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SBB-Personal erhält neuen Gesamtarbeitsvertrag

Das SBB-Personal erhält einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ein modernes Anstellungsrecht ersetzt am 1. Januar 2001 das Beamtengesetz. Eckpfeiler sind Kündigungsstopp, 39-Stunden-Woche, ein Lohnsystem mit Leistungsanteil und ein Ausbau der Mitwirkung.

Das SBB-Personal erhält einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ein modernes Anstellungsrecht ersetzt am 1. Januar 2001 das Beamtengesetz. Eckpfeiler sind Kündigungsstopp, 39-Stunden-Woche, ein Lohnsystem mit Leistungsanteil und ein Ausbau der Mitwirkung.

Die Verhandlungsdelegationen der SBB und der Gewerkschaften hatten sich in der Nacht auf Mittwoch auf den GAV geeinigt. Am Donnerstag (02.03.)wurde er in Bern den Medien vorgestellt.

Der Vertrag muss noch vom SBB-Verwaltungsrat und in den Urabstimmungen der Personalverbände abgesegnet werden, wie die SBB AG und die Sozialpartner am Donnerstag gemeinsam bekannt gaben. Der GAV setze neue Standards bei der Arbeitszeitregelung, der betrieblichen Mitwirkung, beim Lohnsystem und in Bezug auf die Arbeitsplatzsicherheit.

So werden die SBB während der Dauer des GAV keine Kündigungen aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen aussprechen. Mitarbeitende, die aufgrund von Umstrukturierungen ihre Stelle verlieren, werden betriebsintern geschult und für neue Aufgaben innerhalb oder ausserhalb des Unternehmens qualifiziert.

Die Personalverbände verpflichten sich ihrerseits, den Veränderungsprozess bei den SBB konstruktiv zu begleiten. Beim Lohnsystem wird eine Leistungskomponente eingebaut. Laut der Mitteilung ist auch der neue GAV für die rund 3’700 Beschäftigen, die per 1. Januar 2001 im Zusammenhang mit dem
Cargo-Gemeinschaftsunternehmen von SBB und FS in die Tochtergesellschaft SBB Cargo überführt werden.

swissinfo und Agenturen

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