Schärfere Gangart gegen Internet-Straftaten
Der Bundesrat will die Überwachung des Post- und Datenverkehrs der technischen Realität anpassen. Internet-Provider sollen Daten 12 statt 6Monate aufbewahren.
Wer ins Visier von Strafverfolgungsbehörden gerät, soll sich nicht einer Überwachung entziehen können, indem er Internettelefonie oder E-Mail nutzt.
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) der technischen Entwicklung anzupassen.
Der Entwurf, zu dem bis am 9. September eine Vernehmlassung läuft, enthält eine Reihe von Erweiterungen der Überwachungsmöglichkeiten:
Daten zu E-Mails müssen beispielsweise neu 12 statt 6 Monate aufbewahrt werden. Heute passiere es nämlich häufig, dass Daten bereits gelöscht wurden, wenn eine Überwachung angeordnet worden ist.
Überwacht werden darf zudem nicht nur der Datenverkehr von mutmasslichen Straftätern und vermissten Personen, sondern auch von Personen, die gesucht werden, weil sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Änderungen hätten aber nicht mehr Überwachung zur Folge, sondern bessere Überwachung.
swissinfo.ch und Agenturen
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