die Steuerverwaltungen und die Schweizerische Ausgleichskasse zu beurteilen”.

Dennoch wird diese Idee wohl Teil einer sensiblen Debatte für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer werden. Kürzlich hatte der Vorschlag, die im Ausland gezahlten Renten durch eine Anpassung an die lokalen Lebenshaltungskosten zu senken, in der Fünften Schweiz zu einem regelrechten Aufschrei geführt.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Ein Vorschlag von FDP-Präsidentin Petra Gössi, bei den Renten der Pensionäre im Ausland zu sparen, sorgt für Empörung.

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(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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