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Schweizer Kriegsverbrechen-Zentrum kommt nicht vom Fleck

Blick durch ein Fenster einer Gefängniszelle mit Blick auf einen See.
In der Schweiz sitzen zwei Männer wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen im Gefängnis. Einer der beiden wartet seit mehr als vier Jahren auf seinen Prozess. Keystone

Sieben Jahre nach seiner Gründung hat das Schweizer Kompetenzzentrum für Völkerstrafrecht noch immer keinen Fall abgeschlossen. Ein Häftling befindet sich seit mehr als vier Jahren ohne Prozess im Gefängnis. Was steckt hinter dieser Untätigkeit?

Staatsanwältin Laurence Boillat ist die ehemalige Leiterin des Kompetenzzentrums für Völkerstrafrecht. Sie sagt, sie habe ihren Job bei der 2012 von der Bundesanwaltschaft ins Leben gerufenen Einheit verloren, weil sie der Meinung war, es sollte mehr gemacht werden.

“Uns wurde schnell zu verstehen gegeben, dass die Einheit nicht sehr wichtig sein würde, denn wir waren… nicht einmal fünf Vollzeitstellen”, sagt sie. “Dennoch waren wir sehr motiviert.”

Gegenwärtig befinden sich zwei Personen, gegen die das Kompetenzzentrum ermittelt, in Haft: Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko und der ehemalige liberianische Rebellenführer Alieu Kosiah, der seit mehr als vier Jahren in der Schweiz im Gefängnis sitzt.

Schnell überlastet

Seit 2011 ist die BundesanwaltschaftExterner Link für internationale Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zuständig. Vor der Gesetzesänderung war dies Aufgabe der Militärjustiz.

Boillat, die bereits für die Bundesanwaltschaft arbeitete, wurde gebeten, das Kompetenzzentrum zu leiten. Die Einheit erhielt schnell gerichtliche Beschwerden, hauptsächlich von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere von TRIAL International in Genf – und war rasch überlastet.

Prosecutor Laurence Boillat at work
Laurence Boillat leitete das Kompetenzzentrum Völkerstrafrecht und wurde 2015 entlassen. swissinfo.ch

“In diesem spezialisierten Bereich ist es lächerlich, zu meinen, dass mit diesem kleinen Team die Dinge richtig vorangebracht werden könnten”, sagt Boillat. Sie bedauert, dass ihnen ausser zwei Staatsanwälten, zwei juristischen Mitarbeitenden und einer Person, die für das Sekretariat zuständig ist, nicht mehr personelle Ressourcen zur Verfügung standen.

Unter Druck

Fälle von Kriegsverbrechen seien spezialisiert und kompliziert, betont Boillat. Da die Verbrechen im Ausland begangen wurden, müssen die Staatsanwälte Zeugen aus dem betreffenden Land in die Schweiz bringen oder dorthin reisen, um zu ermitteln. Im Umgang mit Wirtschaftsverbrechen und Terrorismus habe die Bundesanwaltschaft Mittel gefunden. Doch seien Fälle von Terrorismus oftmals auf Arbeitszeit-Kosten des Kompetenzzentrums für Völkerstrafrecht behandelt worden.

Boillat sagt auch, dass es politischen Druck von oben gegeben habe. Besonders in Fällen von “politisch exponierten Personen” wie dem ehemaligen algerischen Verteidigungsminister Khaled Nezzar und Rifaat Al-Assad, dem Onkel des derzeitigen syrischen Präsidenten. Für Ermittlungen gegen Asylbewerber sei dies nicht der Fall gewesen.

Die Probleme häuften sich. Boillat sagt, sie habe deutlich gemacht, dass bei bestimmten Untersuchungen Hürden in den Weg gestellt worden seien. Ihre Vorgesetzten entschieden schliesslich, dass sie Boillats Dienste nicht mehr benötigten.

Auf die Frage nach Kapazität und politischer Einmischung verweist die Bundesanwaltschaft auf ihre offiziellen Antworten auf Fragen im Parlament zu diesen Themen: Dort hielt sie fest, dass sich die Bundesanwaltschaft bewusst sei, “dass solche Verfahren häufig in einem politisierten Kontext stehen. Bestimmend für die Verfahrensführung bzw. die Entscheide der Bundesanwaltschaft ist jedoch ausschliesslich die geltende RechtsordnungExterner Link“.

Sie schrieb zudem, dass sie nach wie vor davon ausgehe, “dass die von der Bundesanwaltschaft im Bereich Völkerstrafrecht eingesetzten Mittel für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ausreichend sindExterner Link“, wobei zurzeit eine interne Inspektion im Gange ist.

Externe Kritik

Boillat verliess das Kompetenzzentrum Völkerstrafrecht Ende 2015. Seither wurde es mit der Rechtshilfe der Staatsanwaltschaft zusammengeführt – und hat immer noch niemanden vor Gericht gebracht.

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Andere haben sich auch besorgt über diese Verfahren geäussert, darunter TRIAL International und zwei UNO-BerichterstatterExterner Link. Im April 2018 drückten die UNO-Sonderberichterstatter für Folter und die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten in einem BriefExterner Link an die Schweizer Regierung unter anderem ihre Besorgnis über Vorwürfe aus, wonach die Bundesanwaltschaft vor allem im Fall Algeriens unter politischen Druck des Aussendepartements gestanden habe.

Die Sonderberichterstatter hielten fest, dass die Vorwürfe der politischen Einmischung die Unabhängigkeit der Justiz untergraben würden und das im Namen von Interessen, die weder der Rechtsstaatlichkeit noch der Gerechtigkeit zu entsprechen schienen.

In einer schriftlichen AntwortExterner Link wies Aussenminister Ignazio Cassis die Vorwürfe zurück. Die Schweiz messe dem Kampf gegen die Straffreiheit grosse Bedeutung bei, insbesondere bei völkerrechtlichen Verbrechen.

Algeriens ehemaliger Verteidigungsminister Nezzar wurde 2011 in der Schweiz verhaftet, nachdem TRIAL eine Beschwerde wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen zwischen 1990 und 1994 eingereicht hatte. Er wurde nach einer Befragung entlassen und kehrte nach Algerien zurück.

Die Bundesanwaltschaft wies die Klage Anfang 2017 ab. Sie argumentierte, dass es im fraglichen Zeitraum keine Beweise für einen bewaffneten Konflikt in Algerien gebe. Ende Mai 2018 hat das Bundesstrafgericht die Abweisung des Verfahrens Nezzar aufgehobenExterner Link. Es habe Anfang der 1990-er-Jahre in Algerien sehr wohl einen bewaffneten Konflikt gegeben, lautete die Begründung. Das Bundesstrafgericht wies die Bundesanwaltschaft an, den Fall wieder aufzunehmen.

Klagen meist abgewiesen

Seit 2011 gelangten mehr als 60 Fälle zur Untersuchung an das Kompetenzzentrum Völkerrecht, wie Linda von Burg sagt, Sprecherin bei der Bundesanwaltschaft. Die meisten wurden wegen Nichterfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontextanforderungen – beispielsweise keine Beweise für einen bewaffneten Konflikt – abgewiesen oder eingestellt. Ein häufiger Grund war zudem, dass die Voraussetzungen für ein Verfahren nicht erfüllt waren, der Täter sich beispielsweise nicht in der Schweiz befand.

Der erste Fall, den das Kompetenzzentrum vor Gericht bringen könnte, ist der des ehemaligen liberianischen Rebellenführers Kosiah. Dieser Fall wurde von der Schweizer Nichtregierungsorganisation Civitas MaximaExterner Link angestrengt, deren Direktor Alain Werner gegenüber swissinfo.ch im Jahr 2017 sagte, dass er “weit fortgeschritten” sei. Er hoffe, dass Kosiah 2018 vor Gericht gestellt werde.

Doch zurzeit befindet sich Kosiah immer noch in Untersuchungshaft. Dort ist er bereits seit November 2014.

(Übertragung aus dem Englischen: Kathrin Ammann)

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