Schulthess/NIBE reicht Kraftloserklärungsklage ein – Dekotierung der Aktien (AF)
(Ergänzt um Hintergrund)
Zürich (awp) – Die Titel der Heiztechnikgruppe Schulthess sollen nach der Übernahme durch die schwedische NIBE für kraftlos erklärt werden. NIBE habe beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Kraftloserklärungsklage für die restlichen Beteiligungspapiere eingereicht, teilte Schulthess am Mittwoch mit.
Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung hält NIBE mehr als 98% aller Namenaktien von Schulthess. Für die verbliebenen Aktionäre von Schulthess bedeute dies, dass ihre Aktien nach erfolgtem Gerichtsurteil für kraftlos erklärt würden und sie pro Schulthess Namenaktie eine Entschädigung in Höhe des Angebotspreises von 36 CHF in bar zuzüglich 1,537418 neu ausgegebene B-Aktien der NIBE erhalten würden.
Des Weiteren hat Schulthess bei der SIX Swiss Exchange im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen ein Gesuch um Dekotierung der Schulthess Namenaktien eingereicht. Die Dekotierung soll unabhängig von der Klage betreffend Kraftloserklärung so rasch wie möglich erfolgen.
NIBE unterbreitete im April dieses Jahrs ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Wert von 60 CHF je Schulthess-Namenaktie oder insgesamt 638 Mio CHF. NIBE mit Sitz südschwedischen Markaryd ist eine internationale Gruppe für Wärmetechnologie. Das Unternehmen gehört zu den führenden Wärmepumpenhersteller in Skandinavien und Polen. Organisatorisch gliedert sich die Gesellschaft in die drei Geschäftsfelder NIBE Element, NIBE Energy Systems und NIBE Stoves.
ps/rt