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Schlechte Kontrolle bei Invalidenrenten

Invalide sollten vermehrt in den Arbeitsprozess (wieder)eingegliedert werden. Keystone

Laut einer parlamentarischen Kommission kümmerte sich der Bundesrat zu wenig um die Invaliden-Versicherung und erkannte das Defizit erst spät.

Diesen Vorwurf macht die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Ständerates. Der IV-Schuldenberg beträgt über 6 Mrd. Franken.

Seit den 90er-Jahren hat die Zahl der Renten der Invalidenversicherung (IV) so stark zugenommen, dass das Sozialwerk heute auf einem Schuldenberg von über 6 Mrd. Franken sitzt.

Die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) der Kleinen Parlamentskammer hat die Rolle des Bundes bei dieser Entwicklung untersucht. Ihr Bericht mit zwei Motionen und 15 Empfehlungen wurde am Montag im Bundeshaus präsentiert.

Von moderner Aufsicht weit entfernt

Bis ins Jahr 2000 habe das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die fachliche Aufsicht ungenügend wahrgenommen, schreibt die GPK. Zugleich seien die politische Führung und die Aufsicht des Bundesrates über das BSV unzureichend gewesen.

Dies habe sich gebessert, doch sei man “noch weit von einer professionell geführten und modernen Aufsicht entfernt”.

Gesamtstrategie wird verlangt

In einer Motion verlangt die GPK eine Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht, die einen gesetzeskonformen und einheitlichen Vollzug sicherstellt.

Sie empfiehlt den Aufbau einer Datenbank, die Klärung von Abgrenzungsproblemen zur kantonalen Aufsicht und die Einführung eines Globalbudgets für die Durchführungskosten der IV-Stellen.

Nicht das Mögliche getan

Laut GPK hat sich die finanzielle Lage der IV schon seit 1993 dramatisch verschlechtert. Trotz frühzeitiger Warnungen wichtiger Akteure hätten Bundesrat und BSV die Problematik des Rentenwachstums aber erst mit der laufenden 5. IV-Revision explizit ins Zentrum gerückt.

Die GPK erwartet, “dass dieser Bewusstseinswandel nun definitiv vollzogen wird und nachhaltig ist”.

Die GPK fordert Bundesrat und BSV auf, ihre Aufgaben bei der Weiterentwicklung der Gesetzgebung “aktiv” wahrzunehmen und dazu alle Ressourcen zu nutzen. Beim BSV sollen Gesetzgebung und Aufsicht organisatorisch getrennt werden.

Das Bundesamt habe noch “nicht das Mögliche unternommen, um Gegenstrategien zum Rentenwachstum zu entwickeln”.

Rententreibende Ursachen ungenügend erforscht

Als mögliche rententreibene Faktoren erwähnt die GPK die starke Zunahme psychischer Erkrankungen (oft bereits in jüngeren Jahren) und das Abschieben schwächerer Arbeitnehmer und Arbeitsloser in die IV.

Dazu komme das höhere Risiko der Migranten und den Umstand, dass einmal gesprochene Renten kaum je reduziert werden. Als eher gering wird das Missbrauchspotenzial eingeschätzt.

Nach Ansicht der GPK lassen sich die Gründe für das Rentenwachstum bis heute nicht völlig schlüssig erklären. Wenig erhärtete Daten gebe es vorab zu den psychischen Erkrankungen, obschon diese bereits ein Drittel der IV-Renten ausmachten.

Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die Forschung voranzutreiben.

Revision nachbessern

In einigen Punkten empfiehlt die GPK den Sozialkommissionen (SGK) der Räte, die beim Parlament liegende 5. IV-Revision nachzubessern. So lehnt sie die Schaffung einer neuen Aufsichtskommission mit Einbezug der Sozialpartner als unnötige Komplikation ab.

Für Arbeitgeber sollen weitere Anreize zur Beschäftigung Behinderter geprüft werden.

Unzufrieden ist die GPK mit einem Bericht des Bundesrates zur IV-Situation beim Bund. Die Daten seien unzureichend, die Schlussfolgerungen “mehr als mager”.

Der Bundesrat nehme eine kurzfristige Zunahme von Invaliditätsfällen im Zuge von Restrukturierungen in Kauf. “Diese Resignation ist nicht verständlich und auch nicht tolerierbar.”

Der Bundesrat hat bis Ende Jahr Zeit, zum Bericht der GPK und den Empfehlungen Stellung zu nehmen.

swissinfo und Agenturen

Der Abschluss 2004 der IV endete mit einem Defizit von 1,6 Mrd. Franken und Schulden von über 6 Mrd. Franken.
Die Schweizer Regierung will zwischen 2007 und 2025 pro Jahr 596 Mio. Franken im Budget der Invaliden-Versicherung (IV) einsparen.
In der dem Parlament übermittelten 5. Revision möchte die Regierung die Anzahl der neuen Renten um 20% reduzieren und gewisse Leistungen abschaffen.
Indem die IV-Beiträge auf die Löhne von 1,4 auf 1,5% erhöht würde, liessen sich jährlich 300 Mio. Franken Einnahmen zusätzlich erreichen.

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