«Schengen» und die Kantone
Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht
Die Grenzsicherung, wie sie das bilateralen Abkommen zu «Schengen/Dublin» vorsieht, macht auch Gesetztes-Anpassungen bei den Kantonen notwenig. Was aber, wenn ein Kanton nein sagt? Philippe Burkhardt. (2.59)
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch